Dienstag, 22.05.2012 11:34 Uhr
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Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuererklärung

Steuer und Invaliditätsschutz: Was Sie wissen müssen

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Müssen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich in der Steuererklärung angegeben werden? Das sind zwei von vielen Fragen, die beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer immer wieder auftauchen.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuererklärung Steuer und Invaliditätsschutz: Was Sie wissen müssen
Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung behandelt wird, wie Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen und wann Einkommensteuer auf die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von den Steuern absetzen

Im Prinzip ist es durchaus möglich, die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, denn es gibt einen Sonderausgabenabzug für „andere Versicherungen“, zu denen auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt. Dabei sind die Beiträge sowohl für eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar wie auch für sogenannte BUZ, also Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die zusammen mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung vor 2005 abgeschlossen worden sind. Steuerlich absetzbar ist dabei natürlich nur der Beitragsanteil, der auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entfällt. Der Haken an der Sache: Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Beiträge für Ihre Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung unter 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) liegen. Zahlen Sie bereits mehr als die genannten Summen für den Kranken- und Pflegeschutz, wirken sich die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung nicht mehr aus.

Spielräume ausloten und weniger Steuern zahlen

Wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen wollen, gilt die Grundregel: Sind Sie unverheiratet und arbeiten angestellt, erreichen Sie den von der Steuer abzugsfähigen Höchstbetrag von 1.900 Euro bereits ab einem Jahresgehalt von rund 20.700 Euro allein mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen – Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung fallen dann unter den Tisch. Bei einem verheirateten Alleinverdiener liegt die Grenze bei 41.400 Euro: Bei einem solchen Einkommen bleibt kein Spielraum, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung steuersparend einzusetzen. Anders kann es bei jüngeren Arbeitnehmern aussehen, die privat versichert sind: Bei einem Monatsbeitrag von 200 Euro zahlt der Arbeitnehmer im Jahr nur 1.200 Euro selbst in den Vertrag ein – die Konsequenz: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können sie in diesem Fall mit bis zu 700 Euro von den Steuern absetzen. Das Finanzamt würde den Schutz gegen Berufsunfähigkeit damit im besten Fall mit über 300 Euro Steuervorteil unterstützen.

Besser haben es übrigens Selbstständige, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung geltend machen wollen. Denn für sie gibt es eine sogenannte Günstigerprüfung mit der Rechtslage vor der Rentenreform 2004: Sie dürfen in 2011 in der Steuererklärung als Verheiratete über 9.000 Euro für Versicherungsbeiträge geltend machen, wenn Sie mindestens 10.736 Euro für Versicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgegeben haben. Gerade selbstständige Singles mit niedrigen Kosten für die Krankenversicherung profitieren von diesem alten Recht und können eine Berufsunfähigkeitsversicherung oft voll von den Steuern absetzen.

Tipp: Sie möchten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr von der Steuer absetzen?
Hier erfahren Sie, wie das Rürup-Modell dafür sorgt, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung stärker in Ihrer Steuererklärung bemerkbar macht.
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Muss Einkommensteuer auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden?

Wenn Sie berufsunfähig werden und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen, sind diese Leistungen grundsätzlich der Einkommensteuer zu unterwerfen, sie müssen also in der Steuererklärung auftauchen. Die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei der Berechnung der Steuer als sogenannte abgekürzte Leibrente bewertet. Besteuert werden die Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung damit in der Steuererklärung mit dem besonderen Ertragsanteil. Dessen Höhe richtet sich – anders als bei Altersrenten – nicht nach dem Alter bei Rentenbeginn, sondern nach der Dauer der Rentenzahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei gilt: Je kürzer die Laufzeit der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil, auf den Steuer fällig wird. Daraus ergeben sich unterschiedlich Ertragsanteile, mit denen die Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung der Steuer unterworfen werden: Läuft die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung z. B. 5 Jahre, liegt der Ertragsanteil für die Steuererklärung bei 5 %. Läuft die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen 20 Jahre, liegt der Ertragsanteil, auf den Steuer erhoben wird, bei 21 %. Auf 1.000 Euro Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssten Sie in diesem Beispiel also auf 210 Euro Einkommensteuer zahlen – selbst bei einem hohen Steuersatz von 30 % wären also nur 63 Euro Einkommensteuer fällig.
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06.12.2010
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