Dienstag, 22.05.2012 12:17 Uhr
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Beamte sind oft verunsichert, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Denn die meisten gehen davon aus, dass der Dienstherr zahlt, wenn sie dienstunfähig werden. Aber zahlt der Dienstherr bei Berufsunfähigkeit wirklich, wenn Beamte nicht mehr arbeiten können?
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Oder müssen Beamte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen? Und wenn ja: Was hat es mit der Dienstunfähigkeitsklausel auf sich? Soll es eine selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung sein oder eine Police, die mit einem weiteren Vertrag zur Vorsorge ergänzt ist?

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte finden Sie hier.

Die Fragen auf einen Blick: 

Was sind die häufigsten Gründe, wenn Beamte dienstunfähig werden?

Psychische Erkrankungen sind für Beamte die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Bei männlichen Beamten sind psychische Erkrankungen in knapp 25% der Fälle die Ursache für Berufsunfähigkeit, bei weiblichen Beamten sind es mittlerweile sogar deutlich über 35%. In jedem 3. Fall liegt die Ursache für Berufsunfähigkeit für Beamte in Erkrankungen von Skelett, Muskeln und Bindegewebe, in 10 % der Fälle liegen die Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Beamten in Krebserkrankungen. Herz- und Kreislauferkrankungen setzen in der Statistik eher männlichen Beamten zu als weiblichen – bei 18% der männlichen Beamten sind diese Erkrankungen die Ursache der Berufsunfähigkeit, bei den weiblichen Beamten sind es ca. 7%.

Wer kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich steht natürlich jedem als Beamten der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung offen. Allerdings sind bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Angaben zum Gesundheitszustand zu machen. Und wenn Beamte bereits mit Vorerkrankungen belastet sind, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte problematisch. Beachten sollten Beamte auch die Altersgrenzen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung: Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten für Beamte lediglich Verträge an, die einen Schutz bis maximal zum 60. Geburtstag anbieten. Nur wenige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auch mit einer längeren Laufzeit an.

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Wann geht das Beamtengesetz davon aus, dass Sie dienstunfähig sind?

§ 42 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) regelt die Voraussetzungen, damit ein Beamter als dienstunfähig anerkannt wird. So heißt es im Gesetz unter anderem:

Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.


Weiter heißt es in Absatz 3:

Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn ihm ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. …


Damit wird die Verweisung geregelt, sodass eine Versetzung in den Ruhestand nicht infrage kommt, wenn der Beamte zwar (in seinem bisherigen Tätigkeitsbereich) dienstunfähig ist, an anderer Stelle aber noch einsetzbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit ist auch für Beamte dann anzunehmen, wenn der Beamte nach den Versicherungsbedingungen "infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich 6 Monate dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht." Dienstunfähig ist ein Beamter nach der Definition des BBG dann, wenn er seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann oder in den letzten Monaten dienstunfähig war und die Pflichten nicht erfüllen konnte. Die unterschiedlichen Definitionen führen dazu, dass ein Beamter zwar dienstunfähig sein kann, Berufsunfähigkeit deswegen aber noch lange nicht vorliegen muss. Deswegen ist es so wichtig, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die eine Berufsunfähigkeit dann annimmt, wenn der Beamte dienstunfähig ist.

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Welche verschiedenen Formen einer Dienstunfähigkeitsklausel gibt es?

Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass eine Berufsunfähigkeit für Beamte immer dann anzunehmen ist, wenn feststeht, dass der Beamte dienstunfähig ist. Mit einer solchen Klausel sind Beamte gut geschützt, wenn sie dienstunfähig werden. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag festgelegt, dass nur bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit eine vollständige Berufsunfähigkeit für Beamte angenommen wird. Mit einer solchen Klausel sind nur Beamte auf Lebenszeit geschützt, weil sie in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind. Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf werden aber entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind. Damit gibt es keine Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel wird im Vertrag wie bei jeder anderen Berufsunfähigkeitsversicherung darauf abgestellt, ob der versicherte Beamte voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausübt, die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Diese Regelung der allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann nur analog auf Beamte angewendet, sodass ein Verweisungsrecht besteht.

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig?

Gerade für Lehrer, Vollzugs- und uniformierte Beamte gilt ein großes Risiko, dass sie dienstunfähig werden, denn die körperlichen und psychischen Belastungen im Arbeitsalltag sind immens und nehmen immer weiter zu. Führt eine Berufsunfähigkeit dann zum Aus im Job, droht eine Versorgungslücke, wenn das Ruhegehalt deutlich niedriger ist als das vorher zur Verfügung stehende Einkommen, die finanziellen Lasten aber nicht sinken. Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese finanzielle Lücke stopfen.

Wie hoch ist die Versorgungslücke, wenn Beamte dienstunfähig werden?

Beim Abschluss einer solchen Dienstunfähigkeitsversicherung als Schutz gegen Berufsunfähigkeit bei Beamten ist einiges zu beachten. Nach heute geltendem Recht steigert jedes volle Dienstjahr den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, bis nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Nach 40 Jahren Dienstzeit wird im Höchstfall also ein Ruhegehalt gezahlt, das 71,75 % der aktuell gültigen Bezüge ausmacht, wenn Sie dienstunfähig werden. Wer dienstunfähig ist und vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, muss von seinem Ruhegehalt Abschläge hinnehmen, und zwar um in Höhe von 3,6 % für jedes Jahr vor Vollendung des 63. Lebensjahres gekürzt, maximal jedoch um 10,8 %.

Beispiel: Wer als Beamter heute 5.000 Euro verdient, am 1.1.1990 seinen Dienst aufgenommen hat und aktuell 45 Jahre jung ist, bekommt rund 2.453 Euro Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Sind Sie 10 Jahre jünger, erst seit 6 Jahren im Dienst und werden dann dienstunfähig, liegt das Ruhegehalt bei 5.000 Euro Bezügen gerade einmal bei 1.861 Euro. Quelle: paulsen.info

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Wie sind Beamte auf Lebenszeit geschützt, wenn sie dienstunfähig werden?

Als Beamter kann man nach dem BBG dienstunfähig sein, wenn man "infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass … man … innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll dienstfähig wird." Dabei sollten Beamte jedoch bedenken, dass Leistungen des Dienstherren voraussetzen, dass eine fünfjährige Wartezeit erfüllt sein muss, bevor bei Berufsunfähigkeit Anspruch auf Leistungen besteht. Zumindest für diese Zeit und die ersten Jahre als Beamter sollte daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Welche Besonderheiten gibt es für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf?

Wenn Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern wollen, müssen sie Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Denn nur dann erhalten Sie auf jeden Fall Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel erhalten sie dagegen keine Leistungen, wenn sie dienstunfähig werden. Denn bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel sind die Leistungen daran gekoppelt, dass wegen Dienstunfähigkeit eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt – Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe werden aber entlassen, wenn sie dienstunfähig sind.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Welche Form ist am besten?

Die selbstständige Dienstunfähigkeitsversicherung stattet Sie mit einem Vertrag aus, der eine Rente nur für den Fall vorsieht, wenn sie dienstunfähig werden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung ist dagegen immer mit einem weiteren Vorsorge-Vertrag gekoppelt: So gibt es Dienstunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Risikolebensversicherung gekoppelt sind und in seltenen Fällen auch Dienstunfähigkeitsversicherung, an die eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung angehängt ist. Damit ist bei der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht nur eine Rente vorgesehen, wenn Beamte berufsunfähig werden, sondern je nach Vertrag weitere Leistungen für die Altersvorsorge oder die Hinterbliebenen. Wenig empfehlenswert sind dabei Dienstunfähigkeitsversicherungen, die mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist. Denn diese angehängten Sparverträge führen dazu, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung teuer und unflexibel wird. Sinnvoll ist dagegen die Verbindung aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung: Hier bekommen Sie gute und meist auch preiswerte Möglichkeit, den Hinterbliebenschutz zu ergänzen: Denn bei vielen Dienstunfähigkeitsversicherungen gibt es die Risikolebensversicherung im Paket zu günstigeren Preisen, als wenn Sie die Policen separat abschließen.

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28.02.2012
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