

Gesetzliche Unfallversicherung
Zeckenbiss versichert?
Wenn ein Beamter nicht nachweisen kann, dass er während der Dienstzeit von einer Zecke gebissen wurde, kann er keine Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung durchsetzen. Denn der Dienstherr muss den Zeckenbiss in einem solchen Fall nicht als Dienstunfall anerkennen.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (AZ: 6 K 542/10.NW) im Falle eines Polizeibeamten entschieden, der seiner Einschätzung zufolge während eines Einsatzes von einer Zecke gebissen wurde. Er hatte sich nach eigener Aussage einige Tage vor dem Einsatz in seiner Freizeit weder im Wald noch auf Wiesen oder in Gebüschen aufgehalten und konnte den Zeckenbiss daher nur bei dem Einsatz erlitten haben. Das wollten die Richter jedoch nicht gelten lassen. Denn Zecken können einige Zeit an der Kleidung hängen, bevor sie zubeißen. Damit wäre es aber auch möglich, dass der Mann sich die Zecke auf der Terrasse eingefangen hat. Wenn aber nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, dass der Zeckenbiss während eines Einsatzes eingetreten ist, ist eine Anerkennung als Dienstunfall ausgeschlossen.
Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz oft nicht ausreichend
Das Urteil zeigt: Die gesetzliche Unfallversicherung schaut ganz genau, ob ein Unfall im Zusammenhang mit der Arbeit passiert ist. So ist zum Beispiel ein kleiner Umweg zum Bäcker auf dem Arbeitsweg schon nicht mehr mitversichert, während der Weg zur Kantine unter den Schutz fällt. Wer aber die für den Arbeitstag benötigten Lebensmittel vor Arbeitsbeginn einkauft und zu diesem Zweck die Fahrt von der Wohnung zum Arbeitsplatz unterbricht, fällt nicht mehr unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht in zwei Fällen entschieden (AZ: B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R). Die Entscheidungen zeigen wieder einmal, wie wichtig ein privater Invaliditätsschutz ist, der sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld Unfälle absichert. Im Idealfall stellt eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung diesen Schutz am besten sicher, denn
auch bei privatem Unfallschutz gibt es Lücken.
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