Dienstag, 22.05.2012 11:53 Uhr
Im Fokus:

Unfallversicherung mit Rentenleistung

Die schützende Hand für Kinder

Am Sinn und Unsinn von Unfallversicherungen für Kinder scheiden sich die Geister. Natürlich können die Folgen eines Unfalles existenziell sein, sagen die einen und plädieren für einen Unfallschutz. Die anderen verweisen darauf, wie selten tatsächlich ein Kind schwer verunglückt.
Unfallversicherung mit Rentenleistung Die schützende Hand für Kinder
Sie sagen: Unfallversicherungen sind überflüssig. Tatsache ist: Wenn Kindern ein Unfall passiert und eine dauerhafte Invalidität gegeben ist, brauchen Eltern finanzielle Unterstützung. Sinnvoll ist es, Unfallversicherung und Unfallrentenversicherung zusammen abzuschließen. Der Grund: Die Unfallrentenversicherung bietet ein Leben lang finanziellen Schutz bei Unfällen mit schweren Folgen, wenn eine dauerhafte Invalidität von 50 % und mehr vorliegt. Die Unfallversicherung dagegen hilft auch bei einem geringeren Grad der Invalidität mit einer Einmalzahlung, wenn z. B. nach einem Unfall ein behindertengerechter Umbau der Wohnung ansteht.

Unfallrentenversicherung: Welchen Schutz bietet sie?

Die Gliedertaxe der Unfallrentenversicherung beschreibt, wie hoch die Invalidität bei bestimmten Unfallfolgen ist – und das bestimmt die Höhe der Versicherungsleistung. Der Verlust eines Fingers z. B. führt zu einer Invalidität von 5 %, der Verlust eines ganzen Armes ist gleichbedeutend mit 70 % Invalidität. Ein Finger würde also mit 5 % noch keinen Schutz der Unfallrentenversicherung auslösen, bei einem verlorenen Arm hingegen müsste die Unfallrentenversicherung zahlen. Die Unfallversicherung müsste im Fingerbeispiel 5 % der vereinbarten Versicherungssumme zahlen, bei einem verlorenen Arm 70 %. Oft ist jedoch bei schwereren Unfallfolgen vorgesehen, dass die Versicherungssumme steigt, je schwerer die Folgen sind.

Unfallrentenversicherung und Unfallversicherung: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Entscheidend ist bei der Unfallrente vor allem die Höhe der Rente. Mindestens 1.000 Euro monatlich sollten in der Unfallrentenversicherung abgedeckt sein, denn immerhin ist die private Unfallrente ein Einkommensersatz – meistens ein Leben lang! Wichtig: Die Unfallrentenversicherung sollte während der Laufzeit des Vertrages mit einer Progression ausgestattet sein, denn so steigen die möglichen Rentenzahlungen Jahr für Jahr an – der Beitrag allerdings natürlich auch. Wenn Sie mit einer Unfallversicherung vorsorgen wollen, schließen Sie einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro ab. Nur so besteht ein ausreichender Schutz in der Unfallversicherung, der einmalig anfallende Kosten deckt und auch noch für eine Zeit lang das Einkommen ersetzen oder ergänzen könnte. Bei Progressionstarifen zahlen die Versicherer für ein verunglücktes Kind umso mehr Geld, je schlimmer die Unfallfolgen sind. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro mit einer Progression von 500 % gibt es bei Vollinvalidität eben nicht 100.000 Euro, sondern 500.000 Euro. Aber auch bei 70 % Invalidität werden nicht die 100.000 Euro als Basis genommen, sondern 500.000 Euro. Die Progression setzt meist bei einer Invalidität von 60 bis 70 % an.
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Unfallversicherung: Auf die Versicherungsbedingungen kommt es an

Entscheidend beim Abschluss eines Vertrages (sei es nun für eine Unfallversicherung, eine Unfallrentenversicherung oder beides zusammen) sind die Versicherungsbedingungen und dort vor allem die Gliedertaxe für die Unfallrentenversicherung bzw. die private Unfallversicherung. Denn nicht jeder Versicherer legt die gleichen Maßstäbe bei der Bewertung von Unfallfolgen an. Nach den Musterbedingungen für die private Unfallversicherung bedeutet beispielsweise der Verlust des Beins bis zur Mitte des Unterschenkels eine Invalidität von 45 %. Andere Versicherer bewerten diese Verletzung jedoch mit 50 % und damit für die Unfallrentenversicherung mit den entscheidenden 5 % mehr, die über die Zahlung der Unfallrentenversicherung entscheiden.
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Private Unfallversicherungen und das "Kleingedruckte"

Auch Vorerkrankungen spielen beim Schutz durch eine Unfallversicherung oder eine Unfallrentenversicherung eine entscheidende Rolle. Denn wenn beispielsweise ein Versicherter bei einem Unfall einen Arm verliert, der allerdings vorher schon durch eine Krankheit beeinträchtigt war, dann reduzieren die Unfallversicherungen in der Regel den Invaliditätsgrad. Und auch hier gilt: Aus 60 oder 70 % kann schnell eine Invalidität werden, die unter 50 % liegt. Und damit wäre die Rente für Ihr Kind verloren! Andere Versicherer bewerten diese Verletzung jedoch mit 50 % und damit für die Unfallrentenversicherung mit den entscheidenden 5 % mehr, die über die Zahlung der Unfallrentenversicherung entscheiden.
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03.03.2012
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