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Donnerstag, 23.05.2013 16:38 Uhr
Im Fokus:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Das gehört nicht in Ihren Vertrag

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein absolutes Muss, um die eigene Arbeitskraft finanziell abzusichern. Aber Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gleich Berufsunfähigkeitsversicherung: Je nach Vertragsgestaltung kann der Schutz auch schlechter sein, als der Versicherte es selbst vermutet.
Berufsunfähigkeitsversicherung Das gehört nicht in Ihren Vertrag
Denn viele Standard-Klauseln, Vertragsbedingungen und individuelle Vereinbarungen schränken den Schutz ein, Versicherte sollten bei Vertragsschluss darauf achten, dass der Vertrag möglichst wenige dieser Fallstricke enthält. Was auf jeden Fall nicht in Ihrem Vertrag vereinbart werden sollte, erfahren Sie hier.

Zu niedrige Rente vereinbart

Die Rentenhöhe hat natürlich nichts mit den Vertragsbedingungen zu tun, ist aber trotzdem ein Fallstrick par excellence. Denn eine zu niedrige Rente führt den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ad absurdum: Wenn Sie lediglich 500 Euro Rente im Monat versichern, zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit aber 2.000 Euro netto verdienen, sind die 500 Euro kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Leben können Sie davon nicht, staatliche Leistungen dürften zudem um die private Berufsunfähigkeitsrente gekürzt werden. Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit muss so gestaltet werden, dass Sie von der Berufsunfähigkeitsrente und Ihren zur Verfügung stehenden Einkünften leben können. Als Faustregel gilt: Zusammen mit staatlichen Leistungen und einer ggf. vorhandenen betrieblichen Vorsorge sollten 80 % des aktuellen Nettogehalts abgesichert sein.

Zu starre Rente vereinbart

Eine Berufsunfähigkekeitsversicherung läuft meist über 3 bis 4 Jahrzehnte. Da ist es klar, dass sich Lohnentwicklungen und Karrieresprünge nicht vorhersehen lassen. Deshalb sollte der Invaliditätsschutz so flexibel wie möglich gestaltet sein – eine starre Rente mit einer lebenslang vereinbarten Rente X ist da hinderlich. Moderne Verträge sehen vor, dass die Rentenhöhe an das steigende Einkommen angepasst werden kann. Entweder über eine Nachversicherungsgarantie oder über eine Dynamik. Bei der Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, die Rente in bestimmten Lebenssituationen zu erhöhen – etwa, wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen oder ein Haus bauen. Bei einer Dynamik erhöht sich die Rente Jahr für Jahr automatisch – erst wenn Sie 2 Jahre hintereinander diese Erhöhung ablehnen, verlieren Sie die Dynamik. Eine der beiden Optionen sollte Ihr Vertrag auf jeden Fall vorsehen!

Zu kurze Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit steigendem Alter steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden – und dann brauchen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Dumm nur, wenn der Vertrag zum 55. Geburtstag ausläuft, Sie aber mit 56 Jahren berufsunfähig werden. Vereinbaren Sie möglichst eine Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 65., besser sogar bis zum 67. Geburtstag, damit die Berufsunfähigkeitsrente genau an die Altersrente anschließt. Endet der Vertrag mit 55 oder 60, müssen Sie bis zum Rentenbeginn eine Lücke von bis zu 12 Jahren aus eigenen Mitteln überbrücken – nach vielen Jahren der Berufsunfähigkeit ist das in aller Regel nicht zu schaffen. Lassen Sie sich deshalb nicht mit einem Vertrag mit kurzer Laufzeit abspeisen, sondern suchen Sie den Anbieter, der Sie bis zum Rentenalter versichert.

Leistungsausschlüsse

In vielen Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung schwer zu bekommen, denn nur wenige Versicherer versichern gerne "schlechte Risiken", also Antragsteller, die bereits eine dickere Krankenakte haben oder die einen Beruf ausüben, der − wie bei körperlich arbeitenden Handwerkern − oft zu einer Berufsunfähigkeit führt. Um überhaupt Schutz zu bekommen, lassen viele Antragsteller sich auf einen Vertrag mit Leistungsausschlüssen ein: Damit muss die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlen, wenn eine bestimmte Ursache der Grund für die Berufsunfähigkeit ist. Solche Verträge bieten allerdings kaum Schutz, denn im Ernstfall wird die Berufsunfähigkeitsversicherung immer versuchen, die Invalidität auf die Krankheit zu "schieben", die nicht versichert ist. Die Folge sind lange Auseinandersetzungen, die oft vor Gericht landen. Akzeptieren Sie lieber einen Risikozuschlag, der Ihnen aber vollen Schutz bietet.

Nachteilige Versicherungsbedingungen

Der Versicherungsschutz ist immer nur so gut, wie die Bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrundeliegen. Denn die Regeln, wann Sie überhaupt berufsunfähig sind, wann die Rente gezahlt wird, welche Möglichkeiten die Versicherung hat, sich aus Ihrer Zahlungsverpflichtung zu lösen, sind für die Qualität Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Verträge mit "schlechten" Bedingungen bieten den Berufsunfähigkeitsversicherungen viele Schlupflöcher, die eine Rentenzahlung verhindern. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Sie nur Verträge in Betracht ziehen, die Top-Bedingungen aufweisen. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.
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Falsche Angaben zum Gesundheitszustand

Um beurteilen zu können, ob und zu welchen Konditionen man Sie versichert, fragen die Berufsunfähigkeitsversicherungen vor Vertragsschluss Ihren Gesundheitszustand ab. Schummeln Sie bei diesen Angaben, lassen Sie Wichtiges weg, oder reden Krankheiten klein, droht im Leistungsfall Ärger – bis hin zur Kündigung der Versicherung. Denn absichtliche Falschangaben bei den Gesundheitsfragen gelten als arglistige Täuschung und berechtigen die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Rücktritt vom Vertrag. Damit bekommen Sie im Ernstfall keine Rente, vor allem wird Ihnen aber auch kein anderer Berufsunfähigkeitsversicherer mehr einen Vertrag geben.
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"Das gehört nicht in meinen Vertrag" – Und was tue ich, wenn es doch drin ist?

Wenn Sie heute feststellen, dass Ihr Vertrag eine der oben erwähnten Risikofaktoren beinhaltet, sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Läuft der Vertrag noch nicht so lange, lassen sich falsche Gesundheitsangaben meist korrigieren, wenn Sie einen Risikozuschlag akzeptieren. Eine zu niedrige Rente kann ggf. angepasst werden, alternativ schließen Sie einen weiteren Vertrag ab, um die Gesamtrente aufzustocken. Sind die Versicherungsbedingungen oder der Vertragsinhalt nicht (mehr) nach Ihren Wünschen, helfen oft nur eine Kündigung des Vertrags und der Wechsel zu einem anderen, besseren Anbieter. Allerdings gibt es beim Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung einiges zu beachten – was, das erfahren Sie hier.
17.05.2012
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