Ursachen und Gründe für Berufsunfähigkeit Warum der Körper nicht mehr mitspielt

Berufsunfähigkeit: Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Risiko Berufsunfähigkeit: Private Absicherung notwendig, weil Erwerbsminderungsrente selten greift und geringe Leistungen vorsieht. 
     
  • Definition von Berufsunfähigkeit bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung immer verbraucherfreundlicher – für Beamte gelten im Rahmen der Dienstunfähigkeitsklausel noch einmal vorteilhaftere Regelungen. 
     
  • Psychische Beschwerden und Beschwerden am Bewegungsapprat sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.

Was ist Berufsunfähigkeit eigentlich?

Wann Berufsunfähigkeit anzunehmen ist, hängt auch davon ab, wer es definiert. Die Deutsche Rentenversicherung geht von Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherte ...

"... nicht mehr als 6 Stunden in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben und ihm auch keine andere Tätigkeit zumutbar ist, die im Hinblick auf seine Ausbildung, dem bisherigen beruflichen Werdegang und der erlangten soziale Stellung zumutbar ist."

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erhalten aber nur noch ältere Versicherte, die vor 1961 geboren sind. Für alle Jüngeren gibt es nur noch Leistungen wegen alllgemeiner Erwerbsminderung – es ist also unerheblich, ob Sie in Ihrem Job nicht mehr arbeiten können. Leistungen setzen voraus, dass Sie überhaupt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist Berufsunfähigkeit dagegen völlig anders definiert. Voraussetzung ist, dass der Versicherte ...

"... voraussichtlich für sechs Monate und ununterbrochen infolge von Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Alternativ wird Berufsunfähigkeit auch dann angenommen, wenn jemand bereits seit mehr als 6 Monaten nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann."

Schauen wir uns die Merkmale einmal im Einzelnen an: 
  • Krankheit oder Kräfteverfall: Die erste Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeit ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder einem Kräfteverfall leidet. Unter Krankheit versteht man ein Abweichen vom normalen Gesundheitszustand, der dauerhaft die berufliche Leistungsfähigkeit bzw. berufliche Einsatzmöglichkeit ausschließt oder zumindest beeinträchtigt. Ein Kräfteverfall liegt dann vor, wenn die körperlichen bzw. geistigen Kräfte mehr als nur altersgerecht nachgelassen haben. Bei einem Streit mit dem Versicherer müssen die Antragsteller die Berufsunfähigkeit nachweisen und damit auch die Krankheit bzw. den Kräfteverfall. Dafür ist es wichtig, dass gerade bei nicht messbaren Erkrankungen vom Beginn einer Erkrankung an die gesundheitlichen Einschränkungen umfassend dokumentiert werden. So können Betroffene einem Gutachter wertvolle Hinweise liefern, wenn der vor Gericht das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit beurteilen soll. 
     
  • Die 50-Prozent-Regel: Die 50-Prozent-Hürde müssen Versicherte nehmen, wenn sie die versicherte Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen wollen. In der Regel ist die Bewertung eine qualitative - der Betroffene darf also nicht mehr in der Lage sein, seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens bis zur Hälfte der bisherigen Arbeitszeit auszuüben. Wenn ein Angestellter in der Woche regulär 40 Stunden arbeitet, aber durch eine körperliche Einschränkung nur noch zehn bis 15 Stunden arbeiten könnte, dann wäre er berufsunfähig. Im Leistungsfall wird der Tagesablauf des letzten Jobs deshalb sehr genau unter die Lupe genommen, um den Grad der Beeinträchtigung zu ermitteln. Nur bei einer offensichtlichen Berufsunfähigkeit - etwa bei einer schweren Behinderung - wird darauf verzichtet. Bei Schülern und Studenten sollten übrigens diese Tätigkeiten explizit als Beruf versichert sein, damit im Leistungsfall klar ist, wann gezahlt werden muss. 
     
  • Sechs-Monats-Frist: Diese Frist ist ein wichtiger Baustein bei der Bemessung der Berufsunfähigkeit. Heute ist in den meisten Versicherungsbedingungen die Frist von sechs Monaten explizit geregelt - in älteren Verträgen sind zum Teil auch längere Fristen von bis zu drei Jahren vorgesehen, die einen Leistungsanspruch bei Berufsunfähigkeit deutlich erschweren.  Besteht bereits seit mehr als sechs Monaten eine Berufsunfähigkeit, so ist dieses Merkmal ebenfalls erfüllt.

Fakt ist: Die Hürden der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für eine Rentenzahlung sind deutlich geringer als die der Deutschen Rentenversicherung – und Leistungen bei Berufsunfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung erhalten heute kaum noch Versicherte. 

Bei Beamten kann die Berufsunfähigkeit im Rahmen einer speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung auch an die Feststellung des Dienstherren zur Diensttauglichkeit geknüpft sein: Sieht die BU eine DU-Klausel vor, wird die Rente meist gezahlt, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand erfolgt. 

Private und staatliche Absicherung im Vergleich

  Rente wegen Erwerbsminderung Private BU-Versicherung
Definierte Leistung

Rentenanspruch, wenn nicht mehr als 6 Stunden am Tag gearbeitet werden kann.

100 % Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Abstrakte Verweisung

möglich

nicht möglich

Individuelle Rentenhöhe

ergibt sich aus dem Versicherungsverlauf.

Vertraglich vereinbar mit Anpassungsoptionen.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

nicht versicherbar

Als Zusatzleistung versicherbar

Ursachen, Gründe und Auslöser für Berufsunfähigkeit

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Risiko Berufsunfähigkeit: Die häufigsten Krankheiten

Im Laufe der letzten Jahre haben sich die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit herauskristiallisiert, wie die Grafik zeigt. Die häufigsten Erkrankungen hier im Überblick.

Burn-Out als Auslöser für Berufsunfähigkeit

In immer mehr Fällen werden Menschen berufsunfähig und können ihren Job nicht mehr ausüben, weil sie am Erschöpfungssysndrom (Burn-Out) leiden. Die Erkrankung läuft meist in verschiedenen Stufen ab: Zunächst fühlen sich Betroffene ausgepowert, dann ziehen sie sich zurück, um in der letzten Stufe ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren. Am Ende steht meist der körperliche und seelische Zusammenbruch. Auslöser für einen Burn-Out gibt es viele – private wie berufliche:
  • Überlastung im Job
  • Unterforderung im Beruf
  • Kein ausgefülltes Privatleben
  • Schlechtes Betriebsklima bis hin zum Mobbing
  • Sorge um das Unternehmen und den Arbeitsplatz
Das "Ausbrennen" im Job zieht sich durch alle Berufs- und Hierarchiegruppen. Trotzdem sind bestimmte Berufsgruppen deutlich häufiger betroffen: Im Gesundheitswesen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Krankenschwestern und -pfleger fast unerlässlich, und für viele Beamte – vor allem für Lehrer und im Vollzugsdienst tätige – sollte eine Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung höchste Priorität haben. Bei entsprechenden Tätigkeiten im Vollzugsdienst sollte die Absicherung zudem auch eine Vollzugsdienstklausel einschließen, um Risiken wie eine Polizeidienstunfähigkeit umfassend abzusichern. Aber auch für Studenten kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon große Bedeutung haben, führen die Anforderungen in vielen Studiengängen doch häufig zur Überlastung und zum Burn-Out.

Berufsunfähigkeit und Burn-Out: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das Risiko ab, dass Sie durch den Burn-Out berufsunfähig werden, wenn Sie ihren Job nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können. 

Diabetes als BU-Ursache

Diabetes (auch als Zuckerkrankheit bezeichnet) ist eine der häufigsten Erkrankungen in Deutschland – bis zu acht Millionen Menschen leider daran – in allen Altersstufen. Die häufigsten Erscheinungsformen:
  • Typ 1: Ausbleiben der Insulinproduktion
  • Typ 2: Chronische Stoffwechselkrankheit, bei der das Insulin im Körper nicht mehr verabreitet werden kann.
  • Schwangerschafts-Diabetes
  • Medikamenten-Diabetes, die durch Gabe von Medizin – wie zum Beispiel Kortison – ausgelöst werden kann.
Besonders gefährlich ist die Diabetes durch die Vielzahl von Folgeerkrankungen, die sie auslösen kann.
  • Augenerkrankungen: So kann die Diabetes die Netzhaut schädigen und zur Erblindung führen.
  • Herz- und Kreislauferkrankungen: Diabetiker leiden überdurchschnittlich häufig an Herz- und Kreislauferkrankungen – zum Beispiel unter Verengungen der Herzkranzgefäße, die zu Herzinfakten führen können.
  • Nervenschäden: Die Diabetes kann zu weitreichenden Nervenschädigungen wie etwa einer sogenannten Neuropathie führen. 
  • Nieren: Eine Diabetes kann auch Nierenschäden verursachen, wenn Blutgefäße beeinträchtigt werden.
  • Zähne: Diabetes-Erkrankte leiden oft an schweren Komplikationen im Zahnbereich und verlieren überdurchschnittlich oft Zähne.
Diabetes und Berufsunfähigkeitsrisiko: Die Schwere der möglichen Erkrankungen zeigt, dass eine Diabetes in vielen Fällen so gravierend sein kann, dass eine Berufsunfähigkeit die logische Folge ist.

Erkrankungen am Bewegungsapparat als Ursache einer Berufsunfähigkeit

Viele Erkrankungen am Bewegungsapparat führen heute zu gesundheitlichen Problemen, an deren Ende eine Berufsunfähigkeit stehen kann – und zwar aus ganz unterschiedlichen Erwägungen heraus:
 
Chronische Erkrankungen: Viele chronsiche Erkrankungen – wie etwa Gicht, Rheuma oder Arthrose – führen zu starken, häufig wiederkehrenden und schlecht beherrschbaren Beschwerden. Die Folge sind lange Zeiten von Arbeitsunfähigkeit bis hin zur dauerhaften Berufsunfähigkeit beim Fortschreiten der Krankheit.

Berufseinschränkende Krankheiten: Nicht jede Erkrankung im Bewegungsapparat hat bei jedem Betroffenen die gleichen Auswirkungen im Job – ein Bandscheibenschaden muss beim kaufmännischen Angestellten nicht das Aus im Job bedeuten – beim Dachdecker aber schon eher. Und schon stärkere Verspannungen, Entzüngungen an den Knochen und Muskeln oder ein HWS-Syndrom können je nach Berufsgruppe zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Unklare Beschwerden: Nicht alle Beschwerden am Bewegungsapparat lassen sich eindeutig einem Krankheitsbild zuordnen – belastend sind sie für die Betroffenen allemal. Starke Rückenschmerzen können vielfältige Ursachen haben – oft auch im Zusammenspiel mit psychsichen Problemen – und auch zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Betroffen sind hier vor allem Menschen, die körperlich hart arbeiten – etwa Handwerker. Aber auch Büroarbeiter leiden oft unter Schmerzen an der Wirbelsäule, die die Berufsfähigkeit beeinträchtigen können. 
BU und Erkrankungen am Bewegungsapparat: Gerade bei unklareren Beschwerden ist es von Vorteil, dass für eine Berufsunfähigkeit lediglich auf die 50-Prozent-Grenze abgestellt wird – Sie erhalten Ihre Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisher ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können – unabhängig vom Grund und der Ursache der Berufsunfähigkeit.

Risikofaktoren Herzinfarkt und Schlaganfall

Rund 200.000 Menschen bekommen jährlich einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt – Tendenz eher steigend. Die gesundheitlichen und beruflichen Folgen sind gravierend:
  • Sprachstörungen – sind vor allem in kommunikativen Jobs ein Ausschlussgrund.
  • Geistige Einschränkungen: Die frühere Leistungsfähigkeit wird nicht wieder erreicht.
  • Lähmungen in Gesicht und Körper schränken die Arbeitsfähigkeit ein.
Kein Wunder also, dass viele Betroffene nicht in Ihren Job, manche sogar gar nicht in das Berufsleben zurückkehren können. Vom Staat ist nicht viel zu erwarten: Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gibt es für Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Patienten nicht automatisch – die Erkrankungen müssen zur Erwerbsminderung geführt haben.
Berufsunfähigkeit bei Herz- und Kreislauferkrankungen: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung steht in der Regel schneller ein, weil Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf versichert – und sie zahlt bereits, wenn Sie den nicht mehr ausüben können. 

Krebs als Ursache für Berufsunfähigkeit

Krebs ist heute oft gut heilbar – und selten ist eine Krebserkrankung oder ein Tumor für sich der Auslöser einer Berufsunfähigkeit. Aber die Therapie selbst führt oft zumindest vorübergehend zu einem Ausscheiden aus dem Job – und Folgeerkrankungen können die Berufsfähigkeit deutlich beeinträchtigen. Natürlich sind sie im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert, wie etwa:
  • Herzschwäche
  • Anfälligkeiten für Immunsystemerkrankungen
  • Depressionen
  • Zweittumore
  • Nervenschäden
Neue Versicherungen bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen wie der Alte Leipziger sehen jetzt vor, dass bereits die Diagnose einer Krebserkrankungen einen Leistunganspruch gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung begründet – und nicht erst eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss. 
Wichtig für Ihren Schutz gegen Berufsunfähigkeit: Eine BU schützt Sie umfassend gegen die direkten und mittelbaren Folgen einer Krebserkrankung – gerade schwerere Folgeerkrankungen führen schnell zu einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit, die eine volle Rentenzahlung nach sich zieht.

Unfälle als BU-Auslöser

Tatsächlich spielen Unfälle – private wie auch berufliche – als Grund für eine Berufsunfähigkeit eher eine untergeordnete Rolle. Natürlich gibt es Berufsgruppen wie Handwerker oder Beamte im Vollzugsdienst, die ein höheres Risiko haben, durch einen Unfall berufsuznfähig zu werden – das zeigt noch einmal, wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade auch für diese Berufsgruppen ist. Auch bei erhöhten Freizeitgefahren wie Motorradfahren, Reiten oder Tauchen dürften Unfälle als BU-Ursache eher ein Thema sein – nicht umsonst ist es mit gefährlichen Hobbys schon deutlich schwerer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Und nicht zuletzt sind Unfälle auch im Haushalt verstärkt festzustellen – eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Hausmänner ist auch aus diesem Grund sinnvoll.   
Wichtig für Ihren Schutz gegen Berufsunfähigkeit: Die Unfallrisiken im privaten wie auch im beruflichen Bereich sollten immer mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden, die auch zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind. Eine private Unfallversicherung zahlt eben nur bei einer unfallbedingten Invalidität.

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Modell-Foto: colourbox.com