Mittwoch, 23.05.2012 05:40 Uhr
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Wintersport

Vorsichtig fahren und gut versichern!

Auf Skipisten sind Ski- und Snowboardfahrer verpflichtet, sich entsprechend den Geboten zu gegenseitiger Rücksichtnahme und kontrolliertem Fahren zu verhalten. Tun sie das nicht und kommt es zu einem Unfall, sind beide Schuld. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (AZ: 14 O 462/06).
Wintersport Vorsichtig fahren und gut versichern!
In dem Fall waren eine Skifahrerin und ein Snowboarder auf einer österreichischen Skipiste zusammengestoßen. Die Skifahrerin stürzte und brach sich dabei ein Bein, Rippen und ein Handgelenk. Ihrer Meinung nach war der Snowboarder - der jede Verantwortung von sich wies - Schuld, weil er viel zu schnell und von hinten in sie hinein gefahren sei. Sie verlangte deshalb 10.000 Euro Schmerzensgeld. Davon bekam sie jedoch nur knapp die Hälfte, denn die Richter legten ihr ein Mitverschulden zur Last und beriefen sich dabei auf die Regeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS). Die verlangen kontrolliertes Fahren, sodass jeder Sportler die Geschwindigkeit stets an sein Können und an die Pistenverhältnisse anpassen muss, um keinen anderen zu gefährden oder zu schädigen. Das Problem der Frau: Auch sie war viel zu schnell unterwegs und konnte dem Snowboarder deshalb nicht mehr rechtzeitig ausweichen.

Skifahren: Unfallversicherung muss bei Sturz durch Erschrecken nicht zahlen

Problematisch wird es beim Streit mit der eigenen Unfallversicherung, wenn auf der Piste nur beinahe ein Unfall passiert wäre. Denn damit eine Unfallversicherung zahlen muss, muss auch wirklich ein Unfall vorliegen. Das ist jedoch nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 131/08) nicht der Fall, wenn ein Skifahrer von einem vorbeifahrenden Skifahrer erschreckt wird, stürzt und dabei verunglückt, ohne dass der andere Skifahrer den Unglücksfahrer berührt hat. Denn, so die Richter, ein bloßes Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz nur infolge einer ungeschickten Eigenbewegung stellen mangels eines äußeren Einflusses keinen Unfall dar, für den die Unfallversicherung eintreten muss.
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Die besten Pisten-Policen

60.000 Wintersportler verunglücken jährlich auf den Pisten weltweit – teilweise mit lebenslangen Folgen, beispielsweise in Form von Berufsunfähigkeit. Deshalb ist der Schutz vor Erwerbsunfähigkeit so wichtig – nicht nur im Skiurlaub, aber dort besonders. Umfassenden Schutz bietet dabei nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die immer dann zahlen muss, wenn aus gesundheitlichen Gründen der Job aufgegeben werden muss. Ebenfalls sinnvoll kann eine private Unfallversicherung sein. Sie übernimmt in der Regel nicht nur die Bergungskosten nach einem Unfall, sondern sie zahlt auch die vereinbarte Versicherungssumme, wenn der Unfall schwere Gesundheitsfolgen und eine dauerhafte Invalidität nach sich zieht - und das bei der vereinbarten Einmalzahlung anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn die Leistungsfähigkeit um weniger als 50 % eingeschränkt ist. Ganz wichtig: Die Versicherung zahlt nicht bei einer Bewusstseinsstörung: Eine solche Störung kann auch alkoholbedingt vorliegen - deshalb sollte auf der Piste immer die 0-Promille-Grenze gelten!
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Invalidität und Haftung absichern

Ein Muss für den Skiurlaub (und natürlich den Alltag) ist eine Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn andere Winterurlauber Schadenersatzansprüche an den Versicherten richten. Und das kann schnell der Fall sein, wenn es z. B. auf der Piste eine Kollision gibt. Der Versicherungsschutz umfasst dabei bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme sowohl Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibenden Gesundheitsschäden des Geschädigten. Die Privathaftpflichtversicherung ist dabei gleichzeitig eine Art Rechtsschutzversicherung:
Vorsicht ist übrigens bei Versicherungspaketen angesagt: Diese Policenbündel beinhalten neben der sinnvollen Auslandskrankenversicherung, die es als Einzelvertrag aber oft günstiger gibt, in der Regel teure Rücktrittsversicherungen und weniger sinnvolle Versicherungen, die beispielsweise das Gepäck schützen sollen. Diese Paketversicherungen gaukeln oft eine kompakte Sicherheit vor, die sie nicht bieten können: Jeder sollte seinen individuellen Schutz selbst auswählen – das spart Geld und sichert sinnvollen Schutz!
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