Patientenverfügung So legen Sie Ihre Vorstellungen fest

Das Thema Patientenverfügung ist in vielen Familien immer mal wieder ein Thema – allerdings auch eines, mit dem wir uns nicht gern beschäftigen, denn wir müssen dann Vorsorge treffen für einen Fall, in dem wir vielleicht lebensbedrohlich erkrankt oder verletzt sind.

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Aber gerade in einer solchen Notsituation wollen wir ja so behandelt werden, wie es unseren Wert-Vorstellungen entspricht. Und das können Sie nur sicherstellen, wenn Sie Ihre Vorstellungen rechtlich bindend formuliert haben – mit einer Patientenverfügung. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung.

Brauche ich denn eine Patientenverfügung?

Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine Patientenverfügung im Ernstfall weitreichende Konsequenzen hat, denn mit ihr treffen Sie auch Entscheidungen über Leben und Tod. Machen Sie sich deshalb klar, welche Konsequenzen einzelne Entscheidungen haben könnten und wie strikt Maßgaben für behandelnde Ärzte formuliert werden. Sie sollten jedoch immer eine Patientenverfügung formulieren, damit Ihre Wünsche – wie auch immer sie aussehen – berücksichtigt werden können.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung legt fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Mit der Verfügung können Sie detailliert regeln, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen – und welche auf keinen Fall bei Ihnen durchgeführt werden sollen. Sie können Patientenverfügungen auf Wunsch um persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen und Anschauungen ergänzen, damit die medizinische Versorgung – soweit möglich – daran orientiert werden kann. Die Patientenverfügung richtet sich vor allem an die behandelnden Ärzte, sie kann zusätzlich an einen Betreuer, Vertreter oder Bevollmächtigten gerichtet werden, damit der Ihre Vorstellungen umsetzen kann.
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Was muss ich beim Verfassen beachten?

Wenn Sie Vorsorge für medizinische Notfälle treffen wollen, sollten Sie vorher immer das Gespräch mit einem Arzt suchen oder für das Verfassen auf eine fachlich versierte Vorlage zurückgreifen. Denn nur so lassen sich schwammige Formulierungen wie "menschenwürdiges Leben" als Richtlinie für die ärztliche Behandlung vermeiden. Solche unbestimmten Rechtsbegriffe können weit ausgelegt werden – und nicht immer wird diese Auslegung durch den Arzt oder durch Pflegepersonal sich mit dem decken, was Sie darunter verstehen. Wenn Ihre Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder einem Unfall), sollten Sie überprüfen, ob die festgelegten Behandlungswünsche in allen beschriebenen Situationen gelten sollen oder ob Sie für verschiedene Situationen auch unterschiedliche Verhaltensweisen wünschen. Was viele übrigens nicht wissen: Oft unterstützen Rechtsschutzversicherungen Sie finanziell, wenn Verfügungen zu formulieren sind. Sprechen Sie uns zu diesem Thema gerne unter 04126 5329890 an. 

Tipp: Vermeiden Sie in der Patientenverfügung Widersprüche und Unklarheiten

Sind Sie bereits schwer erkrankt, sollte sich Ihre Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation beziehen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über den möglichen Krankheitsverlauf, potenzielle Komplikationen und die wahrscheinlichen Behandlungsmöglichkeiten. Legen Sie danach Ihre Behandlungswünsche fest!

Welche Form muss meine Patientenverfügung haben?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst oder durch einen Notar unterzeichnet werden. Sie sind an eine einmal verfasste Patientenverfügung jedoch nicht gebunden, denn die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Mündliche Verfügungen haben dennoch ihre Wirkung, denn sie müssen – vor allem bei Zweifelsfällen – beachtet werden. Sie sollten eine einmal getroffene Verfügung in bestimmten Zeitabständen erneuern oder bestätigen. So ist in Zweifelsfällen klar, dass Ihre einmal getroffene Verfügung noch Bestand hat.

Verfügung immer wieder erneuern!

Die regelmäßige Erneuerung hilft bei Zweifelsfragen immens: Denn eine mehrere Jahre alte Verfügung berücksichtigt vielleicht nicht, dass es seitdem neue Behandlungsmethoden gibt, die Ihre einmal getroffene Entscheidung – auch gegen das Leben – vielleicht in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen. Deshalb müssen Sie sich nicht nur einmal mit der Patientenverfügung befassen, sondern Ihre einmal getroffenen Entscheidungen immer wieder überdenken.

Brauche ich eine Vertrauensperson?

Damit Ihr Wille auch wirklich durchgesetzt wird, ist es empfehlenswert, in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson oder mehrere Vertrauenspersonen zu benennen. Diese können Ihre Vorstellungen durchsetzen, wenn Sie schwer krank oder schwer verletzt sind und Ihre Vorstellungen nicht mehr selbst durchsetzen können. Als Vertrauenspersonen kommen
  • Eltern,
  • Lebenspartner,
  • Nachkommen
  • oder andere, Ihnen nahe stehende Personen infrage.
Besprechen Sie mit diesen Vertrauenspersonen den Inhalt der Verfügung, damit die Vertrauenspersonen auch in Ihrem Sinne handeln können.

Tipp: So erfährt Ihr Arzt von Ihrer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten schnell und unkompliziert von ihrem Inhalt erfahren können. Deshalb sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die weiß, wo sich die Verfügung befindet. Außerdem ist es hilfreich, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim sollten Sie auf Ihre Patientenverfügung hinweisen.

Ist meine Patientenverfügung bindend?

Ihre einmal getroffenen Verfügungen und Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen sind verbindlich, wenn dadurch Ihr Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten, auch wenn keine Vertreterin oder kein Vertreter bestellt ist. Handeln die Ärzte zuwider, kann das als Körperverletzung strafbar sein.

12.09.2023

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Modell-Foto: colourbox.com