Riester für Berufseinsteiger
Wie Jugendliche 3-fach profitieren
Einen Riester-Vertrag ist für viele als Geldanlage und Altersvorsorge sinnvoll und rentabel– Jugendliche unter 25 Jahren profitieren von einem besonderen Berufseinsteiger-Bonus und erhalten seit 2008 einmalig 200 Euro Zulage im ersten Jahr, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.
Keine eigener Antrag erforderlich
Der Vorteil: Ein eigener Antrag ist für diesen Berufseinsteiger-Bonus nicht erforderlich. Die 200 Euro werden zusätzlich gezahlt, wenn Sie noch nicht 25 sind und das erste Mal nach dem Jahr 2008 einen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellen. Voraussetzung ist natürlich wie bei allen Riester-Zulagen, dass Sie den erforderlichen
Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 Euro) zahlen, damit Sie die Zulage in voller Höhe und nicht nur gekürzt erhalten.
Beispiel: Riester-Sparer A beantragt im Jahr 2009 erstmals die Riester-Förderung. 2008 hatte er ein Einkommen von 20.000 Euro, müsste also 4 % davon (= 800 Euro) in der Riester-Vertrag einzahlen. Von den 800 Euro werden jedoch die gewährten Zulagen abgezogen sodass er nur eine Eigenbeitrag von 446 Euro leisten muss, um in den Genuss von 354 Euro Zulagen zu kommen.
Bonus für junge Eltern
Noch besser sieht die Rechnung aus, wenn Jugendliche unter 25 Jahren bereits selbst Kinder haben. Im Beispiel würde der Sparer dann zu seiner
Altersvorsorgezulage eine zusätzliche Kinderzulage erhalten, die bei ab 2008 geborenen Kindern 300 Euro beträgt – für ältere Kinder gibt es 185 Euro jährlich. Diese Kinderzulage mindert noch einmal den Mindesteigenbeitrag, sodass bei einem ab 2006 geborenen Kind nur 146 Euro selbst gezahlt werden müssen, insgesamt aber 800 Euro Zulagen in den Riester-Vertrag fließen.
Riester über Generationen
Besonders lukrativ ist ein Riester-Vertrag für Studenten – und deren Eltern. Denn wenn Eltern für ihre studierenden Kinder selbst noch Kindergeld bekommen, erhalten sie auch die Kinderzulage für einen eigenen Riester-Vertrag. Arbeiten die Kinder gleichzeitig (z. B. in den Semesterferien) und erzielen eigene Einkünfte, haben die Kinder selbst natürlich auch einen Anspruch auf Riester-Förderung und erhalten die Grundzulage, ggf. den Bonus von 200 Euro und – wenn sie selbst bereits Eltern sind - eine Kinderzulage.
Steuervorteile nutzen
Auch Jugendliche können natürlich ihre Riester-Beiträge als
Sonderausgaben absetzen und damit zusätzlich von Steuervorteilen profitieren. Ganz wichtig: Der Bonus in Höhe von 200 Euro wird dabei nicht angerechnet. Wenn Sie also 1.000 Euro Mindesteigenbeitrag leisten müssen, dann müssen Sie tatsächlich nur 646 Euro zahlen, wenn Sie den Berufseinsteiger-Bonus erhalten, denn von den 1.000 Euro werden die Grundzulage (154 Euro) und der Bonus (200 Euro) abgezogen. Steuerlich als Sonderausgaben sind jedoch nur 800 Euro absetzbar, denn hier zählt der Berufseinsteiger-Bonus nicht mit.
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Mehr einzahlen als notwendig?
Oft wird Riester-Sparern geraten, in den Riester-Vertrag mehr als den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzuzahlen, um die Steuervorteile voll auszuschöpfen. Tatsächlich kann sich das vor allem für Alleinstehende ohne Kinder lohnen, wie das folgende Beispiel zeigt.
Beispiel: Riester-Sparer B müsste 2010 in seinen Vertrag den Mindesteigenbeitrag von 1.000 Euro (abzüglich Zulagen in Höhe von 154 Euro) einzahlen. 2010 wird er ca. 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erzielen, sodass die 1.000 Euro Riester-Beitrag zusätzlich zu einem Steuervorteil von 176 Euro (ohne Kirchensteuer) führen. Würde der Sparer 2.100 Euro (wieder abzüglich seiner Zulage) einzahlen, steige sein Steuervorteil tatsächlich auf 538 Euro an. Eine lohnende Sache also.
Wer allerdings verheiratet ist und 2 Kinder hat, der profitiert weit weniger von möglichen Steuervorteilen, weil seine Zulagen deutlich höher sind.
Beispiel: Riester-Sparer C müsste 2010 ebenfalls 1.000 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen für sich selbst (154 Euro) und seine beiden Kinder (jeweils 185 Euro) zu erhalten. Verdient er 2010 ebenfalls 30.000 Euro und wird zusammen mit seiner Frau veranlagt, die durch die Kinderbetreuung kein eigenes Einkommen hat, erzielt er bei 1.000 Euro Einzahlung keinen Steuervorteil. Denn der läge bei 275 Euro (ohne Kirchsteuer), die Zulagen sind aber deutlich höher und betragen 524 Euro. Zahlt er dagegen 2.100 Euro ein, liegt der zusätzliche Steuervorteil gerade einmal bei 73 Euro – kaum lohnend, wenn dafür zusätzlich 1.100 Euro mehr eingezahlt werden müssen.
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