Dienstunfähigkeitsversicherung So sichern sich Beamte ab

Das ist wichtig zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Spezialregelung: Ob ein Beamter dienstunfähig ist, entscheidet der Dienstherr. Damit ist aber nicht geklärt, ob er auch berufsunfähig ist. Deshalb ist der Spezialschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung notwendig.
     
  • Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit: Der ideale Schutz für Beamte sieht vor, dass die Versicherung bei Dienstunfähigkeit automatisch zahlt. 
     
  • Dienstunfähigkeitsklausel: Sie sichert die private BU-Rente von Beamten - auch bei Anwärtern.
     
  • Ausreichender Schutz: Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt vom Staat nach fünf Jahren Dienstzeit - trotzdem ist das meist nicht ausreichend. Beamte auf Probe und auf Widerruf erhalten nichts und müssen sich gezielt mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung und echter Dienstunfähigkeitsklausel absichern. 
Das Thema "Berufsunfähigkeitsversicherung" geht auch Beamte an: Die Absicherung über den Dienstherren ist selten ausreichend - vor allem Beamte auf Probe und auf Widerruf sind kaum abgesichert. Nur mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung – so heißt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte – sind Beamte finanziell auf der sicheren Seite. 

Was sind die häufigsten Gründe, wenn Beamte dienstunfähig werden?

Psychische Erkrankungen sind für Beamte die häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit. Bei männlichen Beamten sind psychische Erkrankungen in knapp 25 Prozent der Fälle die Ursache für Berufsunfähigkeit, bei weiblichen Beamten sind es mittlerweile sogar deutlich über 35 Prozent. In jedem dritten Fall liegt die Ursache für eine Berufsunfähigkeit bei Beamten in Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe, in zehn Prozent der Fälle liegen die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Beamten in Krebserkrankungen. Herz- und Kreislauferkrankungen setzen in der Statistik eher männlichen Beamten zu als weiblichen – bei 18 Prozent der männlichen Beamten sind diese Erkrankungen die Ursache der Dienstunfähigkeit, bei den weiblichen Beamten sind es circa sieben Prozent.
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Wer kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich steht jedem Beamten der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung offen und bei fast allen ist es auch eine sinnvolle Entscheidung, tatsächlich die Arbeitskraft gegen das Risiko einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit zu versichern. Besonders gefährdet sind Beamte in besonders belastenden Berufen, etwa als 
  • Polizist 
  • Feuerwehrmann 
  • Lehrer
  • Justizvollzugsbeamte.
Beamte im Vollzugsdienst sollten darauf achten, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung exakt auf ihre berufliche Tätigkeit zugeschnitten ist - vor allem sollte eine Vollzugsdienmstklausel vorhanden sein, die etwa bei Polizeidienstunfähigkeit besondere Regelungen greifen lässt, die einen Rentenanspruch leichter durchsetzen lassen. 

Die Definition von Dienstunfähigkeit 

§ 42 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) regelt die Voraussetzungen dafür, dass ein Beamter als dienstunfähig anerkannt wird. So heißt es im Gesetz unter anderem:

Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.


Weiter heißt es in Absatz 3:

Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann.


Damit wird die Verweisung geregelt, sodass eine Versetzung in den Ruhestand nicht infrage kommt, wenn der Beamte zwar (in seinem bisherigen Tätigkeitsbereich) dienstunfähig ist, an anderer Stelle aber noch einsetzbar ist.

Weitere Regelungen zur Dienstunfähigkeit finden sich 
  • im Beamtenversorgungsgesetz
  • in den Landesbeamtengesetzen sowie im 
  • Soldatengesetz.

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeit ist auch für Beamte dann anzunehmen, wenn der Beamte nach den Versicherungsbedingungen "infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich sechs Monate dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht". Dienstunfähig ist ein Beamter nach der Definition des BBG dann, wenn er seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann oder in den letzten Monaten dienstunfähig war und die Pflichten nicht erfüllen konnte. Die unterschiedlichen Definitionen führen dazu, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, aber nicht zwangsläufig auch berufsunfähig ist. Deswegen ist es so wichtig, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält: Damit werden Leistungen aus der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung automatisch fällig, wenn der Beamte vom Dienstherren für dienstunfähig erklärt wird.
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Die verschiedenen Formen einer Dienstunfähigkeitsklausel

Dienstunfähigkeitsklausel ist jedoch nicht gleich Dienstunfähigkeitsklausel: Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass eine Berufsunfähigkeit für Beamte immer dann anzunehmen ist, wenn feststeht, dass der Beamte dienstunfähig ist. Bei einer unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklausel dagegen zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung nur bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Das Problem: Nur Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.

Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden entlassen, sodass die unechte Dienstunfähigkeitsklausel nicht greifen kann: keine Versetzung in den Ruhestand und kein automatischer Leistungsanspruch aus der Dienstunfähigkeitsversicherung. Stattdessen wird wie bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abgestellt, ob eine Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen vorliegt oder nicht.

Dienstunfähigkeit führt immer zu einer Versorgungslücke bei Beamten

Nach heute geltendem Recht steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, bis nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Nach 40 Jahren Dienstzeit wird im Höchstfall also ein Ruhegehalt gezahlt, das 71,75 Prozent der aktuell gültigen Bezüge ausmacht. Wer dienstunfähig ist und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, muss von diesem Ruhegehalt Abschläge hinnehmen: 3,6 Prozent für jedes Jahr werden vor Vollendung des 63. Lebensjahres abgezogen – maximal jedoch 10,8 Prozent.

Beispiel: Wer als Beamter heute 5.000 Euro verdient, am 01.01.1990 seinen Dienst aufgenommen hat und aktuell 45 Jahre jung ist, bekommt rund 2.453 Euro Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Sind Sie zehn Jahre jünger, erst seit sechs Jahren im Dienst und werden dann dienstunfähig, liegt das Ruhegehalt bei 5.000 Euro Bezügen gerade einmal bei 1.861 Euro. Quelle: paulsen.info

Dienstunfähigkeitsversicherung: Das sind die Besonderheiten für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf

Wenn Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf sich gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern wollen, müssen sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Denn nur dann erhalten sie auf jeden Fall Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Bei einer unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklausel erhalten sie dagegen keine Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden: Denn nach dieser Klausel fließen Leistungen nur dann automatisch, wenn wegen Dienstunfähigkeit eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt – Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden aber "nur" entlassen und nicht in den Ruhestand versezt, wenn sie dienstunfähig sind.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Als selbstständige Versicherung oder Kombi-Schutz möglich

Die selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung versichert ausschließlich das Risiko einer Dienstunfähigkeit. Dagegen sieht eine Dienstunfähigkeits-Zusatz-Versicherung eine Koppelung mit einem weiteren Vertrag vor: So gibt es Dienstunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt sind, und in seltenen Fällen auch Dienstunfähigkeitsversicherungen, an die eine Altersvorsorge angehängt ist. Sinnvoll ist dabei vor allem eine Verbindung aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung: Hier bekommen Sie eine gute und meist auch preiswerte Möglichkeit, den Hinterbliebenschutz zu ergänzen, da die Risikolebensversicherung im Paket deutlich günstiger wird. Die Koppelung der Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung ist dagegen eher nicht zu empfehlen: Das Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge ist meist zu teuer und unflexibel, und oft muss aus Kostengründen die Kündigung des Invaliditätsschutzes ausgesprochen werden. 

Dienstunfähigkeitsversicherung und Steuern

Die Dienstunfähigkeitsrente unterliegt der Steuerpflicht – besteuert wird der Ertragsanteil, dessen Höhe von der maximalen Restlaufzeit der Rente abhängt. Wenn die Dienstunfähigkeitsrente das einzige Einkommen ist, muss der zu versteuernde Anteil aber erst einmal das Existenzminimum ereichen, bevor überhaupt an eine Steuerbelastung gedacht werden muss. 
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Die aktuellen Anbieter von Dienstunfähigkeitsversicherungen im Überblick

Die Bayerische +

Die Bayerische bietet eine echte DU-Klausel in allen Tarifen an - so auch in dem von uns getesteten BU Protect Komfort. Die Klausel sieht vor, dass die versicherte Rente auch dann gezahlt wird, wenn vor Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze aufgrund amtsärztlichen Zeugnisses eine Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand erfolgt. 

DBV +

Als Spezialversicherer für Beamte bietet die DBV eine recht umfangreiche Regelung zur Absicherung  eienr Dienstunfähigkeit: Geleistet wird bei Beamten auf Lebenszeit dann, wenn eine medizinsich bedingte Dienstunfähigkeit festgestellt wird und zur Versetzung in den Ruhestand führt. Die Leistung kann wieder eingestellt werden, wenn eine andere Beamtenlaufbauhn ergriffen werden kann und ein entsprechendes Angebot vorliegt. 

Bei Beamten auf Widerruf und auf Probe wird wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit die versicherte Rente geleistet – und zwar bis zu 36 Monate. Weitergehende Leistungen werden nur dann bewilligt, wenn eine allgemeine Berufsunfäigkeit nachgewiesen werden kann.  

ERGO Leben +

Zwar bietet die ERGO Leben eine Dienstunfähigkeitsklausel, die bei Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit leistet – alledings muss die Dienstunfähigkeit vor dem 46. Lebensjahr eingetragen sein. Damit wird eine Einschränkung gesetzt, die den Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte doch deutlich aushölt. 

Iduna Leben +

Eine echte, klassische DU-Klausel biete die Iduna Leben an und leistet bei Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen. Ein besonderes Merkmal ist der komplette Verzichte auf eine konkrete Verweisung, die auch für Richetr entsprechend gilt. 

Nürnberger Beamten +

Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung bietet im Beamtentarif die DU-Klausel an, die Leistungansprüche bei Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand auslöst. Die Definition der allgemeinen Dienstunfähigkeit wird auf Basis der Beamten- bzw. Soldatengesetzes bestimmt.  

R+V bzw. Condor +

Keine echte DU-Klausel bieten die inhaltsgleichen Bedingungen von R+V und ihrem Maklerversicherer Condor: Geleistet wird lediglich bei Versetzung in den Ruhestand, die bei Beamten auf Lebenszeit üblich ist. Eine Entlassung in den Ruhestand, wie sie bei Beamten auf Widerruf oder Probe üblich ist, wird deshlab nicht mit abgedeckt. 

Süddeutsche +

Die Klausel der Süddeutsche BU-Versicherung sieht einen DU-Schutz für Beamte auf Probe, auf Widerruf und auf Lebenszeit an – für alle Gruppen wird die Versetzung bzw. Entlassung in den Ruhestand als Leistungsauslöser zur Zahlung der BU-Rente angesehen. 

universa +

Eine recht undurchsichtige DU-Klausel verwendte die universa. Zum einen sind Leistungen für Beamte und Richter, die nicht nicht auf Lebenszeit ernannt sind, begrenzt auf 36 Monate – gut natürlich, dass überhaupt Leistungen vorgesehen sind, trotzdem für den Betroffenen kein Trost, wenn die Leistungen dann trotz fortdauernder Berufsunfähigkeit eingestellt werden. Zudem sieht die universa vor, dass bei einem, Wechsel ins Beamtenverhältnis bei einem bereits laufenden BU-Vertrag die DU-Klausel nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung aktiviert werden kann.

WWK +

Die WWK Berufsunfähigkeitsversicherung sieht lediglich eine zahlung einer auf Dienstunfähigkeit beasierenden Rente für Beamte auf Lebenszeit vor, wenn die aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden. Beamte auf Probe und auf Widerruf sind über die DU-Klausel nicht geschützt.  

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Modell-Foto: colourbox.com