Mittwoch, 23.05.2012 05:36 Uhr
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Vorsorgevollmacht

Nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand

Ein weiteres Instrument für die Vorsorge – neben der Patientenverfügung – ist die Vorsorgevollmacht. Viele Menschen fragen sich, warum sie eine Vollmacht für den Vorsorgefall verfassen sollen, denn sie haben ja eine Familie oder einen Partner, der sich um alles kümmern soll und wird.
Vorsorgevollmacht Nehmen Sie Ihr Schicksal selbst in die Hand
Das mag sogar stimmen, aber auch nahestehende Personen dürfen für Sie nicht einfach die Rechtsgeschäfte übernehmen, sondern müssen bevollmächtigt oder als Betreuer bestellt werden: Für den Zugriff auf ein Konto genauso wie für medizinische Entscheidungen – bis hin zu Entscheidungen über Leben und Tod. Alle diese Entscheidungen verlangen in der Regel eine Vollmacht, wenn Sie möchten, dass Ihr Wille von einer Person Ihres Vertrauens umgesetzt wird – und das macht klar, warum Sie eine solche Vorsorgevollmacht abfassen sollten. Die wichtigsten Fragen und Antworten bezüglich Ihrer Vorsorgevollmacht finden Sie hier.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Viele Menschen würden gern einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht erteilen, damit sie in Situationen, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können, durch eine Person ihres Vertrauens vertreten werden. Eine solche Generalvollmacht ist für Rechtsgeschäfte (z. B. Verträge) sehr gut, denn dann kann die Person Ihres Vertrauens viele wichtige Entscheidungen treffen. Alle wichtigen Entscheidungen kann sie mit der Generalvollmacht jedoch nicht treffen. Denn eine solche Vollmacht berechtigt nicht …
  • zur Zustimmung, wenn es um eine ärztliche Untersuchung, einer Heilbehandlung oder einen medizinischen Eingriff geht, bei dem Lebensgefahr besteht oder ein schwerer, länger andauernder Gesundheitsschaden zu erwarten ist.
  • wenn es um eine geschlossene Unterbringungen oder eine andere freiheitsbeschränkende Maßnahme geht.
  • wenn die Einwilligung in eine Organspende erforderlich ist.
In diesen Fällen muss eine Vollmacht genau diese Befugnisse zur Einwilligung explizit formulieren. Eine Generalvollmacht genügt also nicht.

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Welche Form muss ich beachten?

Es gibt keine Formerfordernisse für die Vorsorgevollmacht, allerdings ist es ratsam, sie schriftlich niederzulegen, denn sonst ist Streit vorprogrammiert. Nutzen Sie unsere Vorlage als Rahmen für Ihre eigene Vorsorgevollmacht. Eine notarielle Beurkundung ist in der Regel nicht erforderlich und nur dann ratsam, wenn Ihre Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen oder zur Aufnahme von Krediten berechtigen soll, damit für diese weitreichenden Befugnisse rechtliche Klarheit geschaffen wird.

Und wenn die Vollmacht missbraucht wird?

Vorsorgevollmachten geben dem oder den Bevollmächtigten umfangreiche Rechte und Befugnisse – über Ihr Leben, Ihre Rechte und Ihr Vermögen zu verfügen. Seien Sie sich über diese Konsequenzen im Klaren. Kontrolle über die Bevollmächtigten können Sie selbst in aller Regel nicht mehr ausüben, wenn die Vollmacht zum Einsatz kommt. Deshalb ist es wichtig, Vollmachten von Anfang an mit Kontrollmöglichkeiten auszustatten. So können Dritte als Kontrollinstanz ein Widerrufsrecht haben, Sie können Vollmachten aufteilen, so dass derjenige, der im Ernstfall über Ihr Leben entscheidet, nicht gleichzeitig finanzielle Interessen durchsetzen muss. Sie können aber auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die dann gemeinsam Entscheidungen treffen müssen. Denken Sie aber auch daran: Je mehr Menschen Entscheidungen treffen müssen, desto eher blockieren sie sich gegenseitig, und dann passiert genau das, was eigentlich eine Vorsorgevollmacht verhindern soll: Dass nämlich schnell Entscheidungen getroffen werden können.

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Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?

Unsere Vorlage sieht vor, dass der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde im Original vorlegen muss. Das setzt aber voraus, dass er sie entweder bereits hat oder aber schnell Zugriff darauf bekommt. Bewahren Sie die Urkunde deshalb so auf, dass der Bevollmächtigte sie findet, oder übergeben Sie sie ihm bereits nach dem Abfassen. Alternativ können Sie die Vollmachtsurkunde natürlich auch einer anderen Vertrauensperson zur treuhänderischen Verwahrung übergeben, verbunden mit der Auflage, sie dem/der Bevollmächtigten im Bedarfsfall auszuhändigen. Bei einem Notar besteht dann auch die Möglichkeit, die Herausgabe der Urkunden z. B. an die Vorlage eines Attestes zu knüpfen, mit dem belegt wird, dass Sie die in der Vollmacht bezeichneten Angelegenheiten nicht mehr besorgen können. Einen Hinweis auf Ihre Vollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie auch beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Sie erreichen das Register unter der Telefonnummer 0180 535 50 50 und unter www.vorsorgeregister.de.

Was ist, wenn der Bevollmächtigte ausfällt?

Wichtig ist, dass ältere Menschen nicht gerade jemanden bevollmächtigen, der ebenfalls bereits älter ist, z. B. den Ehepartner. Denn fällt der auch aus, war die ganze Arbeit mit der Vorsorgevollmacht umsonst, weil es keinen Bevollmächtigten gibt, der Ihre Wünsche umsetzen kann. Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zumindest einen Ersatz-Bevollmächtigten zu bestellen, der zum Einsatz kommt, wenn Ihr Bevollmächtigter ausfallen sollte.

Welche Wünsche kann ich formulieren?

Sie können in der Vorsorgevollmacht selbst – aber auch in ergänzenden Dokumenten – detailliert Ihre Vorsorge-Wünsche festlegen. Das geht von finanziellen Anordnungen über die Frage der Unterbringung (z. B. in einem bestimmten Heim) bis hin zu Anordnungen bezüglich Ihrer Beerdigung. Wenn Sie zu bestimmten Punkten genaue Vorstellungen haben, dann formulieren Sie sie.

Akzeptieren Banken die Vorsorgevollmacht?

Banken stellen sich oft quer, weil mit Vollmachten viel Schindluder getrieben wird und es nicht selten zu Missbrauch kommt. Wollen Bevollmächtigte an das Konto, stellen sich viele Kreditinstitute quer und erklären z. B., dass nur Vollmachten auf hauseigenen Vordrucken gültig seien. Hilfreich kann es dann sein, wenn Sie eine Vollmacht vorlegen können, die in Absprache mit der Bank erstellt wurde.
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28.09.2011
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Foto: Stauke - Fotolia.com
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