Riester-Rente und 400-Euro-Job
Wie Mini-Jobber in den Genuss der Zulagen und Steuervorteile kommen
Viele 400-Euro-Jobber denken, dass sie keinen Anspruch auf die Förderung einer Riester-Rente haben. Dabei können sie ganz einfach mit einem Minijob auf 400-Euro-Basis auf 2 Wegen in den Genuss der Förderung ihrer Riester-Rente kommen.
1. Möglichkeit: Sie wählen die Aufstockungsoption
Als Arbeitnehmer zahlen Sie bei einem
Minijob auf 400 Euro-Basis keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge. Das liegt daran, dass Ihr Arbeitgeber diese Abgaben pauschal für Sie übernehmen und bei gewerblichen Tätigkeiten 30 % vom Lohn pauschal an die Bundesknappschaft abführen muss – davon 15 % für die Rentenversicherung. Bei Minijobbern im Privathaushalt beträgt die Pauschalabgabe 12 %, davon fließen 5 % in die gesetzliche Rentenversicherung. Wenn Sie als Minijobber Rentenansprüche erwerben wollen,
können Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers vollwertige Pflichtbeiträge machen, indem Sie sie aufstocken bis zur Höhe des normalen Beitragssatzes in der Rentenversicherung, der ab 2012 bei 19,6 % liegt. Im gewerblichen Bereich müssen Sie die Pauschalabgabe von 15 % damit um 4,6 Prozentpunkte (18,40 Euro monatlich) aufstocken, im privaten Bereich um 14,6 Prozentpunkte und 58,40 Euro im Monat.
Der Vorteil für Sie: Durch die Aufstockung sind Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und haben damit einen ummittelbaren Anspruch auf die Riester-Rente. Damit können Sie nicht nur die Grundzulage und die Kinderzulage für Ihren Vertrag beanspruchen, sondern die Beiträge auch noch als Sonderausgaben geltend machen. Ein weiteres Plus: Wenn Ihr Ehegatte selbst (z. B. als Selbstständiger) keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat, dann verschaffen Sie ihm durch die Aufstockung zumindest einen mittelbaren Anspruch.
Ihr Vorteil
Als 400-Euro-Jobber stocken Sie den Arbeitgeber-Pauschalbetrag um 4,6 Prozentpunkte auf und zahlen damit im Monat 18,40 Euro in die Rentenversicherung ein. Dadurch erhalten Sie eine
clevere Altersvorsorge über das Riester-Modell und kassieren die Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind 185 Euro – bei Kindern, die 2008 und später geboren wurden, sogar 300 Euro. Außerdem können Sie die Beiträge als Sonderausgaben geltend machen, was sich vor allem bei einer gemeinsamen Veranlagung mit einem Vollverdiener lohnen dürfte. Bei 35 % Steuersatz bekommen Sie damit insgesamt 735 Euro Zulagen und Steuerförderung für Ihre Rente – für nur 18,40 Euro im Monat.
Ein weiteres Plus
Mit der Aufstockung erwerben Sie außerdem nicht nur einen höheren Rentenanspruch, sondern haben auch Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören unter anderem Rentenansprüche im Fall einer Erwerbsminderung oder Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.
2. Möglichkeit: Ihr Ehepartner ist unmittelbar anspruchsberechtigt
Wenn Sie als Minijobber verheiratet sind und Ihr Ehegatte Anspruch auf Riester-Förderung hat, dann haben Sie eine weitere Möglichkeit, in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen. Wenn Sie einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, sind Sie mittelbar begünstigt und haben Anspruch auf die Zulagen für den Riester-Vertrag, wenn Sie mindestens 60 Euro in den Vertrag einzahlen. Bei einem Riester-Sparer mit 2 Kindern werden dann immerhin 524 Euro im Jahr an Zulagen gezahlt, sind die Kinder erst ab 2008 geboren, erhöht sich der Betrag pro Kind von 185 auf 300 Euro. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der unmittelbar begünstigte Sparer seinen Mindesteigenbetrag in den Vertrag eingezahlt hat.
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