

Berufsunfähigkeitsversicherung: 2 Gutachten im Prozess
Richter in der Zwickmühle
Ein Richter darf sich im Prozess um die Leistungspflicht einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei sich widersprechenden Gutachten nicht einfach für eines entscheiden, sondern muss seine Entscheidung für eines der beiden Gutachten einleuchtend und logisch nachvollziehbar begründen.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (AZ: IV ZR 250/06) hervor. In dem Fall hatte sich das Gericht einfach dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen angeschlossen, indem es dessen Ausführungen für überzeugend erklärt und der Gegenseite keine Gelegenheit eingeräumt hatte, auf dieses Gutachten zu erwidern. Ein solcher Verfahrensfehler führt dazu, dass die Ablehnung der Klage auf Zahlung unzulässig war und der Fall neu aufgerollt werden muss, denn das Gericht hätte die Widersprüche in den Gutachten aufklären müssen.
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