

Lebensversicherung
Streit um die Auszahlung
Wenn ein Lediger eine Lebensversicherung abschließt, mit der die Leistung an diejenige Person fallen soll, mit der er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verheiratet ist, dann muss im Todesfall ermittelt werden, wer die Leistungen tatsächlich bekommen soll.
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Wann eine Lebensversicherung aufgelöst werden muss
Das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1 U 64/10) musste sich mit einem solchen Fall beschäftigen und legte den Vertrag aus. Anspruchsberechtigt ist demnach derjenige, mit dem der Versicherte im Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet ist. Da der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ledig war, kann im Vertrag kein konkreter Ehegatte versichert gewesen sein. Der Sinn und Zweck des Versicherungsvertrags besteht nach Meinung des Gerichts jedoch darin, den zuletzt vor dem Tod des Versicherten mit ihm verheirateten Ehegatten als Berechtigten abzusichern. Sei dieser mutmaßliche Wille nicht deckungsgleich mit dem tatsächlichen Willen, hätte der Mann das Bezugsrecht ja jederzeit ändern können und zum Beispiel seine Ex-Frau begünstigen können, die jetzt geklagt hatte.
Tipp: Immer wieder sorgt eine fehlende, veraltete oder unklare Angabe in einem Lebensversicherungsvertrag für Streit unter den Hinterbliebenen.
Weitere Urteile und Tipps dazu finden Sie hier.
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Foto: tina7si - Fotolia.com
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