Dienstag, 22.05.2012 12:30 Uhr
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Rentenbescheide im Alter oft fehlerhaft

Frühzeitig Rentenansprüche sichern

Glauben Sie beim Blick auf Ihre alljährliche Renteninformation nicht auch, dass sich die Deutsche Rentenversicherung verrechnet haben muss? Tatsächlich sind viele Renteninformationen und Rentenbescheide falsch, weil die Berechnung auf falschen oder unvollständigen Unterlagen basiert.
Rentenbescheide im Alter oft fehlerhaft Frühzeitig Rentenansprüche sichern
Spätestens mit 30 Jahren sollten Sie von selbst mit der Deutschen Rentenversicherung gesprochen haben. Damit Sie im Paragraphendschungel nicht untergehen, haben wir ein paar Tipps rund um die Rente zusammengestellt.

Meine Rentendaten bitte!

Ihre spätere Rente spiegelt Ihre Lebensarbeitsleistung wieder, sofern Sie brav in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Computer bei der Deutschen Rentenversicherung können jedoch nur dann richtig rechnen, wenn Ihre Daten vollständig gespeichert sind. Besorgen Sie sich daher einen Kontoauszug (im Amtsdeutsch: "Versicherungsverlauf mit Anträgen zur Kontenklärung"). Das geht einfach hier übers Internet oder per Postkarte.

Auch wenn Sie just eine Renteninformation im Briefkasten hatten: Verlangen Sie bitte ausdrücklich einen "Versicherungsverlauf mit Anträgen zur Kontenklärung" von Ihrem Rentenversicherungsträger, weil nur so Fehlzeiten im Rentenkonto offenbart werden!

Fehlt was?!

Prüfen Sie, ob Ihr Rentenkonto vollständig ist. Vielleicht fehlen bei Ihnen:
  • Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag (Schulzeugnis, Studienbescheinigung)?
  • Markierung Ihrer Lehre als “Pflichtbeiträge für Berufsausbildung” (Lehrvertrag und Gesellenbrief)?
  • Geburtsurkunden der Kinder (Familienstammbuch)?
  • Nachweis der Schwerbehinderung ab 50% (Schwerbehindertenausweis)?
  • Grundwehrdienst / Zivildienst (Wehrdienst-/Zivildienstzeitbescheinigung)?
  • Arbeitsjahre (Versicherungskarte, Meldungen zur Sozialversicherung, Sozialversicherungsausweis der DDR)?
Wenn etwas fehlt, dann beginnt der Formularkrieg! Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie kämpfen sich selber durch die Fragen des „Antrags auf Kontenklärung“ (nicht ratsam: Kostet Nerven!) oder Sie gehen zur einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers (Praktisch: Die Mitarbeiter füllen die Formulare für Sie aus. Außerdem kann man diese mit seinen Rentenfragen löchern). Vergessen Sie dabei Ihren gültigen (!) Personalausweis und ggf. eine Vollmacht – auch bei Ehegatten – nicht. Über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung können Sie sogar einen Termin vereinbaren. Als Terminbesucher spazieren Sie locker an der Warteschlange vorbei.

Aber bitte nur Originale

Alle Nachweise für die Lücken in Ihrem Rentenkonto müssen Sie im ORIGINAL vorlegen. Keine Angst: Die Mitarbeiter der Beratungsstelle machen für ihre Zwecke eine „amtlich bestätigte Fotokopie“. Das Original können Sie in der Regel dann wieder mitnehmen (Ausnahme: Versicherungskarten aus Pappe bis 1972).

Hilfe! Mir fehlen Unterlagen!

Fünf mal umgezogen, ein vollgelaufener Keller oder eine stürmische Ehescheidung - Schwupps! und schon sind die Papiere für die Rente den Jordan runter. Aber Rettung naht: Die Krankenkasse hebt ihre Beitragsunterlagen bis zu 30 Jahre auf. Die Agentur für Arbeit vernichtet ihre Unterlagen jedoch schon nach fünf Jahren. Ihre alte Schule hat im Keller noch eine Zeugniskopie. Wenn Sie - unabhängig, ob bestanden oder nicht - zur Gesellenprüfung angetreten sind, hat die Handwerkskammer oder IHK auch noch einen Nachweis über Ihre Ausbildungszeit im Archiv. Übrigens: Alle Nachweise, Urkunden, etc. erhalten Sie kostenlos, wenn Sie für die Zwecke der Gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sind.
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Am Ziel: Die Rentenauskunft

Wenn Sie die Rentenauskunft in der Hand halten, haben Sie es geschafft. Die Daten für Ihre spätere Rente sind gesichert. Ob und wie viel Rente Sie später bekommen, hängt von der Rechtslage ab, zu der Sie in Rente gehen. Die Rentenauskunft kann nun für Sie Grundlage sein, um Ihre private Altersvorsorge zu überprüfen bzw. zu planen.

So wehren Sie sich gegen falsche Rentenbescheide

Grundsätzlich können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rentenbescheids (nicht aber gegen die alljährliche Renteninformation) Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einlegen. Wenn die Behörde rentenrechtliche Zeiten vergessen hat, können Sie diese nun nachreichen. Ist Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt worden, weil die Deutsche Rentenversicherung Sie für arbeitsfähig hält, können Sie während des Widerspruchsverfahrens Akteneinsicht einfordern. Machen Sie sich dann Fotokopien der medizinischen Unterlagen und erörtern Sie beispielsweise mit Ihrem Hausarzt, wo die Gutachter der Deutschen Rentenversicherung etwas unrichtig beurteilt haben könnten. Sollte Ihr Widerspruch erneut abgelehnt werden, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. In der ersten Instanz besteht dort kein Anwaltszwang. Gleichwohl sollte man eine(n) Fachanwalt(in) für Sozialrecht hinzuziehen.
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26.11.2010
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