Donnerstag, 23.02.2012 14:16 Uhr

BU-Versicherung und Zahlungsschwierigkeiten

Was tun bei knapper Kasse?

Wer finanzielle Probleme bekommt, will oft Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) kündigen, um Geld zu sparen. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das aber keine gute Idee – der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sollte nicht aufgegeben werden.
BU-Versicherung und Zahlungsschwierigkeiten Was tun bei knapper Kasse?
Denn während eine Unfallversicherung in aller Regel problemlos wieder neu abgeschlossen werden kann, sieht das bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ganz anders aus. Denn Sie werden älter, damit wird der Schutz gegen Berufsunfähigkeit teurer und oft führen Vorerkrankungen dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann – werden Sie dann berufsunfähig, stehen Sie ohne Vertrag da. Sie sollten deshalb auf jeden Fall versuchen, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu behalten. Als Alternative zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die finanzielle Belastung der Berufsunfähigkeitsversicherung verringern können.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ retten: Nutzen Sie Ihre Fristen

Bei kurzfristigen finanziellen Engpässen muss die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen zunächst einmal eine Frist setzen, bevor sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen darf. Zwei Wochen beträgt die Frist bei laufenden Berufsunfähigkeitsversicherungen, nach Fristablauf verlieren Sie den Versicherungsschutz, und die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ darf Ihnen kündigen. Da Sie zusätzlich zu den 14 Tagen meist noch bis zu 6 Wochen Zeit haben, bis überhaupt die Mahnung ins Haus flattert, lassen sich kurzfristige Engpässe beim Schutz gegen Berufsunfähigkeit so überwinden – und Sie genießen weiter Schutz, wenn Sie berufsunfähig werden.

Kündigen Sie Teile der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist eine Teilkündigung teurer Bestandteile der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ. So sind manche Berufsunfähigkeitsversicherungen als BUZ mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelt. Hier kann es sinnvoll sein, die Kapitallebensversicherung in eine Risiko-Police umzuwandeln oder beitragsfrei zu stellen. Auch kann die Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt verringert werden, so dass Sie im Leistungsfall statt der jetzt vereinbarten 1.500 Euro "nur" noch 1.250 Euro erhalten. Solche Teil-Kündigungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch nur möglich, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung einwilligt und die Policen entsprechend reduziert. Sprechen Sie Ihre Versicherer an! Sie können sich so einen etwas abgespeckten Schutz gegen Berufsunfähigkeit sichern und sind geschützt, wenn Sie berufsunfähig werden.
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Berufsunfähigkeitsversicherung ruhen lassen

Wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht, besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag mit der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ruhen zu lassen. Sie zahlen dann die fälligen Prämien je nach Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ bis zu 1 Jahr nicht, haben aber natürlich auch keinen Schutz, wenn Sie während dieser Zeit berufsunfähig werden. Besser als eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist diese Variante trotzdem, wenn Sie nach Ablauf der Ruhensfrist wieder so gestellt werden, wie es vor Ruhensbeginn der Fall war. Vorsicht aber, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig macht. In diesem Fall stehen Sie ähnlich schlecht dar, als wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ gekündigt hätten: Denn nach einer Gesundheitsprüfung könnte die Berufsunfähigkeitsversicherung den Beitrag deutlich erhöhen und Ihnen – je nach Vereinbarung – sogar den Schutz gegen Berufsunfähigkeit verweigern: Auch dann bekommen Sie keine Rente, wenn Sie berufsunfähig werden.

Policendarlehen

Haben Sie eine kombinierte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung, dann kann Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten ein Policendarlehen helfen. Sie beleihen damit Ihre eigene Kapitalversicherung bis zur Höhe des Rückkaufswertes und bekommen so aus eigenen Mitteln Liquidität – auch für den Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Natürlich verringert sich später bei der Auszahlung der angesparten Versicherungssumme diese um den Darlehens-Betrag, und Sie zahlen höhere Zinsen als Sie selbst erhalten – aber Sie sind geschützt, wenn Sie berufsunfähig werden. 

Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung: Ja, aber …

Unter einer Voraussetzung können Sie auch eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ in Erwägung ziehen: Wenn Sie bereits die Zusage für eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung in der Tasche haben. Stehen keine Vorerkrankungen im Wege, kann es durchaus sinnvoll sein, sich auf die Suche nach einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen, wenn diese z. B. bessere Konditionen anbieten kann als Ihre bisherige Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ. Informieren Sie sich hier in unserem Spezial Berufsunfähigkeit, worauf es bei der Suche nach einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ ankommt.
03.01.2012
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Foto: istock Datenbank
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