Dienstag, 22.05.2012 12:31 Uhr
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Risikoabsicherung

Die größten Versicherungsirrtümer

Der Versicherungsmarkt ist auch ein Markt voller Märchen und Mythen – nämlich darüber, welche Versicherung wofür zuständig ist und in welchen Fällen sie zahlt. Wir wollen mit diesen Versicherungslegenden und -irrtümern aufräumen, die Sie teuer zu stehen kommen können.
Risikoabsicherung Die größten Versicherungsirrtümer

Irrtum 1: Meine Haftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden

Ein großer Irrglaube. Eine Haftpflichtversicherung steht nur dann für Schäden ein, wenn Sie selbst für diesen Schaden eintreten müssten. Das ist aber oft gar nicht der Fall. Beispiel Gefälligkeiten: Wer anderen beim Umzug hilft, muss für Schäden, die er anrichtet, nicht haften. Denn, so entschieden es die Gerichte, wer anderen zur Hand geht, will dafür nicht noch eine Haftung übernehmen. Die Folge: Haften Sie nicht, springt auch die Haftpflichtversicherung nicht ein. Der Vorteil dabei: Die Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Schäden, sie wehrt unberechtigte Ansprüche auch ab – notfalls auch vor Gericht. Damit übernehmen Haftpflichtversicherungen auch die Funktion von Rechtsschutzpolicen, wenn es um Haftungsfragen geht.

Irrtum 2: Eltern haften für Ihre Kinder

Schön wär‘s, wird sich so mancher denken, der schon einmal schmerzlich erfahren musste, dass dem keinesfalls so ist. Denn Kinder haften für sich selbst – allerdings nur, wenn sie älter als 7 Jahre sind. Im Straßenverkehr ist diese Haftung sogar noch enger gefasst und gilt erst ab 10 Jahren. Sind die Kinder älter, müssen sie für einen Schaden einstehen, den sie verursacht haben – in aller Regel wird die Durchsetzung der Ansprüche aber mangels Masse scheitern. Die Eltern haften ausnahmsweise nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben – und dann springt auch die Haftpflichtversicherung ein. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Haftpflichtversicherungen, die Schäden sogenannter deliktunfähiger Kinder mitversichern. Auch wenn die Haftung auf geringe Summen beschränkt ist, sollten Eltern darauf achten, dass dieser Zusatzschutz im Vertrag vereinbart wird.

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Irrtum 3: Wenn zu Hause etwas geklaut wird, zahlt die Hausratversicherung

In der Regel ist das tatsächlich so, allerdings sind vor allem Schäden versichert, die durch einen Raub oder einen Einbruchsdiebstahl entstehen. Das heißt im Umkehrschluss: Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch ist genauso wenig versichert wie eine Unterschlagung (z. B. durch eine Putzfrau) oder ein Trickdiebstahl, bei dem sich Diebe z. B. mit einer Finte Zugang zur Wohnung verschaffen und dann Sachen entwenden. Probleme gibt es mit der Hausratversicherung auch, wenn Sie sogenannte Gefahrerhöhungen nicht mitteilen. Sie müssen z. B. mitteilen, dass Ihr Haus eingerüstet wird, weil es die Gefahr erhöht, dass Einbrecher einsteigen. Tun Sie das nicht, wird die Versicherung bei einem Schadensfall die Leistungen rundweg ablehnen.

Irrtum 4: Als Pflegefall erhalte ich Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung

Im Prinzip schon, rund 2.000 Euro fließen, wenn Sie in Pflegestufe III Pflegeleistungen benötigen. Das Problem: Selbst die Maximalleistung reicht nicht aus, um eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder private Pflege in den eigenen 4 Wänden zu organisieren. Die Folge: Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten tragen Sie alleine – mit Ihrer Rente, Ihren Kapitaleinkünften und Ihrem Vermögen. Und nicht zuletzt müssen auch die eigenen Kinder einen Teil der Kosten tragen, weil sie Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig sind. Diese Kostenbelastung lässt sich verhindern, wenn Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Die zahlt entweder einen festen Tagessatz, den Sie selbst einsetzen können, um daraus Pflegekosten zu bestreiten. Oder die Pflegekostenversicherung übernimmt einen Teil der tatsächlichen anfallenden Pflegekosten und schließt so die Lücke. Welche Police für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn im Falle eines Falles Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim.

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Irrtum 5: Im Urlaub innerhalb der EU springt die gesetzliche Kasse bei Krankheit ein

Grundsätzlich stimmt das, weil es mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen gibt, die eine Kostenübernahme auch bei Behandlungen im Ausland vorsehen. In der Praxis aber ist das deutlich schwieriger. Denn meist werden die Kosten für Behandlungen im Ausland nicht voll übernommen, ein Rücktransport im Krankheitsfall wird nie gezahlt. Sinnvoll ist es deshalb immer, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die garantiert für alle Behandlungskosten aufkommt und auch einen Rücktransport zahlt. Das gilt übrigens auch für Privatversicherte, denn längst nicht alle privaten Krankenversicherungen zahlen den Rücktransport im Krankheitsfall.

Irrtum 6: Bei Berufsunfähigkeit bin ich durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt

Ein fataler Irrtum – vor allem bei Unter-50-Jährigen. Denn für sie besteht kein ernstzunehmender Schutz über die gesetzliche Rentenversicherung, wenn sie berufsunfähig werden. In der Praxis fließen bei voller Erwerbsminderung (das heißt, Sie können nicht einmal 3 Stunden am Tag arbeiten) im Schnitt 30 % des letzten Nettogehalts als Rente – davon kann kaum jemand leben. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dagegen bis zu 100 % des letzten Nettoeinkommens absichern. Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb ein Muss, um auch dann ein menschenwürdiges Leben zu führen, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden.

Irrtum 7: Eine Unfallversicherung zahlt mir nach einem Unfall die vereinbarte Summe aus

Ein weit verbreiteter Irrtum. Eine Unfallversicherung zahlt dann, wenn der Unfall zu körperlichen Einschränkungen führt, die dauerhaft bestehen. Dass darüber häufig zwischen Versichertem und Versicherung vor Gericht gestritten wird, versteht sich fast von selbst. Genauso oft wird darüber gestritten, ob ein Unfall überhaupt ein versicherter Unfall war – denn nicht alles, was wir unter Unfall verstehen, ist auch ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich deshalb der Tipp: Mögliche Gehaltsausfälle sichern Sie mit einer Krankentagegeldversicherung ab, gesundheitliche Dauerschäden nach Unfällen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Irrtum 8: Eine Kapitallebensversicherung ist clever, weil sie Vorsorge und Absicherung vereint

Wenn Sie genug Geld haben, mag das stimmen. Denn mit einem Nettoeinkommen von 50.000 Euro sollten Sie schon 200.000 Euro Versicherungssumme wählen, die bis zum 60. Geburtstag ausgezahlt wird. Kostenpunkt für einen heute 30-Jährigen: Rund 450 Euro – monatlich. Eine reine Risikolebensversicherung dagegen erhalten Sie für rund 240 Euro im Jahr. Der Grund: Bei einer Kapitallebensversicherung müssen Sie nicht nur das Todesfallrisiko versichern, sondern auch einen Sparvertrag bedienen. Denn die Kapitallebensversicherung zahlt eben nicht nur im Todesfall, sondern auch im Erlebensfall das Ersparte an Sie aus. Besser ist es, Risikoschutz und Sparen zu trennen – das gilt umso mehr, als Kapitallebensversicherungen als teure und renditeschwache Produkte gelten.

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Irrtum 9: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unbezahlbar

Das stimmt so auf keinen Fall. Fakt ist aber: Je älter Sie werden, umso teurer wird der Schutz. Untersuchungen haben ergeben, dass Sie fast gleich viel Prämie zahlen, wenn Sie sich mit 20 oder mit 35 gegen Berufsunfähigkeit absichern – nur dass Sie bei der einen Variante für den gleichen Pries 15 Jahre mehr Schutz genießen. Schließt ein 20-Jähriger eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro, die bis zum 65. Lebensjahr läuft, dann zahlt er bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung rund 26 Euro im Monat. Ein 30-Jähriger zahlt für vergleichbaren Schutz dagegen schon 32 Euro monatlich, für einen 40-Jährigen werden rund 43 Euro fällig, wenn er sich gegen Berufsunfähigkeit versichern will. Auch der Beruf spielt für die Höhe der Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung eine entscheidende Rolle: Bauarbeiter mit harter körperlicher Arbeit zahlen mehr als Büroangestellte. Und auch Vorerkrankungen machen die Berufsunfähigkeitsversicherung teurer: Die Berufsunfähigkeitsversicherungen erheben einen Risikozuschlag, der bis zu 100 % ausmachen und die Prämie damit verdoppeln kann.
15.11.2011
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