Donnerstag, 23.02.2012 14:26 Uhr

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung

So sichern Sie sich staatlich gefördert ab

Die betriebliche Altersvorsorge kennen die meisten von Ihnen nur als Vorsorgemodell für das Alter. Was viele nicht wissen: Sie können auch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Direktversicherung abschließen und so staatlich gefördert Risikovorsorge betreiben.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung So sichern Sie sich staatlich gefördert ab
Das bedeutet: Beiträge bis zu einer Höhe von aktuell 2.640 Euro können in eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung eingezahlt werden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben auf die Beiträge fällig werden. Weitere 1.800 Euro können steuerfrei in eine BU als Direktversicherung eingezahlt werden, sind aber bei den Sozialabgaben nicht mehr begünstigt. Damit diese Vergünstigungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung greifen, ist im Einkommenssteuergesetz vorgesehen, dass die Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung vorgesehen ist – diese Voraussetzungen werden die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen als Direktversicherung nicht erfüllen, weil sie z. B. bei einer Besserung des Gesundheitszustandes keine lebenslangen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung garantieren. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch klargestellt (BMF-Schreiben vom 1.8.2006, IV C 5-S 2333-87/06), dass auch Berufsunfähigkeitsversicherungen als Direktversicherung abgeschlossen werden können.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung steuerbegünstigt nutzen: Das sind die Voraussetzungen

Es sei dabei unschädlich, so das Bundesfinanzministerium, wenn die Rente oder der Auszahlungsplan im Hinblick auf die Versorgungsbedürftigkeit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung zeitlich befristet ist, wenn also z. B. die Rente nicht mehr weitergezahlt wird, wenn der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist. Damit kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Direktversicherung abgeschlossen werden, ohne dass eine zeitliche Befristung die Förderung ausschließt.

Verrechnung der Überschussanteile kosten nicht die Steuerfreiheit der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung

Die Steuerfreiheit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Direktversicherung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass – wie bei den meisten Verträgen üblich – die Überschussanteile der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung laufend mit den Beiträgen verrechnet werden. Und selbst, wenn die Überschussanteile der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung angesammelt werden und am Ende der Vertragslaufzeit oder nach Eintritt des Versicherungsfalls als einmalige Kapitalsumme ausgezahlt werden, liegt kein Grund vor, der die Steuerfreiheit der Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung ausschließt. Das Finanzamt bewertet diese Auszahlung der Überschüsse der Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich als Verrechnung überzahlter Beiträge. Die Auszahlung dieser Überschüsse aus der BU ist jedoch voll zu versteuern.

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