Rürup-Rente (Basis-Rente) Informationen zu Ihrer steuerlich geförderten Rente

Das Wichtigste zur Rürup-Rente auf einen Blick 

  • Förderung Selbstständiger: Nutzen Sie die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Förderung vorzusorgen.
  • Steuervorteile: Gutverdiener nutzen die Basis-Rente als Steuersparmodell.
  • Sicherheit im Alter: Eine lebenslange Rente sichert Sie im Alter zusätzlich ab.
  • Zusatzschutz: Steuerlich geförderte Absicherung weiterer Risiken wie BU und Hinterbliebenenschutz möglich. 

Rürup-Rente: Das sind die steuerlichen Anreize

Die Beiträge zu einem Rürup-Vertrag sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar – wie die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Absetzbar sind die Beiträge im Jahr 2021 bis zu einem Höchstbetrag von
  • 25.787 Euro, wenn Sie steuerlich alleine veranlagt werden,
  • 51.574 Euro, wenn Sie steuerlich gemeinsam veranlagt werden.
2021 werden 92 Prozent dieser Beiträge steuerlich anerkannt, bis 2025 steigt der Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte und der Höchstbetrag entsprechend mit. 

So wird gerechnet

Entscheidend ist bei Angestellten auch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Denn von allen absetzbaren Vorsorgeaufwendungen wird noch der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. In der Praxis sieht das dann so aus: Sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung 3.000 Euro ein, Ihr Arbeitgeber ebenfalls. Zusätzlich besparen Sie einen Rürup-Vertrag mit 1.200 Euro jährlich. Macht zusammen 7.200 Euro, absetzbar davon im Jahr 2020 sind 92 Prozent, also 6.624 Euro. Davon werden jedoch die 3.000 Euro wieder abgezogen, die der Arbeitgeber steuerfrei für die Rentenversicherung gezahlt hat. Insgesamt sind also 3.624 Euro absetzbar, ein Steuervorteil von bis zu 1.650 Euro ist möglich. 

Fiktiver Abzug: Das müssen Sie wissen

Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer – wie Beamte oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer – zahlen selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit sie bei der Berechnung der Steuervorteile im Rahmen der Basis- oder Rürup-Rente keine Vorteile gegenüber Arbeitnehmern haben, wird ihr maximaler Abzugsbetrag einfach um eine Pauschale gekürzt, die 18,7 Prozent des Bruttogehalts beträgt. Wer also zum Beispiel 36.000 Euro als Beamter verdient, könnte maximal Altersvorsorgebeträge in Höhe von 19.055 Euro geltend machen, denn vom Höchstbetrag (25.787 Euro) werden 18,7 Prozent des Einkommens (6.732 Euro) abgezogen. Und bis zu diesem Maximalbetrag werden entsprechend den geleisteten Beiträgen im Jahr 2021 dann 92 Prozent steuerlich anerkannt. 
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der Rürup-Rente

Die Basis-Rente kann bei Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen abgeschlossen werden, außerdem ist es auch möglich, dass Banken, Investmenthäuser, Finanzdienstleister und betriebliche Pensionskassen entsprechende Verträge anbieten. Damit
diese als förderfähig gelten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
  • Der Vertrag darf nicht vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sein.
  • Die Versicherung darf nur eine lebenslange Rentenzahlungen für Sie vorsehen, das heißt am Ende der Laufzeit darf (anders als bei normalen Rentenversicherungen) keine Kapitalabfindung möglich sein.
  • Die Rürup-Rente darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. (Ausnahme: Der Vertrag wird ergänzt um einen Berufsunfähigkeitsschutz, eine entsprechende Rente darf natürlich vorher bezogen werden.)
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht vererblich sein, es sei denn, der Vertrag sieht einen Hinterbliebenenschutz vor.
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragen und nicht beliehen werden, wie zum Beispiel für den Kauf einer Immobilie.
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht veräußert werden, Sie können die Versicherung also weder verkaufen noch kündigen. 

Ergänzungen der Rürup-Rente

Die Basis-Rentenversicherung kann durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden, und zwar zum einen als Schutz gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und zum anderen, um die Familie im Falle eines Todes zu versorgen. Das gilt aber nur für den Ehegatten und Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Unversorgt mit der Rürup-Rente bleiben dagegen der nichteheliche Lebensgefährte, der eingetragene Lebenspartner sowie der frühere Ehegatte. Ganz wichtig: Die Zusatzabsicherungen dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Beiträge verzehren. Das bedeutet: Mehr als 50 Prozent der Beiträge müssen auf die Altersvorsorge entfallen, nur der Rest darf für andere Vorsorgemaßnahmen verwendet werden.

Die geförderte Rürup-Rente gegen Einmalzahlung

Möglich ist mit steuerlicher Förderung auch eine Rente gegen Einmalzahlung. Sie investieren dabei einmalig bis zu 
  • 25.787 Euro, wenn Sie steuerlich alleine veranlagt werden,
  • 51.574 Euro, wenn Sie steuerlich zusammen veranlagt werden
in eine Rürup-Rentenversicherung und kommen durch diese spezielle Form der Sofortrentenversicherung in den Genuss hoher Steuervorteile.

Die Einmalzahlung kann steuerlich als Vorsorgeaufwendung abgezogen werden – im Jahr 2021 bis zu 92 Prozent. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Rürup-Modell durch die Einmalzahlung in die Sofortrentenversicherung Ihr Leben lang eine günstige Besteuerung der Privatrente sichern. Beginnt zum Beispiel die Rentenzahlung im Jahr 2021, sind nur 82 Prozent der Rente steuerpflichtig. 

Tipp: Hinterbliebenenschutz – steuerlich gefördert

Sie haben die Möglichkeit, die steuerlich geförderte Sofortrentenversicherung nach dem Rürup-Modell zur Hinterbliebenenversorgung zu nutzen: Denn die Sofortrente à la Rürup ermöglicht es Ihnen auch, den Partner oder die Kinder mit abzusichern und im Rürup-Vertrag eine Rentenzahlung an die Familie zu vereinbaren.  

Die häufigsten Fragen zur Rürup-Rente 

Müssen auf die Rentenzahlungen im Alter Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden? +

Auf die Rürup-Renten werden nach heutigem Recht (anders als zum Beispiel bei Direktversicherungen) keine Sozialversicherungsbeiträge fällig, wenn Sie privat versichert sind oder gesetzlich pflichtversichert sind. Anders sieht es aus, wenn Sie im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind. Führen die Renten zu einer erhöhten Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Krankenkassenbeiträgen, müssen für Teile der Rente Beiträge bezahlt werden.

Ist die Rürup-Rente auch bei Bezug von Hartz IV sicher? +

Ja, angespartes Rürup-Vermögen muss bei Bezug von Arbeitslosengeld II nicht angerechnet werden und bleibt von daher unangetastet.

Kann ich Zusatzversicherungen zur Basis-Versicherung abschließen? +

Ja, Sie haben die Möglichkeit, sowohl das Risiko Berufsunfähigkeit als auch die Hinterbliebenen über eine Garantierente abzusichern und bekommen dafür dennoch die Steuervorteile gewährt, wenn die Zusatzabsicherung weniger als 50 Prozent des Beitrags verwendet.

Kann ich mir Kapital auszahlen lassen? +

Bei der Rürup-Rente können Sie sich das angesparte Vermögen nicht (auch nicht teilweise – wie bei der Riester-Rente) auszahlen lassen. Sie müssen also die Rentenvariante wählen, um das angesparte Geld zu bekommen.

Kann ich die Rürup-Rente kündigen oder vererben? +

Der Rürup-Rentenvertrag kann nicht gekündigt oder verkauft werden. Sie müssen bis zum Rentenbeginn warten, um auf das Geld zugreifen zu können, und haben nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Bei der Rürup-Rente ist zudem auch die Vererbbarkeit sehr stark eingeschränkt. Sie haben nur die Möglichkeit, im Rahmen der Rentenversicherung einen Schutz für die Hinterbliebenen in Form einer Garantierente einzubauen.

Was mache ich mit der Rürup-Rente, wenn ich arbeitslos werde? +

Oft fehlt es bei einer Arbeitslosigkeit an den finanziellen Mitteln, die Beiträge für Altersvorsorge-Verträge wie die Rürup-Rente weiter aufzubringen. Mit einer privaten Arbeitslosenversicherung haben Sie die Möglichkeit, solche Lücken im Vorsorgverlauf zu stopfen. Sie erhalten die versicherte Leistung und können die unter anderem zum Besparen der Rürup-Rente nutzen. 

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Modell-Foto: colourbox.com