Mittwoch, 23.05.2012 05:49 Uhr
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Sofortrentenversicherung

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Eine private Rentenversicherung ist für viele Altersvorsorge-Sparer ein wichtiger Baustein, um die oft mauen Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufzustocken. Allerdings muss die klassische private Rentenversicherung über viele Jahre angespart werden und ist damit keine Lösung für diejenigen, die möglichst schnell die private Altersvorsorge in Anspruch nehmen wollen.
Sofortrentenversicherung Antworten auf die wichtigsten Fragen
Abhilfe kann in einem solchen Fall eine Sofortrentenversicherung schaffen. Die Funktionsweise der Sofortrentenversicherung: Sie leisten eine Einmalzahlung in die Rentenversicherung, und aus dem eingezahlten Kapital wird dann eine lebenslange Rente finanziert. Was Sie zur Sofortrentenversicherung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Wie funktioniert die Sofortrentenversicherung?

Sie zahlen eine fixe Summe in die Sofortrentenversicherung ein und die private Rentenversicherung verpflichtet sich im Gegenzug zu der Einmalzahlung, Ihnen eine lebenslange Rente auszuzahlen. Ihr Kapital ist in der Sofortrentenversicherung in beiden Fällen so angelegt, dass ein Leben lang eine garantierte Rente fällig wird. Diese garantierte Sofortrente durch die Einmalzahlung kann durch zusätzliche Überschüsse weiter steigen.
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Kann ich meinen Partner in die Sofortrente einschließen?

Ja, bei einer Sofortrentenversicherung können Sie eine sogenannte Partnerrente vereinbaren. Sollten Sie dann während der Rentengarantiezeit versterben, erhält Ihr Partner die für Sie vereinbarte Rente aus der Einmalzahlung bis zum vereinbarten Ablaufdatum. Überleben Sie Ihren mitversicherten Partner, wird Ihr Vertrag in eine Sofortrente mit Rentengarantiezeit umgewandelt.

Welche Alternativen gibt es zur Sofortrente?

Eine nicht zu empfehlende Alternative zur Sofortrente sind die sogenannten Auszahlpläne − wie z. B. Fondsauszahlpläne. Nicht geeignet sind sie vor allem, weil sie zwar gute Gewinne bescheren können, die die Rendite beflügeln, aber eben auch Verluste. Eine weitere Option zur Rente gegen Einmalzahlung sind die Bankauszahlpläne. Sie legen einen Einmalbetrag an und entscheiden, wie lange Sie daraus eine Rente beziehen wollen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren beispielsweise bieten Anbieter derzeit einen Zins von rund 3,35 % an. Bei 100.000 Euro Anlagesumme erhalten Sie dann 703,14 Euro monatliche Privatrente. Zum Vergleich: Eine Sofortrente garantiert einem 65-Jährigen rund 600 Euro monatliche Rente – die aber lebenslang und nicht nur für 15 Jahre. Damit zeigt sich der Nachteil der Bankauszahlpläne als Privatrente: Ihr Kapital steht so lange zur Verfügung, wie Sie das Geld festgelegt haben – dann aber ist das Kapital aufgebraucht, während die Versicherung das Risiko trägt, dass Sie Ihnen lebenslang die vereinbarte Sofortrente zahlen muss, auch wenn Sie biblisch alt werden.
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Muss ich auf die Erträge der Sofortrente auch Abgeltungssteuer zahlen?

Nein, alle Erträge der Sofortrentenversicherung sind abgeltungssteuerfrei, weil das Steuerprivileg greift und nur der geringe Ertragsanteil der Privatrente versteuert werden muss.

Wie sicher sind Sofortrenten aus einer privaten Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung zählt zu den absolut sicheren Anlageformen. Die Kundengelder werden bei dieser Form der Privatrente konservativ angelegt, Aktienanlagen sind nur zu geringeren Prozentsätzen erlaubt. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überwacht zudem die Anbieter und kontrolliert die Sofortrentenversicherungen.

Was ist für die Steuer bei der Privatrente wichtig?

Die Sofortrentenversicherung bietet für Sparer immense Steuervorteile. Denn die vereinbarte Rente aus der Einmalzahlung wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Das bedeutet: Nur ein Bruchteil der Rente aus der Einmalzahlung ist überhaupt steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Das führt in den meisten Fällen zu einer geringen steuerlichen Belastung einer solchen Rente gegen Einmalzahlung.

Was versteht man unter Rentengarantiezeit?

Unter der Rentengarantiezeit versteht man bei der Rente gegen Einmalzahlung die Mindestrentenzahlungsdauer für den Fall, dass der Versicherte kurz nach Rentenbeginn verstirbt. Solche Rentengarantiezeiten bei der Sofortrente können je nach Anbieter und Tarif bei der Privatrente zwischen 0 und 20 Jahren betragen.

Was ist eine Beitragsrückgewähr?

Wenn eine Beitragsrückgewähr bei Ihrer Rente gegen Einmalzahlung vereinbart ist, werden im Todesfall quasi die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Der Sparer selbst kann so die Familie oder einen Partner absichern, bezahlt diese Absicherung aber mit einer etwas niedrigeren Rente als bei einer herkömmlichen Sofortrentenversicherung.

Ist eine staatliche Förderung der Sofortrente möglich?

Wenn die Sofortrente als Rente nach dem Rürup-Modell abgeschlossen wird, ist eine staatliche Förderung über Steuervorteile möglich. Die Einmalzahlung in die Sofortrentenversicherung kann dann steuerlich als Vorsorgeaufwendung abgezogen werden – im Jahr 2011 bis zu 72 %. Gleichzeitig können Sie sich mit dem Rürup-Modell durch die Einmalzahlung in die Sofortrentenversicherung Ihr Leben lang eine günstige Besteuerung der Privatrente sichern. Beginnt z. B. die Rentenzahlung im Jahr 2011, sind nur 62% der Rente aus der Einmalzahlung steuerpflichtig.
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27.06.2011
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