Dienstag, 22.05.2012 11:33 Uhr
Im Fokus:

Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung

Risikozuschlag wieder loswerden

Risikozuschläge sind vor allem in der privaten Krankenversicherung, in der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der privaten Pflegezusatzversicherung an der Tagesordnung: Allergiker, Antragsteller mit Rückenleiden oder anderen, meist nicht einmal besonders schweren Vorerkrankungen zahlen immer einen Aufschlag gegenüber gesunden Antragstellern.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung Risikozuschlag wieder loswerden
Die Begründung der Versicherungen: Das Risiko sei einfach größer. Es muss wohl um einiges größer sein, denn es geht nicht um ein paar Euro Risikozuschlag: 50% und mehr Aufschlag auf den normalen Tarif sind keine Seltenheit. Und dabei sind die Risikozuschläge nicht einmal das Schlimmste, was Versicherungswilligen passieren kann. Manche Versicherer geben Kunden mit chronischen Beschwerden gar keinen Vertrag. Und das müssen sie auch nicht, denn alle privaten Versicherer können Antragsteller ablehnen – nur die privaten Krankenkassen müssen ihren Basistarif auch für Antragsteller mit Vorerkrankungen öffnen. Andere Gesellschaften versichern Antragsteller mit Vorerkrankungen zwar, aber zu ihren Bedingungen – und die sind hart: Eine Verpflichtung zur Selbstbeteiligung kann dann genauso festgeschrieben werden wie auch Leistungsausschlüsse – die Versicherer übernehmen dann die Kosten für bestimmte Erkrankungen gar nicht.

Risikozuschlag: Fesseln wieder lösen

Wenn sich Kunden einmal auf einen solchen Vertrag mit einigen Fesseln eingelassen haben, heißt das allerdings nicht, dass sie Ihr Leben lang die höheren Beiträge hinnehmen müssen. Sie können die Vereinbarung jederzeit prüfen lassen und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung des Zuschlages: Dieses Recht ist in § 41 a des Versicherungsvertragsgesetzes verbrieft – und kann notfalls sogar gerichtlich durchgesetzt werden, wie eine Entscheidung des Oberlandesgericht Coburg (AZ: 32 S 131/00) zeigt. Bei einem Privatversicherten war ein Rückenleiden nach Jahren ausgeheilt, so dass er kein erhöhtes Krankheitsrisiko mehr aufwies. Daher musste die private Krankenversicherung den Risikozuschlag streichen, entschieden die Coburger Richter.

So gehen Sie vor, wenn Risikozuschläge gestrichen werden sollen

Wenn eine "Alterkrankung" ausgeheilt ist oder sich wesentlich verbessert hat, hilft im ersten Schritt ein ärztliches Attest, um die Risikozuschläge aufheben zu lassen. Das Attest sollte bescheinigen, dass der Versicherte inzwischen genesen und sein Gesundheitsrisiko nicht größer ist als das bei einem "gesunden" Versicherten. Danach sollte die Versicherung aufgefordert werden, den Beitrag entsprechend zu senken. Wenn die Versicherung nicht reagiert oder den Beitrag nicht senkt, sollte zunächst den Ombudsmann der privaten Krankenversicherungen eingeschaltet werden. Der ist im Internet hier zu erreichen. Er hilft kostenlos und kann eine Schlichtung mit der privaten Krankenkasse herbeiführen.
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Bei Mogelei Risikozuschlag lieber akzeptieren

In einem anderen Fall kann Versicherten nur geraten werden, einen Zuschlag leise, still und ohne Widerworte zu akzeptieren: Nämlich dann, wenn bei der Antragsstellung geschummelt wurde und Vorerkrankungen nicht im Formular vermerkt wurden. Fliegt das irgendwann einmal auf, haben die Versicherungen in vielen Fällen beste Chancen, chronisch kranke Kunden durch eine Kündigung ganz vom Versicherungsschutz auszuschließen. Und während privat Krankenversicherte noch in den Basistarif wechseln könnten, stehen die Betroffen bei der Berufsunfähigkeits- oder privaten Pflegeversicherung ohne Schutz da. Die milde Alternative dazu: Der Betroffene akzeptiert einen Zuschlag, damit der Schutz bestehen bleibt – ansonsten muss er sich auf die fast aussichtslose Suche nach einem neuen Versicherer machen.
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14.02.2012
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