Donnerstag, 23.02.2012 14:14 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist beim Wechsel zu beachten?

Wer von seinem Arbeitseinkommen und damit von seiner Arbeitskraft lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber wer bereits seit einigen Jahren eine Police hat, sollte die Qualität des Versicherungsschutzes regelmäßig überprüfen lassen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn der bessere Konditionen bietet.
Berufsunfähigkeitsversicherung Was ist beim Wechsel zu beachten?
Und das ist oft der Fall, denn in den vergangenen Jahren sind die Konditionen für den Berufsunfähigkeitsschutz deutlich verbraucherfreundlicher geworden. Sie sollten deshalb bei Altverträgen prüfen oder prüfen lassen, wie verbraucherfreundlich deren Bedingungen sind.

Versicherungsbedingungen auf dem Prüfstand

Viele Altverträge sehen z. B. eine abstrakte Verweisung vor. Das bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung Sie als Versicherten im Fall einer Invalidität leicht darauf verweisen kann, dass Sie ja noch einen anderen Beruf ausüben können, wenn der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob Sie tatsächlich in dem Verweisungs-Beruf jemals eine Stelle finden, spielt dabei keine Rolle: Es reicht, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt, dass es eine Vergleichstätigkeit gibt. Die Versicherer verklausulieren diese Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie "… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Verweisung, Nachversicherung und andere Klauseln

Eine andere Falle in alten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist der Ausschluss einer Nachversicherungsgarantie. Damit wird in heutigen Standard-Verträgen festgelegt, dass Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes anpassen können – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ohne diese Anpassung wird die ursprünglich vereinbarte Rente wahrscheinlich nach einigen Jahren nicht mehr reichen. Neue Versicherungsbedingungen sehen auch vor, dass Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente bereits erhalten, wenn Sie voraussichtlich 6 Monate nicht mehr in Ihren Beruf zurückkehren können – bei alten Verträgen beträgt dieser Prognosezeitraum bis zu 3 Jahre und ist viel zu lang.

Tipp:
Mehr zu den wichtigsten Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren Sie hier.
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Gesundheitszustand und Wechselbereitschaft

Wenn Ihr Vertrag nicht auf dem heutigen Stand ist, müssen Sie für einen Wechsel aber auch Ihren Gesundheitszustand mit in Ihre Überlegungen einbeziehen. Denn wenn Sie vielleicht mit 25 spielend eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen haben, sieht das 10 Jahre später möglicherweise ganz anders aus. Denn sogenannte Vorerkrankungen bestimmen Ihre Versicherbarkeit – waren Sie in den vergangenen Jahren häufiger krank und vielleicht sogar im Krankenhaus, schmälert das Ihre Chancen auf einen besseren Vertrag. Berufsunfähigkeitsversicherungen können Ihre Anträge dann nämlich ablehnen oder sie nur unter Auflagen − wie der Zahlung eines Risikozuschlages − annehmen. Das heißt auch: Eventuell wird der neue Schutz zwar besser, aber auch deutlich teurer, wenn ein Risikozuschlag erhoben wird – und dieser Schutz muss für Sie trotzdem bezahlbar bleiben. Bevor Sie also eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, müssen Sie die Zusage eines neuen Berufsunfähigkeitsversicherers in der Tasche haben.

Wie viel Geld verliere ich beim Wechsel?

Sie verlieren kein Geld, wenn Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen haben. Denn bei beiden Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung wird – anders als bei Renten- oder Lebensversicherungen – kein Kapital aufgebaut, das Sie verlieren könnten. Haben Sie eine Kapitalversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gekoppelt, empfiehlt es sich, nicht den ganzen Vertrag zu kündigen, sondern die Kapitalversicherung bestehen zu lassen und nur den Risikoschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Damit bleibt das angesparte Kapital verlustfrei bestehen, und der Berufsunfähigkeitsschutz wird separat neu abgeschlossen.
29.11.2011
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