Dienstag, 22.05.2012 11:26 Uhr
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Alternativen finden

Schutz gegen Invalidität auch ohne Berufsunfähigkeitsversicherung möglich

Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine BUZ ein Muss: Aber nicht jeder bekommt die Police gegen Berufsunfähigkeit, die er gern hätte: Vor allem Vorerkrankungen machen es in vielen Fällen unmöglich, eine sinnvolle und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Alternativen finden Schutz gegen Invalidität auch ohne Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Wie sieht es bei Ihnen aus? Bekommen Sie auch nicht den gewünschten Schutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ? Und auch, wenn das nicht klappt, ist das kein Grund, ohne die begehrte Berufsunfähigkeitsversicherung gleich den Kopf in den Sand zu stecken. Es gibt Alternativen, wenn eine Berufsunfähigkeits-versicherung oder BUZ als Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht zu bekommen ist. Hier erfahren Sie, wie Sie sich auf anderem Wege gegen Berufsunfähigkeit absichern können.

Variante 1: Die Unfallversicherung als Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Eine Unfallversicherung kann helfen, wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen. Sie zahlt, wenn Sie die Versicherung als Absicherung bei Berufsunfähigkeit abschließen und nach einem Unfall Invalide sind. Wie viel und wie lange die Versicherung zahlt, ist allerdings nicht von Anfang an zu sagen. Denn die Höhe der Unfallrente richtet sich nach der Schwere der Unfallfolgen. Die so genannte Gliedertaxe regelt, wie viel ein verlorener Finger oder ein amputiertes Bein „wert“ sind – und danach richtet sich die Höhe der Entschädigung – auch im Falle von Berufsunfähigkeit. Wird ein Finger verloren, der nach der Gliedertaxe mit 25 % veranschlagt ist, gibt es 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. Bei manchen Schäden kann es aber auch sein, dass die Versicherung eine einmal gewährte Rente wieder kürzt, wenn etwa die Folgen eines Unfalls nach Jahren so weit abgeklungen sind, dass eine Neueinschätzung möglich ist. Wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen, nützt eine Unfallversicherung als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur, wenn wirklich ein Unfall Ursache der Berufsunfähigkeit ist. Wenn eine Krankheit zuschlägt und Sie berufsunfähig werden, zahlt die Unfallversicherung nicht einen Cent. Als private Vorsorge und Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist die Unfallversicherung also nur bedingt tauglich.

Tipp: Mehr zum Thema Unfallversicherung erfahren Sie hier!

Variante 2: Berufsunfähigkeit versichern – mit Dread-Disease-Policen

Auch so genannte Dread-Disease-Policen als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ können helfen, wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchten. Der Begriff „dread disease" bedeutet so viel wie „schwere Krankheit". Zu den versicherten schweren Krankheiten gehören in der Regel immer Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen. Die meisten Anbieter erweitern diesen Katalog um weitere Krankheiten bzw. Behandlungsmethoden. Die Krankheiten werden im Vertrag ausdrücklich und abschließend aufgezählt. Wird eine der Krankheiten diagnostiziert, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungsleistung – meist als Einmalzahlung. Allerdings ist davon abzuraten, eine solche Police abzuschließen, wenn Sie sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit absichern möchten. Denn die praxisrelevanten Krankheiten sind nicht versichert, sodass die Police wenig bringt, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden.

Zudem ist der Nutzen als Absicherung bei Berufsunfähigkeit fraglich: So entstehen z. B. bei einem Herzinfarkt zunächst keine Einkommensverluste – und der Herzinfarkt an sich führt auch nicht zur Berufsunfähigkeit. Nur eine dauerhafte Erkrankung führt eben zu Einkommensverlusten und bedarf einer Absicherung bei Berufsunfähigkeit, da die Krankenversicherung für dauerhafte Erkrankungen dann kein Tagegeld mehr zahlt. Für diesen Sicherungszweck ist jedoch die Dread-Disease-Police nicht die richtige Wahl, weil kein dauerhaftes Einkommen bei Berufsunfähigkeit gesichert wird, sondern nur eine Einmalzahlung fließt. Damit ist eine Dread-Disease-Police nur dann eine Option bei Berufsunfähigkeit, wenn die Einmalzahlung so hoch ist, dass Sie sich aus ihr eine Rente zahlen können, die so hoch ist wie die aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder BUZ.

Tipp: Mehr zum Thema Dread-Disease-Police erfahren Sie hier!

Variante 3: Berufsunfähig? Schutz durch die private Pflegeversicherung

Auch die private Pflegeversicherung bietet Schutz, wenn Sie sich gegen Berufsunfähigkeit absichern wollen. Angeboten werden die Policen in 2 Varianten: Als Beteiligung an den Pflegekosten und als Tagegeld. Bei der Tagegeld-Variante wird als Absicherung bei Berufsunfähigkeit ein fester Tagessatz gezahlt, egal wie hoch die Kosten später sind. Bei häuslicher Pflege werden oft 25 oder 30 Prozent weniger gezahlt. Der Vorteil: Die Versicherten können als Absicherung bei Berufsunfähigkeit über das Geld frei verfügen. Haben sie großzügig kalkuliert, bleibt eventuell ein Restbetrag als Schutz bei Berufsunfähigkeit, den sie für zusätzliche Leistungen nutzen können. Bei der Pflegekostenpolice als Absicherung bei Berufsunfähigkeit erhalten die Versicherten einen Teil der Differenz zwischen gesetzlicher Leistung und den tatsächlichen Kosten erstattet oder bekommen einen Zuschlag zu den festgesetzten gesetzlichen Leistungen. Diese Variante ist vor allem sinnvoll, wenn Sie bei Berufsunfähigkeit auf Pflegeleistungen zurückgreifen wollen und müssen.

Tipp: Alles über die private Pflegeversicherung erfahren Sie hier.
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02.02.2012
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