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Dienstag, 21.05.2013 18:41 Uhr
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Jahresbericht des Ombudsmannes

Wie vermeide ich Ärger mit meiner Versicherung?

Der Ombudsmann für Versicherungen, Günter Hirsch, hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2011 vorgelegt. Insgesamt sind die Beschwerden um 3,5 % gegenüber dem Jahr 2010 auf 17.733 zurückgegangen. Genug Ärger mit den Versicherern gibt es dennoch – vor allem im Bereich Renten- und Kapitallebensversicherungen.
Jahresbericht des Ombudsmannes Wie vermeide ich Ärger mit meiner Versicherung?
Der Bericht zeigt aber auch Wege, um Ärger von Anfang an zu vermeiden – die besten Tipps haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Rentenversicherungen

Deutlich abgenommen hat die Zahl der Beschwerden über Lebens- und Rentenversicherungen – trotzdem machen Sie gut ein Drittel der Beschwerden aus. Hauptproblem ist der Rückkaufswert, der meist niedriger ausfällt als bei Vertragsschluss prognostiziert. Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließen will, muss berücksichtigen, dass nur der Garantiezins von derzeit 1,75 % wirklich sicher ist – alle anderen Renditeversprechen sind eben nur Prognosen und können sich anders – und meist schlechter – entwickeln als prognostiziert. Entscheidend ist die finanzielle Solidität des Versicherers – nur ein gut wirtschaftender Versicherer kann auf Dauer hohe Renditen erwirtschaften. Die Solidität wird von den großen Rating-Agenturen wie Morgen und Morgen bewertet und ist in den Vergleichsrechnern im Internet wie auch im privaten Beratungsgespräch kein Geheimnis. Sparer sollten nur Versicherer mit Top-Noten wählen! Dazu kommt, dass nicht das gesamte eingezahlte Geld der Kunden auch tatsächlich in den Spartopf fließt – aus den Beiträgen werden auch die Provisionen der Vertreter gezahlt sowie die Verwaltungskosten. Alles das schmälert die Rendite.

Rechtsschutz

Knapp 2.000 Beschwerden über Rechtsschutzversicherer sind beim Ombudsmann aufgelaufen – das macht 16,5 % der Fälle aus. Der häufigste Streitpunkt beim Rechtsschutz ist der Versicherungsumfang. Denn es gibt nicht die eine Police und den Vollkasko-Rundumschutz, der alle Rechtsstreitigkeiten im Leben abdeckt. Zur Wahl stehen vor allem Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz sowie verschiedene Kombinationen dieser Policen. Beim Ombudsmann liegen vor allem Beschwerden von Selbstständigen vor, wenn Streitigkeiten aus dem betrieblichen Umfeld nicht über den privaten Rechtsschutz mit abgesichert sind – und auch bei vielen Streitigkeiten rund um das Thema Geldanlage muss die Rechtsschutzversicherung oft nicht einspringen. Grundsätzlich gilt hier: Nicht einfach die erstbeste Police abschließen, sondern detailliert über den Leistungsumfang informieren. Nur so sind auch die Lebensbereiche abgesichert, für die einem der Rechtsschutz wichtig ist.

Kfz-Versicherung

1.400 Fälle und damit 11,4 % der Beschwerden beziehen sich auf Streitigkeiten mit der Kfz-Versicherung. Hauptproblem sind Obliegenheitsverletzungen, also Verfehlungen der Versicherten, die dazu führen, dass sie für angerichtete Schäden in Regress genommen werden. Vermeiden lassen sich solche Streitigkeiten nur, indem die Versicherten Obliegenheitsverletzungen schlicht vermeiden und z. B. auf Alkohol am Steuer – einer der häufigsten Streitpunkte – verzichten. Ärger gibt es auch bei der Regulierung fremder Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall: Viele Versicherte sehen sich benachteiligt, weil ihrer Meinung nach unberechtigte Forderungen bezahlt werden. Allerdings gilt bei der Kfz-Versicherung: Die Versicherungsbedingungen geben dem Kfz-Versicherer Regulierungsvollmacht in einem recht großen Umfang – damit besteht wenig Möglichkeit, eine Regulierung des Versicherers zu verhindern.

Unfallversicherung

Mit knapp 900 Fällen und damit einem Anteil von 7,6 % an den Beschwerden tragen Streitigkeiten rund um die Unfallversicherung zur Statistik bei. Hauptproblem sind verpasste Fristen, innerhalb deren Ansprüche geltend gemacht werden müssen. So muss die Invalidität spätestens 1 Jahr nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb weiterer 3 Monate gegenüber dem Unfallversicherer geltend gemacht werden. Versicherte müssen diese Fristen beachten, sie verlieren ansonsten ihre kompletten Leistungsansprüche gegen den Unfallversicherer.
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Hausratversicherung

Rund 750 Beschwerden in der Hausratversicherung (Anteil: 6,1 %) zeigen, dass auch bei den Standard-Policen schnell Ärger drohen kann. Die meisten Beschwerden drehten sich um die Frage, ob überhaupt ein versicherter Hausratschaden vorlag. Der Grund: Die Anzahl der sogenannten Trickdiebstähle nimmt zu, also der Fälle, in denen Versicherte dazu gebracht werden, den Dieben selbst Einlass zu gewähren, indem die sich z. B. als Handwerker ausgeben. Wird dann etwas gestohlen, liegt strafrechtlich "nur" ein einfacher Diebstahl vor – und der ist anders als der Raub oder der Einbruchsdiebstahl nicht versichert. Schützen können sich Versicherte hier nicht, indem Sie einen besseren Vertrag suchen – denn Trickdiebstähle werden nie versichert sein: Tatsächlich hilft nur Vorsicht im Alltag, um solchen Gaunern gar nicht erst Einlass zu gewähren.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

4 % der Beschwerden (knapp 500 Fälle) beziehen sich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Gros dabei auf die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Meist haben die Versicherten bei der Antragstellung Gesundheitsfragen nicht oder nicht richtig beantwortet – die Folge: Der Versicherer kann den Vertrag auch Jahre später noch anfechten und auflösen lassen. Hier sind Versicherte in der Pflicht: Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darf schlicht nicht geflunkert oder geschlampt werden. Stattdessen sollte man sich mit seinem Arzt zusammensetzen, um den Gesundheitsstatus zuverlässig ermitteln und an die Versicherung weitergeben zu können. Denn nur dann ist der Schutz sein Geld auch tatsächlich wert, und die Versicherung muss bei Invalidität auch wirklich zahlen.
04.06.2012
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