Rürup-Besteuerung
So werden die Erträge aus den Basis-Renten später versteuert
Die Rürup-Renten werden als Basisversorgung mit einem sogenannten Besteuerungsanteil versehen. Die Höhe dieses Besteuerungsanteils richtet sich nach einem Prozentsatz, der zu Beginn der Rente festgelegt wird und vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. 2005 lag dieser Besteuerungsanteil bei 50 %, bis 2020 steigt er für jeden Rentnerjahrgang um 2 Prozentpunkte, ab 2020 steigt er bis 2040 weiter um jeweils 1 Prozentpunkt pro Jahr.
Dieser Besteuerungsanteil kommt aber nur im ersten Jahr des Rentenbezuges zur Anwendung. Ab dem zweiten Jahr gilt dann ein sogenannter persönlicher Rentenfreibetrag. Der errechnet sich aus der Differenz zwischen der Rente und dem Besteuerungsanteil im ersten Jahr des Rentenbezuges und wird für das ganze Leben festgeschrieben.
Ein Beispiel: Jan Schmidt ist 2008 in Rente gegangen und hat 1.000 Euro Rente im Monat bekommen, also 12.000 Euro im Jahr. 2008 galt ein Besteuerungsanteil von 56 %, folglich mussten von den 12.000 Euro 6.720 Euro versteuert werden, 5.280 Euro blieben steuerfrei. Und genau diese 5.280 Euro sind zeitlebens der festgeschriebene Rentenfreibetrag.
Rentenerhöhungen werden zu 100 % besteuert
Entscheidend dabei: Bei Rentenerhöhungen wird dieser Rentenfreibetrag nicht neu berechnet. Steigt also im Beispiel die Rente von Jan Schmidt im Jahr von 12.000 Euro auf 13.000 Euro, bleiben trotzdem nur 5.280 Euro steuerfrei. Oder anders ausgerückt: Alle zukünftigen Rentenerhöhungen werden voll besteuert. Der Besteuerungsanteil wird übrigens nicht von dem berechnet, was Sie tatsächlich ausgezahlt bekommen. Maßgebend ist der sogenannte Rentenbruttobetrag, also der Betrag vor Abzug des eigenen Anteils an der Kranken- und Pflegeversicherung – und bei freiwillig oder privat Versicherten der Rentenbetrag ohne Zuschuss des Rententrägers zur Krankenversicherung.
Wie wirkt sich eine Rürup-Rente im Alter aus?
Petra und Werner Volkert gehen 2020 in Rente. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die beiden rund 2.200 Euro monatlich. Aus ihrem zusätzlich abgeschlossenen Rürup-Vertrag erhalten die beiden eine zusätzliche Rente von 480 Euro, für die sie 12 Jahre lang jeweils 6.000 Euro eingezahlt haben.
Situation ohne Rürup-Rente: Die zu versteuernde Rente der beiden Privatversicherten liegt im ersten Rentenjahr bei 21.120 Euro. Davon werden für die Vorsorgeaufwendungen noch für beide jeweils 1.900 Euro abgezogen, außerdem für die Sonderausgaben 72 Euro pauschal. Bei einem so zu versteuernden Einkommen von 17.248 Euro werden 232 Euro Einkommenssteuer fällig.
Situation mit Rürup-Rente: Mit der Rürup-Rente liegt die zu versteuernde Rente bei 25.728 Euro. Nach den Abzügen verbleiben 21.856 Euro, die versteuert werden müssen. Dafür werden 1.046 Euro Steuern fällig. Damit entfallen auf 5.760 Euro Rürup-Rente im Jahr rechnerisch 814 Euro Steuern.
Gewinn oder Verlust?
Wenn das Ehepaar den Vertrag 2008 abgeschlossen und 12 Jahre lang jeweils 6.000 Euro jährlich eingezahlt hat, hat es bei einem Steuersatz von 35 % rund 19.400 Euro Steuervorteile durch die Rürup-Rente erhalten. Wenn die beiden die Rente im Alter 15 Jahre lang bekommen, müssen sie bei gleicher Rentenhöhe 12.210 Euro Steuern darauf zurückzahlen. Erst nach knapp 24 Jahren würden die beiden mehr Steuern an den Staat zurückzahlen müssen, als sie bei der Rürup-Förderung bekommen haben.
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