Dienstag, 22.05.2012 12:25 Uhr
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Kinder und Partner richtig absichern

Projekt: Sichere Familie

Schlägt das Schicksal zu, kann es Familien hart treffen – auch finanziell. Todesfälle sind nicht nur menschlich zu verwinden, sondern oft auch finanziell. Und auch die Folgen von Unfällen müssen finanziell abgefedert werden: Kinder sollen versorgt werden, wenn beiden Eltern etwas passiert.
Kinder und Partner richtig absichern Projekt: Sichere Familie
Und auch der Partner soll nach einem Unglücksfall nicht vor unerwarteten finanziellen Problemen stehen – neben den anderen Sorgen, die er hat. Was Sie regeln sollten, erfahren Sie hier.

Invaliditätsschutz

Ihr größtes Kapital wird – wie bei den meisten anderen Menschen auch – die Arbeitskraft sein. Grund genug also, diesen Wert ausreichend zu versichern. Im Idealfall geschieht das mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ihnen eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Diese Monatsrente sollte mindestens 60 % des letzten Nettoeinkommens ausmachen – im Idealfall sichern Sie sich einen Vertrag, der Ihnen die Möglichkeit gibt, die Rente im Laufe des Lebens anzupassen, wenn die Lebensumstände das erfordern – z. B. nach einer Hochzeit.

Tipp: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, kann zu einer echten Geduldsprobe werden. Denn viele Versicherer schließen keine Verträge mit Ihnen ab, wenn Sie Vorerkrankungen oder einen gefährlichen Job haben – oder wenn andere Risikofaktoren bei Ihnen vorliegen, wie etwa Übergewicht. Sichern Sie sich deshalb möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung – stellen Sie gleich hier einen Antrag!
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Finanzieller Schutz bei Todesfällen

Die Risikolebensversicherung ist der wichtigste Baustein der finanziellen Absicherung für die Familie. Beim Tod des Hauptverdieners ist die Lebensversicherung der Einkommensersatz, stirbt derjenige, der sich bisher um die Kinder gekümmert hat, ist eine Risikolebensversicherung ein Rettungsanker: Denn es kommen zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung auf die Familie zu – und diese Kosten können aus der Versicherungssumme finanziert werden.

Tipp: Bei der Risikolebensversicherung muss die Versicherungssumme so hoch sein, dass die Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind. Als Faustregel gilt: 100.000 Euro Versicherungssumme reichen 10 Jahre lang für eine Rente von 900 Euro bei 2,5 % Anlagezins. Über 20 Jahre wird daraus eine monatliche Rente von 530 Euro. Grundsätzlich sollten Sie das 4- bis 5-fache Brutto-Jahresgehalt als Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wählen, damit der Schutz ausreichend ist. Die besten Anbieter für Risikolebensversicherungen finden Sie hier!

Die schützende Hand für Ihre Kinder

Kinderinvalidität ist kein Thema, denn niemand mag sich das eigene Kind schwer krank oder dauerhaft behindert vorstellen. Aber ein behindertes Kind ist lebenslang auf finanzielle Unterstützung angewiesen, und die staatlichen Leistungen sind dürftig. Eine spezielle Versicherung hilft bei Kinderinvalidität außerdem, zusätzliche Kosten abzufangen: Für den behindertengerechten Umbau, ein größeres Auto, zusätzliche Pflege und Betreuung oder Hilfsmittel, die die Krankenkasse nicht zahlt. Die Kinderinvaliditätsversicherung gibt es in verschiedenen Varianten. Manche Policen zahlen eine einmalige Summe X im Falle der Kinderinvalidität. Andere Versicherer zahlen bei Kinderinvalidität eine monatliche Rente. Und eine andere Art von Kinderinvaliditätsversicherung kombiniert beides und leistet bei Kinderinvalidität neben der Einmalzahlung eine monatliche Rente – notfalls lebenslang. Im Idealfall kombinieren Sie beide Modelle – Rentenzahlung und Einmalleistung bei Kinderinvalidität –, da Sie dann zum einen lebenslang finanzielle Sicherheit für den Nachwuchs haben, zum anderen aber auch bei einem Unglücksfall oder einer Erkrankung notwendige Anschaffungen tätigen können. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Kinderinvaliditätsversicherungen wissen müssen.

Tipp: An Ihre Kinder sollten Sie auch für den Fall denken, dass Sie sich nicht mehr um sie kümmern können. Mit einem "Eltern-Testament" können Sie bestimmen, wer für den Fall der Fälle als Vormund eingesetzt werden soll. Sie können aber auch bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen. Für das Eltern-Testament gelten die gleichen Anforderungen wie für ein normales Testament. Es kann von einem Notar oder von Ihnen selbst handschriftlich abgefasst werden. Mehr zum Eltern-Testament erfahren Sie hier!

Bringen Sie Ihren Willen zum Ausdruck

Viele von uns haben sehr klare Vorstellungen davon, wie mit ihnen im Falle einer schweren Erkrankung oder eines lebensbedrohlichen Unfalls umgegangen werden soll. Bringen Sie diesen Willen mit einer Patientenverfügung auch zum Ausdruck! Regeln Sie mit einer Verfügung schriftlich, wie und von wem Sie behandelt werden wollen. Legen Sie dabei klar fest, für welche Behandlungssituationen die Patientenverfügung gelten soll und welche ärztliche Maßnahmen Sie möchten – oder eben nicht wollen.

Tipp: Eine Formulierungshilfe für die Patientenverfügung finden Sie hier!

Pflegefall – und nun?

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung reicht in aller Regel nicht aus, wenn Sie einen Pflegefall in der Familie haben. Denn die gesetzliche Mindestsicherung übernimmt nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten, sondern zahlt nur bestimmte Sätze, die sich an der Pflegestufe orientieren. In aller Regel entsteht ein finanzielles Loch, weil die tatsächlichen Kosten höher sind. Und dieses Loch müssen Pflegebedürftige selbst stopfen: Mit ihrer Rente, ihren sonstigen Einkünften und sogar mit ihren Rücklagen oder der eigenen Immobilie. Und wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, dann müssen notfalls sogar die Kinder einspringen, weil sie unterhaltsverpflichtet sind. Alles das sind Gründe genug, privat vorzusorgen und eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Je nach Police schließt die die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten oder zahlt dem Pflegebedürftigen einen Tagessatz, den er selbst zur Pflege einsetzen kann.

Tipp: Entscheidend für die Qualität der Versicherung ist der Leistungsumfang. So sollte die Versicherung grundsätzlich sowohl für stationäre wie auch für häusliche Pflege zahlen. Wird eine der beiden Varianten ausgenommen, sollte der Vertrag lieber nicht unterschrieben werden. Das gilt auch, wenn bei der Pflege durch Verwandte nicht der volle Pflege-Satz gezahlt wird, weil keine "professionelle" Hilfe vorliegt. Mehr zum Thema Pflegeversicherung erfahren Sie hier.

Sie brauchen ein Testament

Viele halten ein Testament für überflüssig, weil es ja kaum etwas zu vererben gibt. Tatsächlich aber verfügen die meisten Menschen über mehr Vermögen als sie selbst glauben – denken Sie nur einmal an den Wert Ihrer Wohnungseinrichtung oder Ihres Autos. Außerdem gibt Ihnen ein Testament die Möglichkeit, auch für die Familie selbst Vorsorge zu treffen – siehe oben bei der "schützenden Hand". Und nicht zuletzt ist ein Testament Pflicht für nicht verheiratete Paare, denn der nichteheliche Partner ist nicht automatisch Erbe, selbst wenn die beiden Partner das so vorgesehen haben.

Mein Tipp: Machen Sie sich einmal die Mühe, Ihre Vermögenswerte zusammenzutragen und überlegen Sie, wer im Todesfall was bekommen soll. Denken Sie bei den Vermögenswerten auch an Ihre Konten und Kapitalversicherungen sowie die Altersvorsorgeverträge, die ja auch geldwert sind. Wenn Ihnen nicht klar ist, wer was erben darf oder soll, nutzen Sie unsere Vorlage für ein Testament, um Ihren letzten Willen so zu formulieren, dass er rechtlich "wasserdicht" ist und Ihre Wünsche berücksichtigt.
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31.03.2012
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