Mittwoch, 23.05.2012 06:02 Uhr
Im Fokus:

Die Basis-Rente

Welche Steuervorteile bietet Rürup wirklich?

Ihre Beiträge zu einem Rürup-Vertrag (auch als Basis-Rente bezeichnet) sind zusammen mit anderen Altersvorsorgekosten bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dieser Höchstbetrag beträgt für Alleinstehende 20.000 Euro – für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 40.000 Euro.
Die Basis-Rente Welche Steuervorteile bietet Rürup wirklich?
Diese Summen können Sie voller Höhe jedoch erst im Jahr 2025 absetzen – bis dahin nähern Sie sich Jahr für Jahr der 100%-Marke an. Beginnend im Jahr 2005 mit 60 %, steigt der Betrag jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass er 2015 bei 80 % liegt, 2020 bei 90 % und 2025 bei 100 %.

So wird gerechnet

Entscheidend ist bei Angestellten auch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung. Denn von allen absetzbaren Vorsorgeaufwendungen wird noch der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. In der Praxis sieht das dann so aus: Sie zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung 3.000 Euro ein, Ihr Arbeitgeber ebenfalls. Zusätzlich besparen Sie einen Rürup-Vertrag mit 1.200 Euro jährlich. Macht zusammen 7.200 Euro, absetzbar davon im Jahr 2012 sind 74 %, also 5.328 Euro. Davon werden jedoch die 3.000 Euro wieder abgezogen, die der Arbeitgeber steuerfrei für die Rentenversicherung gezahlt hat. Insgesamt sind also 2.328 Euro absetzbar, ein Steuervorteil von bis zu 800 Euro. Ohne Rürup-Vertrag wären es übrigens 888 Euro gewesen, die steuerlich absetzbar sind, das entspricht einem Steuervorteil von bis zu 400 Euro.

Fiktiver Abzug

Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer wie Beamte oder GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zahlen selbst keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit sie bei der Berechnung der Steuervorteile im Rahmen der Basis- oder Rürup-Rente keine Vorteile gegenüber Arbeitnehmern haben, wird ihr maximaler Abzugsbetrag einfach um eine Pauschale gekürzt, die 19,9 % des Bruttogehalts beträgt, nach oben aber maximal auf Basis eines Bruttogehaltes von 57.600 Euro abgerechnet wird. Wer also zum Beispiel 36.000 Euro als Beamter verdient, könnte maximal Altersvorsorgebeträge in Höhe von 12.836 Euro geltend machen, denn vom Höchstbetrag (20.000 Euro) werden 19,9 % des Einkommens (7.164 Euro) abgezogen. Und von diesem Maximalbetrag werden im Jahr 2012 74 % steuerlich anerkannt.

Lohnt sich die Rürup-Rente denn nun oder nicht?

Das lässt sich immer nur im Einzelfall nachrechnen. Ein Beispiel: Der 45-jährige Peter Schwindt zahlt ab 2012 über 20 Jahre lang jährlich 2.400 Euro in eine Rürup-Rentenversicherung ein und hat während der Zeit einen Steuersatz von 40 %. Damit erzielt er insgesamt Steuervorteile in Höhe von rund 17.000 Euro, zahlt also netto 31.000 Euro in den Vertrag ein. Mit 65 erhält er dann eine garantierte lebenslange Rente von 236 Euro, die bis auf 429 Euro steigen kann, wenn die Versicherung wie prognostiziert wirtschaftet. Zum Vergleich: Hätte er monatlich den Betrag gespart, der von den 2.400 Euro nach Abzug der Steuervorteile übrig bleibt (also seinen Eigenanteil bei der Rürup-Rente), wären bei 4 % Zins- und 25 % Abgeltungssteuer rund 43.000 Euro zusammen gekommen. Im Alter reichen diese 43.000 Euro für 19 Jahre, um sich selbst eine Rente von 250 Euro aus dem Vermögen zahlen zu können. Dann aber ist das Geld aufgebraucht, während das Rürup-Modell lebenslang die 236 Euro garantiert und Überschüsse wahrscheinlich sind.
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Steuerpflicht beachten

Natürlich müssen die Rürup-Renten später wie alle anderen Erträge im Alter versteuert werden - mehr dazu hier. Allerdings entsteht oft der Eindruck, ein Großteil der Rürup-Rente würde ans Finanzamt wandern. Das ist allerdings völlig falsch. Ein privat versichertes Ehepaar mit einer gesetzlichen Rente von 1.500 Euro im Monat und einer Rürup-Rente von 500 Euro zahlt im Jahr 2020 keinen Cent Steuern auf die Rente, weil es mit seinen Einkünften unterhalb des Existenzminimums bleibt.
31.08.2011
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