Mittwoch, 23.05.2012 05:59 Uhr
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Risikolebensversicherung

Diese 7 Stolperfallen müssen Antragsteller kennen

Eine Risikolebensversicherung soll Schutz bieten für den schlimmsten Fall: Wenn ein Familienmitglied verstirbt. Umso wichtiger ist es, verlässlichen Schutz zu haben, denn nach einem Todesfall fehlt vielen Angehörigen schlichtweg die Kraft, sich mit einer Versicherung auseinanderzusetzen. Damit das nicht notwendig wird, sollten schon beim Vertragsschluss einige Stolperfallen umschifft werden.
Risikolebensversicherung Diese 7 Stolperfallen müssen Antragsteller kennen

1. Gesundheitsfragen

Jede Lebensversicherung will genau wissen, mit wem sie es zu tun hat und welches Risiko sie absichert. Deshalb sind die Gesundheitsfragen entscheidend, denn nach den Angaben des Antragstellers wird der Versicherungsschutz bewilligt. Machen die Verbraucher falsche oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer noch Jahre später den Vertrag auflösen – Versicherungsschutz besteht dann nicht mehr. Deshalb gilt: Unbedingt die Gesundheitsfragen ganz genau, detailliert und ehrlich beantworten – notfalls mithilfe des Hausarztes oder anderer Ärzte, bei denen man in Behandlung war. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt seinen aktuellen Gesundheitsstatus durch eine Untersuchung feststellen.

2. Leistungsausschlüsse

Bringen Antragsteller eine dickere Krankenakte mit, werden sie nicht automatisch abgelehnt, wenn sie eine Risikolebensversicherung abschließen wollen. Manche Versicherer verlangen einen Risikozuschlag, erhöhen also die Prämien, andere schließen bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Das bedeutet: Ist die ausgeschlossene Krankheit der Todesgrund, wird nicht gezahlt. Solche Policen sollten Sie niemals abschließen, denn damit schränken Sie den Versicherungsschutz zu stark ein. Besser ist es, auf Leistungsausschlüsse komplett zu verzichten und dafür lieber einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen. Der kann übrigens auch wieder wegfallen, wenn die Erkrankung, die zum Zuschlag führte, ausgeheilt ist.

3. Laufzeit

Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie lange Sie eine Risikolebensversicherung benötigen. Viele wählen eine zu kurze Laufzeit, so dass der Vertrag ausläuft, während die Kinder noch in der Ausbildung und von der finanziellen Unterstützung der Eltern abhängig sind. Als Grundregel gilt: Der Vertrag sollte so lange laufen, wie Familienangehörige finanziell vom Versicherten abhängig sind.

4. Versicherungssumme

Auch über die Versicherungssumme sollten Sie genau nachdenken, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Denn das im Todesfall ausgezahlte Kapital soll ja als Einkommensersatz dienen. Als Faustregel gilt: Aus 100.000 Euro Versicherungssumme lässt sich über 20 Jahre eine monatliche Rente von 550 Euro finanzieren. Bei einem Nettoeinkommen von 2.200 Euro brauchen Sie also eine Versicherungssumme von 400.000 Euro. Legen Sie die Versicherungssumme lieber nach dem Motto „Klotzen statt Kleckern“ fest: Denn ein 30-jähriger Mann zahlt pro 100.000 Euro Versicherungssumme bei einem Direktversicherer gerade einmal 14,00 Euro im Monat, wenn der Vertrag bis zum 65. Lebensjahr läuft. Eine höhere Absicherung ist also finanziell keine zu starke Belastung.

5. Vertragsgestaltung

Eine Lebensversicherung läuft nicht selten über 2, 3 oder sogar 4 Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es, dass die Versicherungssumme sich an die veränderten Lebensumstände über die Jahre anpassen lässt. Das geht zum einen mit einer Dynamik: Der Vertrag sieht dann vor, dass die Versicherungssumme Jahr für Jahr steigt. Damit stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme mit Ihrem Einkommen steigt. Eine andere Möglichkeit ist die Nachversicherungsgarantie. Diese Nachversicherungsgarantie ist die Alternative zur Dynamik. Mit ihr stellen Sie sicher, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung anpassen können, beispielsweise nach einer Heirat, der Geburt von Kindern oder einem Immobilienkauf. Eine der beiden Varianten sollte Ihr Vertrag vorsehen, damit die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit ausreichend bleibt.
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6. Bezugsberechtigung

Im Vertrag für die Risikolebensversicherung wird geklärt, wer die Versicherungssumme im Todesfall erhalten soll. Vermeiden Sie hier schwammige Formulierungen wie "meine Erben". Nennen Sie die Person, die das Geld erhalten soll, mit Namen, damit es keine Missverständnisse gibt.

7. Kapitallebensversicherung

Wenn es um echte Risikovorsorge geht, ist die Kapitallebensversicherung keine Alternative. Der Grund: Ein wirklich umfassender Schutz ist unbezahlbar. Im Beispiel oben würden 400.000 Euro Versicherungssumme mit einer reinen Risikolebensversicherung rund 80 Euro im Monat kosten – bei einer Kapitallebensversicherung aber kosten 400.000 Euro Versicherungssumme im Monat rund 750 Euro bei einem günstigen Versicherer, weil ein Großteil des Geldes in den Spartopf fließt. Trennen Sie Altersvorsorge und Risikovorsorge auf jeden Fall.
07.11.2011
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