Dienstag, 22.05.2012 11:52 Uhr
Im Fokus:

Eltern und Vermögensschutz

Haftpflichtversicherung für Kinder

Sie darf grundsätzlich in keinem Haushalt fehlen – und schon gar nicht in einem Haushalt mit Kindern: Die private Haftpflichtversicherung. Denn jeder Mensch haftet unbegrenzt, wenn er einem anderen Schaden zufügt. Das gilt auch für Kinder ab 7 Jahren, im Straßenverkehr erst ab 10 Jahren.
Eltern und Vermögensschutz Haftpflichtversicherung für Kinder
Jüngere Kinder sind nicht deliktfähig, sodass mangels Verschulden auch keine Haftpflichtversicherung einspringt. Einige Haftpflichtversicherer haben mittlerweile allerdings zumindest für kleinere Summen auch Schäden eingeschlossen, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden. Wichtig ist, dass jeder in der Familie bei einer privaten Haftpflichtversicherung mit geschützt ist – auch ohne eigene private Haftpflichtversicherung. Bei Verheirateten mit Kindern ist das ohnehin der Fall, aber auch Unverheiratete brauchen nur eine private Haftpflichtversicherung, wenn der Partner und die Kinder mit im Vertrag steht. Kinder unter 18 sind immer mitversichert, und auch nach der Volljährigkeit besteht Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung mindestens 3 Millionen Euro bei Sach – und Personenschäden betragen. So ist man für alle Eventualitäten abgesichert.
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Forderungsausfallversicherung: Haftpflicht beidseitig absichern

Wer selbst von jemandem ohne private Haftpflichtversicherung geschädigt wird, sollte ein eine Forderungsausfallversicherung in der eigenen privaten Haftpflichtversicherung mit vereinbaren. Bei Kindern hieße das: Sie bekommen einen eigenen Schaden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung ersetzt, wenn der Verursacher (ohne private Haftpflichtversicherung) endgültig nicht zahlen kann.
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Was übernimmt eine Privat-Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt für Sach- oder Personenschäden, die Ihre Kinder verursachen. Das gilt selbst dann, wenn sie fahrlässig gehandelt haben. Beachten Sie aber die Einschränkungen der privaten Haftpflicht: Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht immer, wenn Sie einen Schaden anrichten. Vor allem bei Gefälligkeiten wie der Hilfe bei der Gartenarbeit beispielsweise verweigert die private Haftpflicht in aller Regel die Unterstützung. Die Argumentation: Wer freiwillig hilft, will nicht auch noch zahlen, wenn er etwas kaputt macht. In solchen Fällen besteht also kein Versicherungsschutz! Auch wenn Ihre Kinder absichtlich einen anderen verletzen oder etwas zerstören, zahlt die private Haftpflicht nicht.

Die private Haftpflicht als Rechtsschutzversicherung

Der große Vorteil, wenn Ihre Kinder Unsinn gemacht haben: Die Kinderhaftpflicht ist gleichzeitig auch eine Rechtsschutzversicherung. Denn die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur Schadensersatz bei berechtigten Ansprüchen: sie wehrt unberechtigte Ansprüche auch vor Gericht ab.

Schaden sofort melden

Grundsätzlich sollte alle Schäden der Haftpflichtversicherung sofort gemeldet werden, damit die Haftpflichtversicherung von Anfang über den Sachverhalt Bescheid weiß und vor allem die Zahlung nicht wegen verspäteter Meldung verweigern kann. Wichtig auch: Wenn Sie bei einem Haftpflichtschaden Ihre eigene oder die Schuld Ihrer Kinder anerkennen oder sogar schon eine Zahlung leisten, verlieren Sie in aller Regel den Schutz der Haftpflichtversicherung. Deshalb niemals zur Schuldfrage äußern und immer auf die Haftpflichtversicherung verweisen.
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