Policendarlehen Zapfen Sie Ihre Versicherung an

Wenn das Konto leer und die Reserven aufgebraucht sind, Sie aber dringend Geld brauchen, werden Sie wahrscheinlich auch daran denken, einen Kredit aufzunehmen. Dabei gibt es eine naheliegendere Möglichkeit, an Geld zu kommen: Sie beleihen Ihre Kapitallebens- oder Rentenversicherung.
Das größte Plus dieser Policendarlehen: Sie bieten deutlich günstigere Zinssätze als vergleichbare Ratenkredite. Der Konditions-Vorteil ist vor allem darin begründet, dass Ihr Rückzahlungsanspruch gegenüber der Versicherung als Sicherheit taugt – das Ausfallrisiko bei der Bank sinkt. Auch eine Schufa-Meldung erfolgt nicht, weil Sie sich quasi Ihr eigenes Geld leihen.

Keine Langzeitlösung

Allerdings sind die Konditionen auch nicht so günstig, dass das Policen-Darlehen eine Langzeit-Lösung ist – denn die Zinsen für das Darlehen liegen immer über denen, die Sie für Ihr Erspartes erhalten. Auf Dauer ist das Policen-Darlehen damit ein Verlustgeschäft. Ideal ist es für Besitzer von Kapital-Policen, die kurzfristigen Kapitalbedarf haben. Wenn Sie heute 10.000 Euro brauchen, die Sie bereits in sechs oder zwölf Monaten zurückzahlen können, ist das Policendarlehen ideal, weil Ratenkredite dann in der Regel die deutlich teurere Variante sind und Sie das Policen-Darlehen in der Regel jederzeit und unabhängig von der Laufzeit zurückzahlen können – ohne zusätzliche Kosten.

Darlehen gegen Verkauf

Wenn Sie das angesparte Geld aus der Kapitalversicherung dringend benötigen und über eine Kündigung der Versicherung nachdenken, dann sollten Sie das Policen-Darlehen auf jeden Fall als Option in Betracht ziehen. Denn eine Kündigung macht vor allem in den ersten Spar-Jahren aus fast jeder Kapitalversicherung ein Minus-Geschäft, weil durch die am Anfang der Laufzeit fälligen Gebühren Ihr Sparguthaben stärker belastet ist als ein paar Jahre später – mit anderen Worten: Eine Kündigung lässt die Rendite gewaltig schmelzen. Rechnen Sie nach, ob Sie mit einem Darlehen günstiger fahren.

Wie viel Darlehen ist möglich?

Damit ein Policen-Darlehen als Alternative infrage kommt, muss die Police natürlich einen Rückkaufswert haben. Dieser aktuelle Wert der Versicherung setzt sich aus Ihren Einzahlungen sowie den erwirtschafteten Erträgen und Überschüssen zusammen und stellt gleichzeitig auch die Obergrenze für den Kredit dar.

Policen-Darlehen sind in der Regel endfällige Darlehen – während der Laufzeit zahlen Sie nur die auflaufenden Zinsen, tilgen das Darlehen aber nicht. Zurückgezahlt wird das Darlehen dann aus der fälligen Versicherungssumme: Der Versicherer zieht vor der Auszahlung an Sie einfach den Darlehensbetrag ab, und schüttet den Rest der Versicherungsleistung an Sie aus.

Bitte beachten!

Die Höhe der Darlehenssumme ist kein Hindernis bei der Vergabe von Policendarlehen. Meist sind die Darlehen schon ab 1.000 Euro aufwärts zu bekommen. Wichtig ist jedoch, dass nur Darlehen auf Verträge ausgegeben werden, die aktiv sind, die also nicht beitragsfrei gestellt worden sind. Außerdem wird oft nicht der volle Rückkaufswert beliehen, sondern im ungünstigsten Fall nur 80 Prozent – und die gelten in vielen Fällen auch nur für den garantierten Rückkaufswert ohne Überschüsse.

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehen nicht nachkommen – also die Zinsen nicht zahlen – darf die Versicherung das Darlehen kündigen. Das sollten Sie allerdings unbedingt vermeiden, weil Sie dann doch gezwungen wären, auf ein teures Darlehen einer Bank auszuweichen – und genau das sollte mit dem Policendarlehen ja vermieden werden.

Was sagt das Finanzamt dazu?

Früher wurden die Policendarlehen steuerlich als neutral eingestuft, weil das Darlehen am Ende der Laufzeit mit der Versicherungsleistung zurückgezahlt wurde. Seit Anfang 2009 sieht die Finanzverwaltung in den Policendarlehen jedoch verkappte Versicherungsleistungen und hat die steuerliche Behandlung geändert. Bei neuen Versicherungsverträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, muss im Zweifelsfall ein Fremdvergleich durchgeführt werden. Würde ein nicht am Versicherungsvertrag Beteiligter einen vergleichbaren Darlehensvertrag abschließen, wenn er die Police als Sicherheit bekäme, dann ist nicht davon auszugehen, dass das Darlehen die Steuerpflicht berührt.

Wird aber zum Beispiel ein besonders niedriger Zins vereinbart oder die Versicherungssumme durch das Darlehen abgesenkt, dann ist davon auszugehen, dass die Gewährung des Darlehens so zu behandeln ist, als wenn die Versicherung ausgezahlt worden wäre – damit fallen dann Steuern für das Policendarlehen an. Bei Altverträgen ist dann von einer Steuerpflicht auszugehen, wenn zum Auszahlungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach altem Recht fehlen. So müssen Sie in der Regel Steuern zahlen, wenn der Versicherungsvertrag zum Beispiel eine Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Jahren hat oder ein Todesfallschutz von weniger als 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart worden ist.

26.01.2020

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Modell-Foto: colourbox.com