Sofortrente nach dem Rürup-Modell
Die Altersvorsorge mit dem Steuerplus
Die Basisrente nach dem Rürup-Modell hat einen ganz besonderen Vorteil: Sie erfordert keine lange Ansparphase, sondern Sie können die Rente durch Beitragszahlungen innerhalb weniger Jahre aufbauen – im Extremfall sogar durch eine Einmalzahlung kurz vor dem geplanten Rentenbeginn.
Die Rürup-Rente ist dann nichts anderes als eine staatlich geförderte Sofortrentenversicherung. Sie investieren dabei jährlich bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) in eine Rürup-Rentenversicherung und kommen durch diese spezielle Form der Sofortrentenversicherung in den Genuss hoher Steuervorteile.
Rürup-Sofortrente: Prämie steuerlich geltend machen
Die Einmalzahlung in die Sofortrentenversicherung kann steuerlich als Vorsorgeaufwendung abgezogen werden – im Jahr 2012 bis zu 74 %. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Rürup-Modell durch die Einmalzahlung in die Sofortrentenversicherung Ihr Leben lang eine günstige Besteuerung der Privatrente sichern. Beginnt z. B. die Rentenzahlung im Jahr 2011, sind nur 64 % der Rente steuerpflichtig. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, die steuerlich geförderte Sofortrentenversicherung nach dem Rürup-Modell zur Hinterbliebenenversorgung zu nutzen: Denn die Sofortrente à la Rürup ermöglicht es Ihnen auch, den Partner oder die Kinder mit abzusichern und im Rürup-Vertrag eine Rentenzahlung an die Familie zu vereinbaren.
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Sofortrentenversicherung à la Rürup: Diese Steuervorteile sind möglich
Ein 65-jähriger Mann zahlt heute 20.000 Euro in eine Sofortrentenversicherung ein und erhält dafür eine garantierte, lebenslange Privatrente in Höhe von 89,28 Euro. Bereits nach einem Jahr erhöht sich die garantierte Privatrente in der Regel durch Gewinnanteile, deren Höhe jedoch nicht garantiert werden kann. Gleichzeitig sichert sich der Rürup-Sparer einen hohen Steuervorteil: Die 20.000 Euro kann er in 2012 steuermindernd zu 74 % absetzen, woraus ein Steuervorteil von bis zu 5.000 Euro resultiert. Natürlich muss die Privatrente aus dem Rürup-Modell wie alle anderen Erträge im Alter versteuert werden. Allerdings entsteht oft der Eindruck, ein Großteil der Rürup-Sofortrente würde ans Finanzamt wandern. Das ist allerdings völlig falsch, denn ein Ehepaar kann im Jahr 2012 bei einer gesetzlichen Rente von 1.800 Euro eine Rürup-Privatrente von 300 Euro komplett steuerfrei kassieren, weil es mit seinen Einkünften unterhalb des Existenzminimums bleibt.
Das Fazit
Wer über Kapital verfügt und im Alter auf eine sichere, lebenslange Rente setzen will, kann sich mit einer Sofortrentenversicherung nach dem Rürup-Modell genau diese Sicherheit kaufen und profitiert dabei von hohen Steuervorteilen.
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