Basisrente und staatliche Förderung
Wann werden Rürup-Verträge steuerlich gefördert?
Rürup-Renten sind vor allem beliebt, weil der Staat die Sparer mit hohen Steuervorteilen lockt. Aber Rürup-Verträge werden nur dann gefördert, wenn sie die strengen Bedingungen einhalten, die der Gesetzgeber festgelegt hat. So müssen die Verträge zertifiziert sein und einige Voraussetzungen erfüllen.
So darf der Vertrag für die Rürup-Rente nicht vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sein, damit er steuerlich förderbar ist. Die Rürup-Rentenversicherung darf zudem nur eine lebenslange Rentenzahlung für Sie vorsehen, d. h. es darf kein Kapitalwahlrecht bestehen. Die Rürup-Rente darf außerdem nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, bei Neuverträgen, die ab dem 1.1.2012 beginnen, darf die Rentenzahlung sogar erst ab dem 62. Lebensjahr beginnen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Rürup-Rente um einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt wird: Eine entsprechende Invaliditätsrente darf dann natürlich bereits vorher bezogen werden. Zu den weiteren Hürden für die staatliche Förderung zählt der Ausschluss der Vererbbarkeit: Die Rentenansprüche dürfen im Todesfall des Versicherten nicht auf eine andere Person übergehen, es sei denn, der Vertrag sieht einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz vor. Darüber hinaus dürfen die Rentenansprüche aus Ihrer Rürup-Rente nicht übertragen und nicht beliehen werden, wie es z. B. für den Kauf einer Immobilie infrage kommen würde. Außerdem dürfen die Rentenansprüche nicht veräußert werden, Sie können die Versicherung also weder verkaufen noch vor Rentenbeginn kündigen. Die einzige Option für Sie: Die Versicherung darf beitragsfrei gestellt werden.
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Anforderungen an die spätere Auszahlung der Rürup-Rente
Und nicht nur für die Sparphase hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt – auch in der Auszahlphase müssen die Verträge viele Spielregeln einhalten: So muss eine gleich bleibende oder eine steigende Monatsrente vorgesehen sein, die Rente darf im Alter also nicht sinken. Sie haben damit einen Anspruch darauf, dass Sie Ihr Leben lang mindestens die Basisrente erhalten, die Ihnen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert worden ist. Auch darf die Rürup-Rente nicht als Auszahlplan gestaltet sein, bei dem das Kapital vor dem Tod des Versicherten verbraucht sein könnte.
Rürup-Rente mit Zusatzschutz
Großzügiger ist der Gesetzgeber, wenn es um Erweiterungen der Rürup-Rente geht. Die Basisrente kann nämlich durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden, z. B. als Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Ganz wichtig: Die Zusatzabsicherungen dürfen nicht mehr als 50 % der Beiträge verzehren, wenn der steuerliche Vorteil nicht wegfallen soll. Das bedeutet: Mehr als 50 % der Beiträge müssen auf die Altersvorsorge entfallen, nur der Rest darf für die Vorsorge verwendet werden.
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