Ab wann kann ich in Rente gehen? Rente mit 63

Abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren: Diese Zauberworte versprechen einen früheren Ruhestand. Kern der Reform der "Rente mit 63" ist die Möglichkeit, mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in den Ruhestand gehen zu können.

Rente mit 63: Die bisherige Ausgangslage

Bisher mussten Versicherte, die eine abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen wollten, für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, eine Kürzung von 0,3 Prozent ihrer Rente in Kauf nehmen – und zwar pro Monat, den sie früher in Rente gehen, und das lebenslang. Die Rente mit 63 war also teuer. Das soll sich durch die Reform ändern – Sie können mit dem Rentenrechner leicht Ihre Rentenansprüche berechnen. 

Die Reform für die Rente mit 63

Die Rente mit 63 soll den schnelleren Zugang zur Rente für alle ermöglichen, die mit ihren über Jahrzehnte gezahlten Beiträgen das System der Deutschen Rentenversicherung gestützt haben. Das hat sich durch die Reform geändert:
  • Kurzzeitige Unterbrechung

    Solche Auszeiten durch Arbeitslosigkeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I werden angerechnet – das gilt auch dann, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld genau vor dem Rentenbeginn lag und die Arbeitslosigkeit ihre Ursache in einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe hat. Ist das nicht der Fall, zählen die Jahre nicht mit. So soll verhindert werden, dass die Rente mit 63 für Arbeitslose zum Absprung in die Frührente wird.
  • Erziehungszeiten

    Gleichzeitig zählt die Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr wie bisher für die 45-jährige Wartezeit mit – die Rente mit 63 wird dadurch schneller greifbar. Das gilt auch für Mini-Jobber, wenn die die Beiträge aufgestockt haben.
  • Sonderzeiten

    Angerechnet werden auch Zeiten mit Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld. 
  • Freiwillig geleistete Beiträge

    Erstmals ist es jetzt auch möglich, dass freiwillig geleistete Beiträge einen Rentenanspruch und damit eine Rente mit 63 begründen können. Im Fokus stehen hierbei vor allem selbstständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können – tun sie das, sollen die freiwilligen Beiträge eine Rente mit 63 für langjährig Versicherte begründen können, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erreicht wird.

Rente mit 63: Die Problemfälle

Es gibt aber auch Zeiten, die nicht angerechnet werden und somit nicht dabei helfen können, die Rente mit 63 zu forcieren und die Voraussetzungen schneller zu erfüllen.
  • Mutterschutz

    Bei der Rente mit 63 wird der sechswöchige Mutterschutz bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre nicht berücksichtigt – ein Unding. Denn es gibt keine Gründe dafür, den Mutterschutz bei der Rente mit 63 auszunehmen. So werden sechswöchige Krankheiten sehr wohl angerechnet bei der Rente mit 63 – der Mutterschutz aber nicht. Hier besteht bei der Rente mit 63 dringend Nachbesserungsbedarf für diese Ungleichbehandlung, damit die Rente mit 63 am Ende nicht an ein paar Wochen Mutterschutz scheitern kann. 
  • Längere Arbeitslosigkeit

    eine Berücksichtigung bei der Rente mit 63 finden dagegen Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), da das keine rentenversicherungsrechtlichen Leistungen sind. Und auch die Zeiten des Schulbesuchs und des Studiums zählen bei den geforderten 45 Versicherungsjahren für die Rente mit 63 für langjährig Versicherte nicht mit. 

Rente mit 63: Länger arbeiten lohnt sich!

Die Rente nach 45 Beitragsjahren ist auch für all diejenigen attraktiv, die gar keine Rente mit 63 wünschen. Denn wer später als vom Gesetz vorgesehen in Rente geht und zum Beispiel auf die Rente mit 63 verzichtet, der erhält einen Rentenzuschlag. Dieses Plus beträgt 0,5 Prozent der Ihnen zustehenden Rente – und das für jeden Monat, den Sie länger als gesetzlich vorgesehen arbeiten. Ein weiteres Plus: Wer auf die Rente mit 63 verzichtet und dafür eine Rentensteigerung in Anspruch nehmen will, der kassiert diesen Zuschlag lebenslang.
Ein Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf die abschlagsfreie Rente mit 63, arbeiten aber 15 Monate länger als gesetzlich vorgesehen. Der Verzicht auf die Rente mit 63 bringt Ihnen dann 7,5 Prozent mehr Rente! Bei 1.100 Euro Altersrente im Monat sind das im Jahr 1.320 Euro mehr Rente.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, sich bereits aus dem Erwerbsleben zu verabschieden, auf die Rente mit 63 für langjährig Versicherte aber dennoch zu verzichten: Sie geben Ihren Job auf, nehmen die Rente aber erst einige Monate später in Anspruch. Damit erhöht sich Ihre Rente, während Sie die ersten Monate des Ruhestandes aus eigenen Mitteln finanzieren. So können Sie die Rente mit 63 genießen, aber dennoch eine höhere Rente durch Zuschläge für den späteren Rentenbeginn kassieren.
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Rente mit 63 ohne Abzüge – die Kritik

Die Rente mit 63 wird nicht von allen Seiten begeistert aufgenommen – es gibt durchaus Kritik, die nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

Kritikpunkt 1: Mit 63 geht doch keiner in Rente

Tatsache ist: Die "echte" abschlagsfreie Rente mit 63 gilt nur für Beitragszahler und Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate – aus der Rente mit 63 für langjährig Versicherte wird dann nach und nach die Rente mit 65. Das bedeutet: Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat: Die Rente mit 63 wird dann zur Rente mit 65. In der Grafik sehen Sie, wie sich die Zeiten des Renteneintritts verschieben. 

Kritikpunkt 2: Die Anrechnungszeiten

Umstritten ist die abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte heute schon. Denn es ist keinesfalls unumstritten, was alles zu den Anrechnungszeiten der Rente nach 45 Beitragsjahren zählt. Die IG Metall stößt Renteneintrittsalter: Tabelle für alle Jährgänge sich bei der Rente mit 63 vor allem daran, welche Zeiten von Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der erforderlichen 45 Beitragsjahre mit einfließen. Denn grundsätzlich werden bei der Rente mit 63 auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Das gilt aber nicht, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn eingetreten ist – damit sollen Frühverrentungen mit 61 bei der Rente mit 63 vermieden werden.

Kritikpunkt 3: Die Betriebsaufgabe

Eine Ausnahme von den strikten Anrechnungszeiten wird bei der Rente mit 63 lediglich dann gemacht, wenn der Versicherte in den zwei Jahren vor Renteneintritt bei der Rente nach 45 Beitragsjahren durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers unfreiwillig arbeitslos geworden ist – allerdings darf keine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, um eine missbräuchliche Absprache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Rente mit 63 auszuschließen. In diesem Zusammenhang ist bei der Rente mit 63 unklar, wann genau eine den Rentenanspruch auslösende Betriebsaufgabe anzunehmen sei, die einen Anspruch auf die Rente nach 45 Beitragsjahren auslöst: nur bei Aufgabe des gesamten Betriebes oder auch bei Aufgabe eines Betriebsteils oder einem Umzug in eine andere Stadt? Die Rente mit 63 wird damit auch noch zu einem Fall für die Sozialgerichte.

Rente mit 63: Häufige Fragen

Ist die Rente mit 63 mit einer Altersteilzeit vereinbar? +

Ja, grundsätzlich ist es nicht möglich, vor Beginn des 63. Lebensjahres die Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Voraussetzungen – mit Ausnahme der Altersgrenze – erfüllt sind. Wer vor 63 aus der Altersteilzeit herausfällt, kann die Rente mit 63 in Anspruch nehmen, indem er die Altersteilzeit verlängert – entweder sieht eine betriebliche Vereinbarung das vor, oder es wird eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen.

Im Rahmen der Rente mit 63 ist es auch möglich, nach Ende der vereinbarten Altersteilzeit Arbeitslosengeld zu beziehen. Allerdings wird das Arbeitslosengeld meist recht gering ausfallen, da es sich am Teilzeitarbeitsentgelt ohne Aufstockungsbeträge orientiert. Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen kann, aber bis zum 64. Lebensjahr eine Altersteilzeitvereinbarung hat, kann die Altersteilzeit beenden, wenn eine vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Rente mit 63 – wer profitiert? +

Schätzungen zufolge werden jetzt ca. 200.000 Personen pro Jahr von der Rente mit 63 profitieren. Das bedeutet nicht, dass jetzt 200.000 Menschen früher in Rente gehen – viele davon wären ohnehin mit 63 in Rente gegangen, können jetzt aber mit einer Rente ohne Abschläge rechnen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente mit 63 erfüllen.

Rente mit 63 auch für Rentner? +

Um von der Rente mit 63 zu profitieren, dürfen Sie bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht in Rente gewesen sein. Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente kann die abschlagsfreie Rente mit 63 interessant sein, wenn die Erwerbsminderungsrente in eine Rente mit 63 umgewandelt wird. Fehlende Beitragsjahre können eventuell mit einem Mini-Job nachgeholt werden. Der zählt voll mit bei der Berechnung der 45 Beitragsjahre, wenn der Arbeitnehmer die Pauschalabgaben aufgestockt hat oder aufstockt.

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Modell-Foto: colourbox.com