Berufsunfähigkeitsversicherungen
Schutz oft schwer zu bekommen
„Sehr gute“ Tarife für Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es reichlich – aber viele Antragsteller bekommen den gewünschten Versicherungsschutz nicht. Nur jeder vierte Versuch, eine gute Versicherung abzuschließen, ging glatt, hat die Stiftung Warentest herausgefunden.
Meistens waren Vorerkrankungen von Interessenten die Ursache für Ablehnungen. Zugrunde liegt diesen Zahlen ein Leseraufruf der Zeitschrift Finanztest, in dem 274 Fälle ausgewertet wurden. 152 Mal stand am Ende gar kein Vertrag, weil entweder der Versicherer einen Interessenten gar nicht wollte oder der Kunde ein zu schlechtes Angebot selbst ablehnte. 56 weitere Male endeten die Verhandlungen zwar mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber dann gab es einen Risikozuschlag, die Rente war geringer als gewünscht, die Laufzeit kürzer oder bestimmte Krankheiten waren vom Schutz ausgenommen. Nur 66 Mal verlief der Vertragsschluss problemlos. Auch wenn der Schutz schwer zu bekommen ist, gilt er als einer der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Immer häufiger führen psychische Probleme zum Ende der Berufstätigkeit, gefolgt von Rückenproblemen. Seit 2001 gibt es von staatlicher Seite für ab 1961 Geborene dann noch keine Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur noch bei Erwerbsunfähigkeit, wenn also keine Tätigkeit mehr möglich ist. Wer von seiner Arbeit lebt, sollte auch aus diesem Grund mit einer privaten Versicherung vorsorgen, aus der bei Berufsunfähigkeit eine Rente fließt.
Gesundheitszustand entscheidend
Die Untersuchung zeigt wieder einmal: Ihr Gesundheitszustand entscheidet, ob die Versicherung mit Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt abschließt oder ob Sie nur gegen Aufschlag versichert werden können. Damit dürfte klar sein, welche zentrale Bedeutung die Gesundheitsfragen und ihre richtige Beantwortung in Ihrem Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Mittlerweile müssen die Versicherer im Antrag ihre Fragen schon sehr präzisieren, damit sie die Anforderungen der Rechtslage mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz von 2008 erfüllen. Die Versicherung darf Ihnen bei den Gesundheitsfragen keinerlei offene Fragen mehr stellen. Sie müssen nur noch das beantworten, nach dem Sie auch gefragt worden sind. Wenn nach ärztlich behandelten Störungen gefragt wird, müssen Sie also Erkrankungen nicht angeben, wegen derer Sie nicht in Behandlung waren.
Gesundheitsfragen: Alles, wirklich alles angeben
Im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollten wirklich alle Vorerkrankungen angegeben werden. Auch sogenannte Bagatellerkrankungen (z. B. grippale Infekte) sollten Sie immer angeben, da es nicht darauf ankommt, wie relevant die Erkrankungen für Sie waren, sondern für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rechtsprechung zeigt, dass es immer besser ist, Gesundheitsfragen möglichst umfassend zu beantworten als später etwas zu verschweigen, was aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutsam war. Denken Sie daran: Bei den Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung tragen Sie das Risiko, wenn Sie Gesundheitsfragen falsch einschätzen.
Anzeige:
