Alles über die Basisrente
Mit der Rürup-Rente für das Alter vorsorgen?
Die Rürup-Rente als Basisrente ist eine weitere Säule im Altersvorsorgesystem aus gesetzlichen Ansprüchen, betrieblichen Leistungen und privater Vorsorge. Abschließbar ist die Rürup-Rente zum einen als klassische Rentenversicherung und zum anderen als fondsgebundene Variante.
Bei der klassischen Rentenversicherung zahlen Sie Ihren Beitrag in die Rentenversicherung ein und machen die Beiträge steuerlich geltend. In aller Regel werden Sie dann eine entsprechende Steuererstattung erhalten, die den tatsächlich gezahlten Betrag mindert. Wie hoch die Rente später tatsächlich einmal sein wird, hängt zum einen davon ab, welche Überschüsse Ihr Versicherer mit Ihrem angelegten Geld erwirtschaftet, und wie hoch die Abschluss- und Verwaltungskosten sind. Je höher diese Kosten sind, desto weniger vom Beitrag fließt in den Spartopf, und desto niedriger wird naturgemäß die spätere Rente. Was Sie später auf jeden Fall erhalten, ist die garantierte Rente, also die monatliche Zahlung, die Ihnen sicher ist. Wichtiger ist jedoch der Anteil, den der Versicherer zusätzlich erwirtschaftet. Denn dieser Anteil macht die Rürup-Rente zu einem lukrativen Anlagemodell.
Die Fonds-Variante
Mittlerweile gibt es auch Rürup-Renten auf Basis von Fondssparplänen. Die Modelle sehen meist vor, dass bei jüngeren Sparern das Geld über Dachfonds in Aktienfonds investiert wird. In den letzten Jahren vor Rentenbeginn wird dann umgeschichtet in sicherere Rentenfonds. Die Höhe der späteren Rente hängt hier zum einen davon ab, wie die Fonds sich entwickeln. Und zum anderen spielen auch hier die Kosten eine Rolle: Je höher sie sind, desto weniger Geld von Ihrem Spargroschen kommt im Depot an und kann zum Kauf von Fondsanteilen verwendet werden. Einen sicheren Rentenanteil haben Sie bei der Fonds-Variante derzeit nicht, weil es keine Mindestverzinsung gibt. Sie erhalten aber in der Regel Ihre eingezahlten Beiträge garantiert zurück.
Die Rahmenbedingungen
Die Basis-Rente kann bei Versicherungen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen abgeschlossen werden, außerdem ist es auch möglich, dass Banken, Investmenthäuser, Finanzdienstleister und betriebliche Pensionskassen entsprechende Verträge anbieten. Damit diese als förderfähig gelten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Der Vertrag darf nicht vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sein.
- Die Versicherung darf nur eine lebenslange Rentenzahlungen für Sie vorsehen, d. h. am Ende der Laufzeit darf (anders als bei normalen Rentenversicherungen) keine Kapitalabfindung möglich sein.
- Die Rürup-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. (Ausnahme: Der Vertrag wird ergänzt um einen Berufsunfähigkeitsschutz, eine entsprechende Rente darf natürlich vorher bezogen werden).
- Die Rentenansprüche dürfen nicht vererblich sein, es sei denn, der Vertrag sieht einen Hinterbliebenenschutz vor.
- Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragen und nicht beliehen werden, wie z. B. für den Kauf einer Immobilie.
- Die Rentenansprüche dürfen nicht veräußert werden, Sie können die Versicherung also weder verkaufen noch kündigen.
Rürup-Rente mit Zusatzschutz
Großzügiger ist die Regelung, wenn es um Erweiterungen des Vertrags geht. Die Basis-Rentenversicherung kann durch eine Zusatzversicherung ergänzt werden, und zwar zum einen als Schutz gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit und zum anderen, um die Familie im Falle eines Todes zu versorgen. Das gilt aber nur für den Ehegatten und Kinder, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Unversorgt mit der Rürup-Rente bleiben dagegen der nichteheliche Lebensgefährte, der eingetragene Lebenspartner sowie der frühere Ehegatte. Ganz wichtig: Die Zusatzabsicherungen dürfen nicht mehr als 50 % der Beiträge verzehren. Das bedeutet: Mehr als 50 % der Beiträge müssen auf die Altersvorsorge entfallen, nur der Rest darf für die Vorsorge verwendet werden.
Das sind die steuerlichen Anreize
Die Beiträge zu einem Rürup-Vertrag sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar – wie die Beiträge zur gesetzlichen Rente. Absetzbar sind jedoch Beiträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro, Verheiratete können den doppelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen. Der große Haken: Das gilt erst ab dem Jahr 2025! Bis dahin sind die Beiträge nur prozentual absetzbar. 2005, im Jahr 1 der Rürup-Rente, lag dieser Prozentsatz bei maximal 60 % der Beiträge – damit konnten im besten Fall 12.000 Euro (60 % von 20.000 Euro) abgesetzt werden – Verheiratete verdoppeln diese Summen wiederum. Bis 2025 steigt der Prozentsatz jährlich um 2 Prozentpunkte und der Höchstbetrag jährlich um 400 Euro für Alleinstehende und 800 Euro für Ehepartner. 2012 sind also 74 % der Beiträge absetzbar. Ganz wichtig: Seit 2006 können Selbstständige die Beiträge für ihren Rürup-Vertrag auch dann absetzen, wenn Sie noch in den Genuss der Altregelung kommen, der Ihnen den Abzug alter Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Rechtsstand von 2004 erlaubte. Die Rürup-Rente wirkt sich damit immer steuerlich aus!
Falscher Vertrag – und nun?
Die Frage ist natürlich, was gilt, wenn ein Versicherungsvertrag die strengen Rürup-Bedingungen nicht erfüllt. Das hätte folgende Konsequenzen:
- Die steuerliche Absetzbarkeit als Altersvorsorgeaufwendungen ist nicht mehr gegeben. Sie bekommen also keinerlei Steuervorteile nach dem Rürup-Modell.
- Wurde der Versicherungsvertrag nach dem 1.1.2005 abgeschlossen, sind die Beiträge überhaupt nicht mehr steuerlich absetzbar.
- Gelten die Rürup-Regelungen nicht, haben Sie auch einen Vorteil: Die Renten sind dafür später auch nicht mit dem hohen Besteuerungsanteil zu versteuern, sondern lediglich mit dem sehr viel günstigeren Ertragsanteil.
- Erfüllt die Rentenversicherung die Riester-Bedingungen, können Sie die entsprechenden Zulagen und ggf. den Sonderausgabenabzug geltend machen.
Wie hoch sind die Steuern auf "Rürup"-Renten?
Die Steuervorteile haben natürlich eine Kehrseite, denn die später einmal ausgezahlte Rürup-Rente wird in gleicher Weise besteuert wie die gesetzliche Rente. Beide Renten sind zu besteuern, wenn sie an Sie ausgezahlt werden, und zwar mit dem so genannten Besteuerungsanteil. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. 2005 lag dieser Besteuerungsanteil bei 50 %, jeder neue Rentnerjahrgang bekommt einen "Aufschlag" von jeweils 2 Prozentpunkten in den Jahren 2006 bis 2020 und von jeweils 1 Prozentpunkt in den Jahren 2021 bis 2040.
Ein Beispiel: Rentner, die im Jahre 2020 in Rente gehen, haben einen Besteuerungsanteil von 80 %. Wer sich im Jahre 2040 zur Ruhe setzt, muss die Rente in voller Höhe versteuern.
Übrigens: Ab dem 2. Jahr der Rente wird aber nicht einfach nur der Besteuerungsanteil steuerpflichtig. Vielmehr wird (um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen) ab dem 2. Jahr ein so genannter Rentenfreibetrag eingeführt, der sich wie folgt berechnet: Sie ziehen von der Rente im 2. Jahr Ihren Besteuerungsanteil im 1. Jahr ab. Der verbleibende Betrag ist der Rentenfreibetrag. Ein Beispiel: Sie bekommen im 2. Jahr Ihrer Rente 1.000 Euro Rente und haben einen Besteuerungsanteil von 52 %. Sie ziehen also von 1.000 Euro Rente 520 Euro ab und haben einen Rentenfreibetrag von 480 Euro. Diesen Rentenfreibetrag behalten Sie ein Leben lang, egal, wie sich Ihre Rente entwickelt. Das heißt: Rentenerhöhungen werden voll besteuert, weil sich der Rentenfreibetrag nicht miterhöht. Wenn Sie die Rürup-Versicherung mit einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit erweitert haben, werden die Leistungen anders als bei Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem besonderen Ertragsanteil nach § 55 EStDV versteuert. Die Höhe dieses Ertragsanteils richtet sich ausschließlich nach der Dauer der Rentenzahlung. Wenn Sie für 10 Jahre Leistungen aus Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, werden nur 12 % der Rente versteuert.
Steuersparmodell für Rentner?
Auch Rentner und Pensionäre können eine Rürup-Rentenversicherung abschließen – und sollten auch darüber nachdenken. Denn Sie können aus Rürup ein echtes Steuersparmodell machen. Der Hintergrund: Sie können eine sofort beginnende Rentenversicherung abschließen und den Betrag auf einmal einzahlen. 2012 wird eine solche Einzahlung mit 74 % steuerlich anerkannt. Das heißt: 74 % des Maximalbetrages von 20.000 oder 40.000 Euro sorgen sofort für einen erheblichen Steuervorteil. Im Umkehrschluss muss zwar die beginnende Rente versteuert werden, aber eben nur mit dem geringeren Satz von derzeit 64 %.