Donnerstag, 23.02.2012 14:18 Uhr

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das ist wichtig für den optimalen Schutz

Immer wieder wird herausgestellt, wie wichtig die BU-Kompetenz der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist – damit der Schutz auch im Ernstfall greift. Aber wie kompetent sind eigentlich die Versicherten? Hier einige Grundregeln, die den Schutz optimieren und im Ernstfall dafür sorgen, dass die BU-Rente fließt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Das ist wichtig für den optimalen Schutz

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Der Antrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Grundlage, auf der die BU-Versicherung abgeschlossen wird. Das heißt aber auch: Machen Sie im Antragsformular falsche Angaben, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung sich vom Vertrag lösen, wenn die Falschangaben auffliegen. Die Folge: Die vereinbarte Rente muss nicht gezahlt werden. Deshalb beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß, bei den Gesundheitsfragen ziehen Sie Ihren Arzt zu Rate, der Ihre Krankenakte ja kennt.

Die Rente muss schnell fließen

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die Rente erst nach einem Karenzzeitraum von 6 Monaten gezahlt wird. Das bedeutet: Werden Sie berufsunfähig, müssen Sie die ersten 6 Monate aus eigenen Mitteln finanziell überbrücken. Das ist für viele finanziell kaum machbar, die Rente sollte ab Beginn der Berufsunfähigkeit und ggf. auch rückwirkend gezahlt wird, wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit länger dauert.

Der Versicherung keine Verweisungsmöglichkeit geben

Die abstrakte Verweisung ist für Versicherer eine ganz einfache Möglichkeit, um sich aus der Verpflichtung zur Rentenzahlung zu lösen. Denn sie muss Sie nur auf einen Beruf verweisen, der Ihrem bisherigen in etwa vergleichbar ist. Ob Sie in diesem Beruf arbeiten wollen oder überhaupt einen Job finden, spielt keine Rolle. Die Versicherer verklausulieren diese Verweisung in Ihrem Vertrag mit Formulierungen wie

"… ist außerstande, seinen Beruf … oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht."

Sieht Ihr Vertrag eine solche Regelung vor, sollten Sie auf den Abschluss verzichten und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne entsprechende Klausel abschließen.

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Vertragslaufzeit genau justieren

Der Berufsunfähigkeitsschutz sollte so lange laufen, wie Sie auch auf Ihr Einkommen angewiesen sind. Deshalb sollte die Laufzeit immer bis mindestens zum 63. Geburtstag gewählt werden, besser bis zum tatsächlichen Rentenbeginn. Um den Schutz trotzdem bezahlbar zu machen, gibt es die Möglichkeit des Vertragssplittings – mehr dazu hier.

Keine Krankheiten ausnehmen lassen

Bringen Sie als Antragsteller Vorerkrankungen mit, schlagen manche Berufsunfähigkeitsversicherungen nach der Antragsprüfung vor, dass bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Das heißt: Werden Sie wegen einer dieser Erkrankungen berufsunfähig, muss die Versicherung nicht zahlen. Tatsächlich ist das so, als ob Sie gar keinen Vertrag hätten. Denn im Ernstfall wird sich wahrscheinlich kaum feststellen lassen, ob die ausgeschlossene Krankheit an der Berufsunfähigkeit schuld ist oder eben nicht. Die Alternative: Statt eines Ausschlusses lieber einen Risikozuschlag vereinbaren, damit der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung zu 100 % "wirkt".
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19.01.2012
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