Dienstag, 22.05.2012 11:42 Uhr
Im Fokus:

Im Fall der Fälle

Was muss ich tun, wenn ich berufsunfähig bin?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, und Sie tatsächlich berufsunfähig werden, gibt es einiges zu tun. Zunächst einmal müssen Sie der Berufsunfähigkeitsversicherung mitteilen, dass Sie berufsunfähig sind – zögern Sie nicht zu lange, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung schon an dieser Stelle keinen Grund hat, die Rentenzahlung zu verweigern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ wird dann entsprechende Belege, Atteste und Nachweise von Ihnen haben wollen. So müssen Sie erklären, wie es zu der Berufsunfähigkeit kommen konnte, Sie müssen darlegen, wie Ihr Beruf zuletzt im konkreten Tagesablauf war, und eine ärztliche Begutachtung vorlegen. Die Job-Beschreibung ist vor allem deswegen wichtig, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ prüfen wird, ob und in welchem Umfang eine Verweisung möglich ist, wenn Sie berufsunfähig werden. Allerdings haben Ihre Mitwirkungspflichten Grenzen. So kann z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von Ihnen fordern, dass Sie sich operieren lassen, um die Berufsunfähigkeit zu „heilen“. Versicherte müssen zwar die Anordnungen des behandelnden Arztes befolgen, die eine Heilung fördern und die Berufsunfähigkeit ggf. beenden. Aber es sind immer nur Anordnungen zu befolgen, die sich im Rahmen des Zumutbaren halten. Diesen Rahmen überschreitet eine Operation, weil sie nur unter Vollnarkose durchgeführt werden kann und mit erheblichen Schmerzen und dem Risiko einer Nervenschädigung verbunden ist − so das Oberlandesgerichtes Saarbrücken (AZ: 5 U 168/00-11).

Berufsunfähigkeitsversicherung: Rechte und Pflichten genau beachten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Leistung allerdings zu Recht verweigern, wenn der Versicherte notwendige Unterlagen nicht vorlegt. Das hat das Amtsgericht Trier (AZ: 7 C 150/06) beschlossen. In dem Fall standen die Leistungen an einen Selbstständigen im Nachprüfungsverfahren auf dem Prüfstand. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangte, dass der Mann seine Steuerbescheide vorlegte, damit sie feststellen konnte, ob er wirklich nicht mehr arbeitete. Der berufsunfähige Architekt weigerte sich – und zog vor Gericht. Ohne Erfolg. Denn es sei, so die Richter, das gute Recht eines Versicherers, der wegen Berufsunfähigkeit Leistungen erbringen soll, sich zu vergewissern, dass der Versicherungsnehmer aus einer Berufstätigkeit keine Einkünfte mehr erzielt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung war deshalb berechtigt, die vereinbarte Rente nicht auszuzahlen.
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15.03.2011
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