

Gesetzliche Pflegeversicherung
Breitere Terrassentür wird bezuschusst
Die gesetzliche Pflegeversicherung muss den Umbau eines Fensters in eine behindertengerechte Terrassentür bezuschussen, wenn der Versicherte dadurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit dem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen, so das Sozialgericht Dortmund (AZ: S 39 KN 98/08 P).
Geklagt hatte eine pflegebedürftige Frau, die unter anderem an Arthrose, Osteoporose und einer schweren Lungenerkrankung leidet und aufgrund einer zu engen Tür keinen Zugang zu ihrer Terrasse und ihrem Garten hatte. Die Pflegeversicherung wollte die Umbaukosten jedoch nicht übernehmen, denn – so die Begründung – für eine selbstständige Lebensführung sei der Umbau nicht notwendig, außerdem gehöre die Terrasse im Sinne des Sozialgesetzbuches nicht zum Wohnumfeld. Das sah das Gericht jedoch anders. Es bestehe kein Zweifel, dass durch den Umbau ihre Selbstständigkeit verbessert werde, so die Richter. Die Rollstuhlfahrerin könne dann ohne fremde Hilfe auf die Terrasse fahren. Außerdem gehöre eine Terrasse selbstverständlich zum Wohnumfeld der Frau, sodass die Pflegeversicherung die Kosten übernehmen musste.
Tipp: Welche
Leistungen die gesetzliche Pflegeversicherung übernehmen muss, erfahren Sie hier.
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