Die Nachteile der Rürup-Rente
Wie gut ist die geförderte Altersvorsorge wirklich?
Die Rürup-Rente fristet ein Schattendasein in Deutschland. Das liegt vor allem daran, dass das Modell deutlich komplizierter ist als andere private Vorsorgeformen, vor allem aber auch daran, dass die Rürup-Rente eher als nachteilig wahrgenommen wird. Aber welche Nachteile wiegen wirklich schwer? Und welche entpuppen sich bei genauem Hinsehen lediglich als Vorurteile?
Nachteil 1: Im Alter werden Steuern fällig
Die Rürup-Rente wird – genau wie die gesetzliche Rente – nachgelagert besteuert. In der Einzahlungsphase genießt man so Steuervorteile, in der Rentenphase wird die Rente dafür versteuert. Ab dem Rentnerjahrgang 2040 wird die Rürup-Rente dann tatsächlich zu 100 % besteuert, bis dahin steigt der Steuersatz für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Allerdings dürften viele Rentner im Alter tatsächlich wenig Steuern auf die Rürup-Rente zahlen, denn das Paket aus gesetzlichen Rentenansprüchen und einer Rürup-Rente muss z. B. in diesem Jahr bei einem alleinstehenden Rentner mehr als 12.500 Euro im Jahr ausmachen, damit überhaupt das steuerfreie Existenzminimum erreicht wird. Und selbst wenn zu einer gesetzlichen Rente von 2.000 Euro eine Rürup-Rente von 500 Euro kommt, wird die mit deutlich weniger als 100 Euro im Monat besteuert.
Nachteil 2: Bei der Rürup-Rente ist keine Kapitalauszahlung möglich
Anders als bei privaten Rentenversicherungen ist es nicht möglich, das angesparte Vermögen im Rentenalter in einer Summe zu bekommen, selbst Teilauszahlungen –– wie bei der Riester-Rente – sind nicht möglich. Sie haben also keinen Zugriff auf das Kapital, Sie können nur eine lebenslange Rente erhalten. Natürlich schränkt das die Verfügbarkeit ein – immerhin ist es Ihr Erspartes, das dort auf der Bank liegt. Andererseits hat diese Regelung ihren Grund vor allem in der Erkenntnis, dass viele Sparer Lebens- oder Rentenversicherungen nicht bis zum Ende durchhalten – genau dafür aber unterstützt der Staat die Sparer: Sie sollen für das Alter vorsorgen, lebenslang abgesichert sein und nicht das Kapital schnell verzehren können, um dann dem Staat zur Last zu fallen.
Nachteil 3: Die Verfügbarkeit des Vermögens ist eingeschränkt
Zum einen können Sie eine Rürup-Rente nicht vererben: Guthaben aus einem Rürup-Vertrag kann nur in Form einer Rente an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder vererbt werden. Und die Rürup-Rente kann nicht beliehen oder übertragen werden – das liegt vor allem daran, dass die Rürup-Rente ja pfändungssicher sein soll, damit das Vermögen bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates geschützt wird. Hier gilt das zu Nachteil 2 Gesagte: Der Rürup-Vertrag soll eine Zusatzrente sicherstellen, die vor rentenschädlichen Verfügungen sicher ist. Wenn aber der Staat oder andere Gläubiger nicht auf das Geld zugreifen sollen, warum soll dann die Möglichkeit bestehen, bestimmten Gläubigern genau das zu erlauben. Und nebenbei gesagt: Die gesetzliche Rente kann ebenfalls nicht beliehen werden.
Vorteile nicht vergessen
Den vermeintlichen Nachteilen stehen viele Vorteile gegenüber. So werden die Einzahlungen steuerbegünstigt gefördert, was die Rendite der Rürup-Renten steigert. Immerhin können bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) pro Jahr steuerbegünstigt in eine Rürup-Rente gesteckt werden. In der Ansparphase wird zudem keine Abgeltungssteuer auf die Erträge aus dem Rürup-Vertrag fällig. Wer mit einem Rürup-Vertrag spart, bleibt zudem flexibel: Die Einzahlungen können jederzeit an die eigene finanzielle Situation angepasst und bei finanziellen Engpässen ganz ausgesetzt werden. Vor allem aber sorgt der pfändungs- und Hartz IV-sichere Rürup-Vertrag für eine lebenslang garantierte Zusatzrente. Da mag die Rendite mancher Sparpläne noch so verlockend besser sein: Eine lebenslang garantierte Rente können sie nicht bieten.