Mittwoch, 23.05.2012 06:12 Uhr
Im Fokus:

Risiko Versicherungsbedingungen

Die Lücken der Unfallversicherung

Viele von Ihnen haben eine Unfallversicherung. Und Unfallschutz kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielweise wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wenn Sie nach einem schlimmen Unfall eine größere Summe Geld zur Verfügung haben wollen, um den veränderten Lebensumständen z. B. mit einem Hausumbau Rechnung tragen zu können.
Risiko Versicherungsbedingungen Die Lücken der Unfallversicherung
Allerdings müssen Sie bereits vor Vertragsschluss daran denken, dass nicht alles, was wir gemeinhin als Unfall ansehen, auch als Unfall versichert ist. Es gibt gravierenden Leistungsausschlüsse, die immer wieder auch dazu führen, dass Unfallversicherer mit ihren Kunden vor Gericht streiten.

Vorsicht: Nicht jeder Unfall ist versichert

Ein Hauptstreitpunkt sind Unfälle, die bei einer sogenannten Bewusstseinsstörung geschehen. Die Versicherer schließen solche Fälle in aller Regel aus. Wenn Sie z. B. mit Kreislaufproblemen ohnmächtig werden und die Treppe herunterfallen, mag das zwar ein Unfall sein, aber die Ohnmacht ist eine Bewusstseinsstörung und die schließt die Einstandspflicht der Versicherung aus. Ähnliches gilt auch bei Alkohol- und Medikamentenkonsum sowie bei epileptischen Anfällen. Selbst wenn betrunkene Fußgänger verunglücken, zahlt die Unfallversicherung nicht.
Anzeige

Berufsunfähigkeit: Was passiert mit Ihnen, wenn es Ihnen passiert?

Berufsunfähig! Sind Sie gegen diesen Schicksalsschlag abgesichert? Jetzt informieren und wichtigen Schutz sichern! Sofort! Verschenken Sie keine Zeit mehr!
Sichern Sie sich jetzt den besten Schutz und die optimale Beratung!

Leistungsausschlüsse - soweit das Kleingedruckte reicht

Und die Liste der Leistungsausschlüsse ist noch länger: Wer sich aus Versehen vergiftet, bekommt ebenso wenig Geld wie ein Versicherter, der bei einer Operation mit Komplikationen zu kämpfen hat oder auch ein Versicherter, der nach einem Zeckenbiss gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe ist. Und auch im Rahmen von Straftaten ist der Unfallschutz meist ausgeschlossen: Beim abgeschossenen Bankräuber ist das einleuchtend, wenn Sie Fahrerflucht begehen und bei der Verfolgungsjagd mit der Polizei verunglücken, gibt es aber ebenfalls kein Geld von der Unfallversicherung.

Unfallversicherung: Vom Pech der Skifahrer und Bankräuber

Wie leicht der Unfallschutz verloren geht, zeigt auch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 131/08): Danach liegt kein Unfall vor, wenn ein Skifahrer von einem vorbeifahrenden Skifahrer erschreckt wird, stürzt und dabei verunglückt, ohne dass der andere Skifahrer den Unglücksfahrer berührt hat. Denn das bloße Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz infolge einer ungeschickten Eigenbewegung stellen mangels eines äußeren Einflusses keinen Unfall dar, für den die Unfallversicherung eintreten muss.
Lesen Sie auch

Vergleich Unfallversicherung
Jetzt Angebot abfordern

Unfallversicherung: Entscheidend ist die Versicherungssumme

Wenn Sie mit den Leistungsausschlüssen leben können, hängt die Qualität des Versicherungsschutzes sehr stark von seinem Umfang ab. Bei einer Unfallrentenversicherung zahlt die Versicherung ab einem Invaliditätsgrad von 50 % eine lebenslange Rente in der vereinbarten Höhe. Wie hoch die Invalidität ist, richtet sich bei der Unfallrentenversicherung nach der Gliedertaxe. Der Verlust eines Fingers z. B. führt in der Regel zu einer Invalidität von 5 %, der Verlust eines ganzen Armes ist gleichbedeutend mit 70 % Invalidität. Ein Finger würde also mit 5 % noch keinen Schutz der Versicherung auslösen, bei einem verlorenen Arm hingegen müsste die Unfallrentenversicherung zahlen.

Und die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung müsste im Fingerbeispiel 5 % der vereinbarten Versicherungssumme zahlen, bei einem verlorenen Arm 70 %. Oft ist jedoch bei schwereren Unfallfolgen vorgesehen, dass die Versicherungssumme steigt, je schwerer die Folgen sind. Sinnvoll ist es, Unfallversicherung und Unfallrentenversicherung zusammen abzuschließen. Der Grund: Die Unfallrentenversicherung bietet ein Leben lang finanziellen Schutz bei Unfällen mit schweren Folgen. Die Unfallversicherung hingegen hilft vor allem einmalig, wenn zum Beispiel nach einem Unfall ein behindertengerechter Umbau der Wohnung ansteht.

Auch beim Unfallschutz sind Vorerkrankungen entscheidend

Auch Vorerkrankungen spielen eine entscheidende Rolle. Denn wenn beispielsweise ein Versicherter bei einem Unfall einen Arm verliert, der allerdings vorher schon durch eine Krankheit beeinträchtigt war, dann reduzieren die Unfallversicherungen in der Regel den Invaliditätsgrad. Und auch hier gilt: Aus 60 oder 70 % kann schnell eine Invalidität werden, die unter 50 % liegt. Und auch der Brillenabschlag in der Unfallversicherung kann den Schutz gefährden. Denn wer bei bereits bestehender Fehlsichtigkeit bei einem Unfall einen Schaden am Auge erleidet, muss sich in aller Regel eine sogenannte Vorinvalidität anrechnen lassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I-4 U 43/08) sogar, wenn der „Vorschaden“ durch eine Lasik-Operation hätte beseitigt werden können.
Anzeige:
Riester_Full_Banner_468_60_gif
11.10.2011
LESEN SIE AUCH
Foto: Alterfalter/ fotolia.com
Anzeige:
 

Ihr kostenloser Newsletter

Möchten Sie zum Thema Vorsorge, Versicherung und Finanzen immer gut informiert sein? Neutral. Fair. Unabhängig. Und kostenlos! Dann bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Anzeige:
Sichere Zinsen für Ihr Geld
Natürlich können Sie Ihr Geld irgendwo anlegen - aber in der Krise sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.
Ja, ich will mehr wissen
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab sichern Sie sich einen zusätzlichen Steuerbonus - heute und im Alter.
Ja, ich will mehr wissen
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Sie suchen Top-Zinsen?
Hier werden Sie fündig! Die ABC Bank bietet bis zu 3,2 % Zinsen pro Jahr. Legen Sie sicher und rentabel an.
Jetzt Konto eröffnen und richtig gute Zinsen einstreichen!
Anzeige:

Riester_Medium_Rectangle_300_250_gif
Anzeige

Top-Zins für Sie!

image 2,0 % Zinsen für Ihr Geld p.a. - fest für 12 Monate. Sichere Geldanlage ohne Kursrisiko - möglkich für Sparbeiträge von 2.500 bis 100.000 Euro. Jetzt als Neukunde zur Deutschen Bank kommen!
Anzeige

Sie suchen Top-Zinsen?

image Hier werden Sie fündig! Die ABC Bank bietet Ihnen für Ihr Festgeld bis zu 3,2 % Zinsen pro Jahr – abhängig von Laufzeit und Mindestanlage. Legen Sie sicher und rentabel an. Warten Sie nicht länger, sichern Sie sich dieses Top-Angebot. Jetzt Konto eröffnen und richtig gute Zinsen einstreichen!

Ihr Vorsorgelexikon

Versicherung und Vorsorge von A bis Z
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Surftipps

Invaliditätsschutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Jetzt besser absichern: Hier finden Sie Tipps, Informationen und die besten Anbieter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Einfach besser für das Alters vorsorgen

Alles über die Altersvorsorge mit einer Sofortrente finden Sie hier!

.
Anzeigen:
Sichere Zinsen für Ihr Geld
Natürlich können Sie Ihr Geld irgendwo anlegen - aber in der Krise sollten Sie auf Nummer Sicher gehen.
Ja, ich will mehr wissen!
Nehmen Sie sich die Freiheit guter Zinsen!
Jetzt bei der AutoBank AG anlegen und bis zu 3,27 % Zinsen bekommen.
Ja, ich will jetzt profitieren!
Abgeltungssteuer? Niemals!
Mit einer Privatrente bringen Sie die private Vorsorge auf Trab - Steuerbonus inklusive!
Ja, ich will mehr wissen
Bis zu 1000 € für Sie - Jahr für Jahr
Sichern Sie sich die "sehr gute" Riester-Rente von HUK 24 (lt. Stiftung Warentest) und verschenken Sie keinen Cent Förderung.
Jetzt unverbindlich Angebot berechnen
Finanziell abgesichert im Alter
Die gesetzliche Rente reicht im Alter niemals! Sichern Sie sich eine private Vorsorge der Extraklasse - jetzt!
Ja, jetzt Informationen anfordern!
mestmedia Mediendienstleistungen Oliver Mest und Partner GbR - Holstenplatz 9 - 25335 Elmshorn - Telefon: +494121 2627770 - Telefax: +494121 2627771 - E-Mail: redaktion@optimal-absichern.de