Verkauf und Policendarlehen prüfen
Rentenversicherung: Nicht gleich kündigen
Lebensversicherungen sind die Sorgenkinder der Versicherten: Jede 3. Police wird vor Ende der Laufzeit gekündigt – mit gravierenden Folgen. Denn der Vertrag kann zwar nach den Versicherungsbedingungen der meisten Gesellschaften zum Ende des Versicherungsjahres oder sogar zum Ende des folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist aber selten sinnvoll!
Denn bei einer vorzeitigen Kündigung gibt es häufig nicht einmal das Geld zurück, das bereits eingezahlt wurde. Es gibt jedoch Alternativen zur Kündigung.
Nicht kündigen – verkaufen!
Wer die Versicherung auf jeden Fall loswerden möchten, kann die laufende Versicherungen einfach verkaufen. Der Käufer übernimmt den Vertrag und zahlt dafür einen Kaufpreis, der sich nach dem aktuellen Wert Ihrer Kapitallebensversicherung bemisst. In der Regel liegt dieser Kaufpreis 3 bis 7 % über der Summe, die es von der Versicherung geben würde. Die Vorteile dabei: Zum einen bleibt der Schutz der Risiko-Lebensversicherung bestehen, solange der Vertrag läuft und die Prämien gezahlt werden. Zum anderen wird bereits angespartes Geld mit kleineren Verlusten gerettet und kann mit anderen Anlageformen schnell wieder neue Rendite ansammeln.
Wer seine Lebensversicherung verkaufen will, sollte sich mit dem Anbieter Cash Life in Verbindung setzen. Das Unternehmen hat einige Jahre Erfahrung im Umgang mit dem Policenverkauf und bietet in Einzelfällen bis zu 15 % mehr als Sie von Ihrer Versicherung im Falle einer Kündigung bekämen. Voraussetzung für ein Kaufangebot sind ein Mindestrückkaufswert von 10.000 Euro und eine maximale Restlaufzeit von 15 Jahren.
Auch Ruhenlassen ist eine Option
Wer die Versicherung eigentlich behalten will und nur zeitweise die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen möchte, kann die Versicherung bis zu zwei Jahre lang ruhen lassen. Der Vertrag läuft dann weiter. Gezahlt wird nur noch ein geringerer Beitrag, der die Kosten für die Verwaltung deckt und eine Risiko-Lebensversicherung finanziert. Der Sparvertrag, der den Großteil der monatlichen Prämie verschlingt, wird in diesem Zeitraum ausgesetzt. Auch das Argument "Steuern" spricht dafür, eine Kapitallebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen. Denn Lebensversicherungen sind nur dann steuerbegünstigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss beispielsweise eine Vertragslaufzeit von 12 Jahren eingehalten werden. Nur dann erfolgt die Auszahlung bei Altverträgen steuerfrei und bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen steuerbegünstigt – sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, sind hingegen die bis dahin gutgeschriebenen Erträge zu versteuern.
Policendarlehen: Erspartes beleihen?
Wer seine Versicherung kündigen will, weil das Geld für die Beiträge anders benötigt wird, kann auch ein Policendarlehen in Anspruch nehmen. Ein solches Darlehen ist nichts anderes als eine Vorauszahlung der Versicherungsgesellschaft auf die Versicherungsleistung. Mit anderen Worten: Die Versicherten bekommen das Geld, das nach der Laufzeit des Vertrages ohnehin fällig wäre, und zahlen der Gesellschaft dafür einen Zins von derzeit durchschnittlich etwa 8 %. Der Vorteil: Wenn sie ansonsten einen finanziellen Engpass mit dem Überziehungskredit auf dem Girokonto oder einem Ratenkredit überbrücken müssten, fahren sie mit dem Policendarlehen günstiger. Statt Kredite in Raten abzustottern, zahlt man weiter in seine Versicherung ein, und am Ende wird dann das Policendarlehen mit dem angesparten Kapital verrechnet. Weiterer Vorteil dieses Weges: Die in der Kapitallebensversicherung enthaltene Hinterbliebenenversorgung bleibt für Sie bestehen.
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