Rürup-Rente – lohnt sich das denn?
Die Basis-Rente: Pro und Contra
Die Rürup-Rente ist – anders als das Riester-Modell – bei den meisten Sparern unbeliebt. Zu kompliziert, zu instransparent, zu uninteressant – so die gängigen Einwände. Aber was stimmt wirklich? Am Ende hilft nur Nachrechnen, denn die Zahlen erzählen Ihnen sehr viel über das Rürup-Modell.
1. Wenn Sie für die Renditeberechnung die garantierten Renten zugrunde legen und ohne Steuervorteil rechnen, sieht die Rendite düster aus. Wenn Sie als heute 40-Jähriger 25 Jahre lang 2.400 Euro jährlich in eine Rürup-Rentenversicherung einzahlen, bekommen Sie bei einem guten Direktversicherer garantiert knapp 300 Euro Rente monatlich. Das entspricht einer Rendite von etwas unter 2 %.
2. Wenn Sie jedoch die mögliche Rente mit Überschussanteilen zugrunde legen (im Beispiel wären das 475 Euro monatlich) und die Steuervorteile bei einem Steuersatz von 35 % mit einbeziehen, dann erreichen Sie eine Rendite von mehr als 7,5 %. Aber selbst bei einer Rente von "nur" 400 Euro monatlich läge die Rendite noch bei 6,5 %.
Ist die Rürup-Rente unter dem Strich also gar kein so schlechtes Geschäft?
Sagen wir es einmal so: Zumindest hat die Rürup-Rente als Basis-Absicherung einige Vorteile zu bieten.
1. Zuschuss vom Finanzamt
Vor allem Gutverdiener kommen bei der Rürup-Rente in den Genuss erheblicher Steuervorteile. Zwar sind die Beiträge erst 2020 zu 100 % absetzbar, aber auch 2010 zahlt das Finanzamt im besten Fall einen Zuschuss von fast 30 % zum Beitrag. Im Beispiel oben zahlt das Finanzamt über 25 Jahre jeden Monat 30 % des Beitrages.
2. Keine Sozialversicherungsbeiträge fällig
Auf die Rürup-Renten werden nach heutigem Recht (anders als z. B. bei Direktversicherungen) keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
3. Einzige Alternative
Vor allem für Selbstständige ist die Rürup-Rente in der Regel die einzige Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen, weil sie meist keinen Zugang zur Riester-Rente oder zur betrieblichen Altersversorgung haben.
4. Mehr Auswahl bei den Sparformen
Neben der klassischen Rentenversicherung können Sie Ihren Rürup-Vertrag jetzt auch als Fondssparplan abschließen und somit auf eine höhere Rendite setzen.
5. Hartz-IV-Sicherheit
Angespartes Rürup-Vermögen muss bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden und bleibt von daher unangetastet.
6. Zusatzschutz möglich
Sie haben die Möglichkeit, sowohl das Risiko "Berufsunfähigkeit" als auch die Familie über eine Garantierente abzusichern und bekommen dafür die Steuervorteile gewährt.
Tipp: Jetzt individuelles Angebot anforderrn und selber entscheiden, ob die Rürup-Rente für Ihre Vorsorge-Strategie taugt!
Die Rürup-Nachteile
Demgegenüber stehen natürlich auch einige Nachteile:
1. Keine Kapitalzahlung möglich
Bei der Rürup-Rente können Sie sich das angesparte Vermögen nicht (auch nicht teilweise, wie bei der Riester-Rente) auszahlen lassen. Sie müssen also die Rentenvariante wählen, um das angesparte Geld zu bekommen.
2. Kein Rückkauf und keine Kündigung möglich
Der Rürup-Rentenvertrag kann nicht gekündigt oder verkauft werden. Sie müssen bis zum Rentenbeginn warten, um auf das Geld zugreifen zu können und haben nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
3. Eingeschränkte Vererbbarkeit
Bei der Rürup-Rente ist die Vererbbarkeit sehr stark eingeschränkt. Sie haben nur die Möglichkeit, im Rahmen der Rentenversicherung einen Schutz für die Hinterbliebenen in Form einer Garantierente einzubauen.
4. Keine Kapitalgarantie
Vor allem bei den fondsgebundenen Rürup-Varianten haben Sie (anders als bei der Riester-Rente) keine Garantie, dass Ihr eingezahltes Geld zum Rentenbeginn auch wirklich zur Verfügung steht. Es kann also durchaus im schlimmsten Fall passieren, dass Sie Verluste schreiben, wenn Ihr Anbieter nicht rechtzeitig umschichtet.
5. Steuerpflicht im Alter
Die Basis-Rente muss vom Beginn der Rentenzahlung an versteuert werden. Derzeit liegt der Steuersatz bei 64 % für Neurentner in 2012, der Satz steigt bis 2040 auf 100 %. Im Beispiel oben würde die Rente in 25 Jahren (2033) mit 93 % besteuert werden. Bei der Überschussrente von 475 Euro würden also 442 Euro besteuert werden, und bei einem persönlichen Steuersatz von 25 % würde das Finanzamt 110 Euro von der Rente einkassieren. Allerdings liegt die Steuerlast im Alter erfahrungsgemäß sehr niedrig: Wenn der Sparer im Beispiel oben gemeinsam mit seinem Ehepartner neben der Rürup-Rente in Höhe von 475 Euro noch 1.200 Euro gesetzliche Rente und 750 Euro Zinseinkünfte im Monat hätte, würden nur für die Zinseinkünfte 25 % Abgeltungssteuer fällig werden. Die Rürup-Rente wäre komplett steuerfrei!
Das Fazit
Fakt ist: Die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente sorgen für eine attraktive Rendite, wenn die Versicherer die versprochenen Überschüsse zumindest teilweise erwirtschaften. Im Idealfall ist die Rürup-Rente für Gutverdiener geeignet, die für das Alter bisher auf Zinseinkünfte oder selbstgenutzte Immobilien gesetzt haben und nur mit einer geringen (oder gar keiner) gesetzlichen Rente rechnen können. Denn sie zahlen für ihre Zinsen ohnehin eine pauschale Abgeltungssteuer, nutzen den Vorteil des mietfreien Wohnens steuerfrei und können die Rürup-Rente in aller Regel steuerfrei einstecken, weil die Rente im Rahmen des Existenzminimums steuerfrei bleibt.
Ein weiterer möglicher Vorteil: Bei einer kleinen Rürup-Rente und einem niedrigen Steuersatz ermäßigt sich ggf. sogar die Abgeltungssteuer für die Zinsen. Bei der Rürup-Rente aus dem Beispiel oben und Zinseinkünften von 12.000 Euro jährlich würden nicht 3.000 Euro Kapitalertragssteuer fällig, sondern mit der sogenannten Wahlveranlagung zum individuellen Steuersatz nur 1.744 Euro!
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