Dienstag, 22.05.2012 11:27 Uhr
Im Fokus:

Berufsunfähigkeit und Rürup-Rente

Steuern sparen mit Sicherheit

Sie wollen eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ (Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung), die sich auch bei der Steuer auszahlt? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rentenversicherung zu verbinden, die steuerlich absetzbar ist.
Berufsunfähigkeit und Rürup-Rente Steuern sparen mit Sicherheit
Die Besonderheit dabei: Während die Beiträge separat abgeschlossener Berufsunfähig-keitsversicherungen steuerlich nur als "Andere Versicherungen" zählen und in der Regel keine steuerlichen Vorteile bringen, weil die Abziehbarkeit meist auf 1.900 Euro im Jahr beschränkt ist, ist der mit einer Rürup-Rente verbundene Schutz gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der "Altersvorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzbar – und das bei Alleinstehenden bis zu 20.000 Euro, bei Verheirateten bis zu 40.000 Euro im Jahr.

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit: Als Sonderausgaben absetzbar!

Damit die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind, dürfen Zusatzabsicherungen wie der Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr als 50 % der Beiträge verzehren. Umgekehrt formuliert: Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der Rürup-Rente muss so vereinbart sein, dass mehr als 50 % der Beiträge auf die Altersvorsorge entfallen. Wird mit den Prämien für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die 50-%-Marke überschritten, können Sie den überschreitenden Betrag nicht mehr als "Altersvorsorgeaufwendungen" bei der Steuer absetzen, sondern nur noch als "Andere Versicherungen" im Rahmen der Sonderausgaben – und da laufen die Ausgaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung eben meist ins Leere.

Berufsunfähigkeit und Rürup-Rente: Schutz als laufende Rente

Damit die Prämien für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind als Sonderausgaben bis zu 20.000 bzw. 40.000 Euro, muss für die Berufsunfähigkeitsversicherung (ebenso wie bei der Altersvorsorge) die Zahlung einer Rente vorgesehen sein. Der einzige Unterschied: Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitszusatz-versicherung über einen Rürup-Vertrag kann die Rentenlaufzeit zeitlich befristet sein. Alternativ kann bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung auch eine Beitragsfreistellung vorgesehen sein.

Rürup und Sonderausgaben: 50-50 lautet die Formel!

Ob die 50-%-Grenze erreicht oder überschritten ist, richtet sich grundsätzlich danach, welcher Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich gezahlt wird. Liegt der Tarifbeitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei mehr als 50 %, führt die Überschussverrechnung jedoch dazu, dass der tatsächliche Anteil unter 50 % liegt. So sind die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung über den Rürup-Vertrag voll als "Altersvorsorgeaufwendungen" steuerlich absetzbar. Liegt der Tarifbeitrag eines Versicherten im Jahr 600 Euro für die Altersvorsorge und 650 Euro für die Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit über dem Rürup-Vertrag, ist die 50-%-Marke eigentlich überschritten. Wenn die Überschussbeteiligung die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung über die Rürup-Rente tatsächlich jedoch auf 550 Euro drückt, dann sind die Kosten voll absetzbar.
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07.02.2012
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