Mittwoch, 23.05.2012 05:53 Uhr
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Riester-Rente

Kündigung: Was Sie wissen müssen!

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen einmal geschlossenen Riester-Vertrag wieder zu kündigen. Allerdings hat das weitreichende Konsequenzen, denn eine Kündigung des Vertrages – egal ob in der Ansparphase oder in der Auszahlungsphase - ist eine sogenannte "schädliche Verwendung".
Riester-Rente Kündigung: Was Sie wissen müssen!
Und diese schädliche Verwendung hat für das angesparte Kapital erhebliche Konsequenzen:

1. Die gutgeschriebenen Altersvorsorgezulagen und auch die über die Steuererklärung gewährten zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug müssen zurückgezahlt werden. Zuständig für die Rückforderung ist die Zentralstelle für Altersvermögen. Die Steuerbescheide werden dabei jedoch nicht erneut geändert.

2. Die im angesparten Kapital enthaltenen Erträge und Wertsteigerungen müssen Sie voll als "sonstige Einkünfte" versteuern. Der zu versteuernde Betrag ergibt sich, indem vom geförderten Altersvorsorgevermögen die Eigenbeiträge und die Altersvorsorgezulagen abgezogen werden – der Rest ist dann steuerpflichtig.

Tipp: Wenn Sie Geld aus Ihrem Riester-Vertrag locker machen wollen, ist es problemlos möglich, wenn im Vertrag auch nicht gefördertes Kapital vorhanden ist. Haben Sie über die Jahre zusätzlich zum Mindesteigenbeitrag weiteres Geld in den Riester-Vertrag eingezahlt, kann dieses Kapital ausgezahlt werden, ohne dass eine schädliche Verwendung vorliegt.

Beispiel: Ihr Riester-Vertrag hat ein Guthaben von 25.000 Euro. 18.000 Euro resultieren aus den Zulagen und den Beiträgen, die Sie einzahlen mussten, um die Zulagen zu erhalten. Die restlichen 7.000 Euro sind Ihre freiwilligen Einzahlungen – und die können sie jederzeit rückgängig machen, indem Sie sich Kapital auszahlen lassen. Vorsicht: Die im nicht geförderten Kapital enthaltenen Erträge sind im Jahr der Auszahlung voll zu versteuern.
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Ruhenlassen als bessere Alternative

Wollen Sie den Vertrag kündigen, weil Sie die monatliche Belastung nicht (mehr) schultern können, gibt es eine Alternative, die Sie nicht um die Zulagen und Steuervorteile bringt: Es ist nämlich keine schädliche Verwendung, wenn Sie den Altersvorsorgevertrag ruhen lassen, also kein Geld mehr einzahlen, der Vertrag aber bestehen bleibt. Sie erhalten dann natürlich keine Zulagen, müssen aber bereits gewährte Vorteile nichtzurückzahlen.

Wechsel des Anbieters

Ebenfalls unschädlich ist es, wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Denn es liegt keine schädliche Verwendung vor, wenn das Geld im Zuge der Kündigung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen wird, der auf Ihren Namen lautet. Ob Sie den Anbieter wechseln oder nur das Riester-Produkt, spielt dabei keine Rolle. Nicht möglich ist es aber, dass Sie zu Lebzeiten Ihren Riester-Vertrag auf eine andere Person übertragen – das geht nur mit einer Kündigung und den oben beschriebenen Folgen.
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Was ist, wenn der Riester-Sparer stirbt?

Wenn Sie sich um den Nachlass von jemandem kümmern müssen, der einen Riester-Vertrag besitzt, stellt sich natürlich auch die Frage, was mit dem Vertrag passieren soll. Eine Kündigung ist auch hier die schlechteste Wahl, denn auch im Todesfall liegt dann eine schädliche Verwendung vor. Um das zu vermeiden, können Ehegatten das Guthaben des Riester-Vertrages des Verstorbenen auf einen eigenen Vertrag übertragen. Dabei kann es sich um einen bereits bestehenden Vertrag handeln, oder um einen Vertrag, der neu abgeschlossen wird. In beiden Varianten brauchen die Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt zu werden.

Rückzahlungen vermeiden

Besteht die Riester-Rente in Form einer Rentenversicherung, gibt es weitere Optionen, um eine schädliche Verwendung zu vermeiden. Ist z. B. eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart worden, kann den Hinterbliebenen die vereinbarte Rente ausgezahlt werden, ohne dass die Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Erfolgt die Auszahlung an eine Erbengemeinschaft aus dem Ehegatten und den Kindern, dann kann das Vermögen ohne schädliche Verwendung in den Vertrag des Ehegatten übertragen werden, selbst wenn die Kinder einen entsprechenden Ausgleich bekommen.

Tipp: Mehr zu verschiedenen Riester-Modellen finden Sie hier im Überblick!

Ich ziehe im Alter ins Ausland – muss ich den Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Wenn Sie ins EU-Ausland umziehen, fordert der Staat die Zulagen und Steuervorteile nicht mehr wie früher zurück. Sie können also die Riester-Rente auch unter der Sonne Mallorcas genießen. Genießen Sie den Lebensabend und Ihre Riester-Rente aber unter der Sonne Floridas und ziehen endgültig ins Ausland, sieht es anders aus. In diesem Fall wird eine schädliche Verwendung angenommen und Sie müssen die gewährten Vorteile erstatten.

Tipp: Wenn Sie absehbar wieder nach Deutschland oder in die EU zurückkehren, können Sie den Altersvorsorgevertrag ohne staatliche Förderung weiterführen oder ruhen lassen. Lassen Sie den fälligen Rückzahlungsbetrag stunden – notfalls auch über den Rentenbeginn hinaus. Ziehen Sie wieder zurück, wird die Stundung aufgehoben und die Rückzahlungsverpflichtung aufgehoben. Es ist damit immer besser, die Rückzahlung stunden und den Vertrag laufen zu lassen, als die Kündigung auszusprechen: Denn die ist nicht mehr rückgängig zu machen, die Stundung aber schon.
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19.10.2011
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Foto: Bernd Boscolo aboutpixel
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