Untervermietung Versicherungsschutz nicht vergessen

Untervermietung ist ein probates Mittel, um die Wohnungskosten zu drücken. Gibt es nachvollziehbare Gründe für eine Untervermietung, muss der Vermieter auch mitspielen. Aber denken Sie daran, Ihren Hausrat zu schützen, wenn dem Untermieter ein Unglück passiert.

So ist Ihr Hausrat als Vermieter geschützt

Wenn Sie einen Untermieter in Ihrer Wohnung aufnehmen, ändert das am Schutz Ihrer Hausratversicherung erst einmal wenig. Sie schützt den versicherten Hausrat gegen die versicherten Gefahren, vor allem gegen
  • Einbruchsdiebstahl,
  • Feuer,
  • Leitungswasser sowie
  • Hagel und Sturm.
Wer möchte, bekommt über die Hausratversicherung zusätzlich auch Schutz gegen Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Glasbruchschäden, Fahrraddiebstahl und Wasseraustritt, zum Beispiel aus Aquarien. Versichert ist dabei Ihr Hausrat gegen die genannten Gefahren – der Untermieter selbst stellt also keine versicherte Gefahr dar. Beschädigt er etwas in Ihren vier Wänden, muss Ihre Hausratversicherung nicht zahlen. Solche Schäden sind kein Fall für Ihre Hausratversicherung, sondern für die Haftpflicht des Untermieters – mehr dazu untern im Text.
 

Tipp: Versichert ist Ihr Hausrat

Der Schutz Ihrer Hausratversicherung erstreckt sich grundsätzlich immer erst einmal auf Ihren Hausrat. Das Hab und Gut des Untermieters wird erst einmal nicht mit geschützt und würde bei einem Wohnungsbrand nicht ersetzt werden.

Warum Ihr Untermieter eine Haftpflichtversicherung braucht

Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich unverzichtbar, da ein größerer Haftpflichtschaden mit Personenschäden in die Millionenhöhe gehen kann –das gilt ganz unabhängig davon, ob Sie Untermieter sind oder in den eigenen vier Wänden leben. Die Haftpflichtversicherung trägt die Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie nach dem Gesetz ersatzpflichtig sind.

Haftpflicht zahlt bei Schäden der Untermieter

Das gilt natürlich auch, wenn Sie das Eigentum anderer kaputt machen – und hier kommt die Bedeutung für den Untermieter ins Spiel. Denn auch diejenigen, die zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, sind gegenseitig zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um Familienangehörige, oder sie haben gemeinsam einen Haftpflichtvertrag. Bei einem Untermieter wird beides nicht zutreffen, sodass der Haftpflichtschutz greift, wenn der Untermieter den Fernseher des Hauptmieters aus Versehen demoliert.

Umfang der Haftpflichtversicherung ist entscheidend

Die Qualität der Haftpflichtversicherung kann durchaus relevant sein für Untermietverhältnisse: So sollten Gefälligkeiten mitversichert sein, weil ansonsten ein durchnässtes Parkett nicht versichert ist, wenn der Untermieter im Urlaub Blumen des Hauptmieters gießt. Mietsachschäden sollten mitversichert sein, wenn der Untermieter zum Beispiel das Sofa des Hauptmieters mit Rotwein verziert. Und eine Schlüsselversicherung sollte ebenfalls inbegriffen sein, um die Kosten nach einem Verbummeln oder Verlieren des Schlüssels - etwa für das Austasuchen der Schließanlage - nicht selbst tragen zu müssen.  

Gemeinsame Anschaffungen können problematisch sein

Problematischer ist es allerdings, wenn Mieter und Untermieter gemeinsame Anschaffungen tätigen – etwa einen WG-Laptop kaufen oder eine teure Kaffeemaschine. Denn bei Schäden am eigenen Miteigentum wird die Haftpflicht die Leistung in aller Regel verweigern. Sinnvoller ist es deshalb, Eigentum zu trennen – zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht.  

Haftpflichtversicherung bei Studenten

Gerade bei Studenten sehen Haftpflichtversicherungen viele besondere Regeln vor, die darüber entscheiden, ob und wie zum Beispiel Schutz über die Eltern besteht. Hier sollten sich Studenten zusammen mit den Eltern informieren und das Bestehen des Haftpflichtschutzes klären. 

Vertrauen ist gut ...

.. aber der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist allemal besser, wenn jemand bei Ihnen als Untermieter einzieht. Lassen Sie sich das Bestehenen eines entsprechendes Schutzes durch den Versicherungsschein nachwiesen. 

Wie versichert der Untermieter seinen Hausrat?

Untermieter haben meist einige Möglichkeiten, Ihr Hab und Gut ausreichend zu schützen.

Mitversicherung über die Eltern

Vor allem Studenten können Ihren Hausrat meist über die Hauptversicherung der Eltern bis zum Studienende mitversichern. Die Versicherungssumme sollte nur entsprechend angepasst werden – vor allem bei teuren Elektrogeräten in der Studi-Bude.

Außenversicherung der eigene Hausrat-Police

Wer nur vorübergehend oder unter der Woche als Untermieter unterkommt und ansonsten eine eigene, mit einer Hausratversicherung geschützte Wohnung hat, profitiert in der Regel von der sogenannten Außenversicherung, mit der Hausrat auch dann geschützt ist, wenn er vorübergehend außer Haus ist. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist.

Kleine Hausratversicherung

Natürlich lassen sich auch untervermietete Zimmer separat mit einer Hausratversicherung schützen. Weil meist nur ein paar Quadratmeter zu versichern sind, kostet der Schutz meist keine fünf Euro im Monat.

Eine Hausratversicherung für alle

Bei einer Untervermietung im Rahmen einer WG kann die aus Hauptmietern bestehende Wohngemeinschaft natürlich auch selbst den Hausrat aller Mitbewohner in einer Police versichern. Hier gelten für die Wahl der richtigen Hausratversicherung die gleichen Vorgaben wie bei einer klassischen Wohnsituation. 
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Ist Ihre Untervermietung überhaupt erlaubt?

Diese Frage stellt sich irgendwann, wenn die Untervermietung ein Thema wird. Im Prinzip gilt: Wenn es Gründe für die Untermietung gibt, dann muss der Vermieter sie erlauben. Man spricht dann von einem berechtigten Interesse. Das kann zum Beispiel der Fall sein,
  • wenn es freie Zimmer durch den Auszug eines Familienmitglieds gibt.
  • wenn ein gesunkenes Einkommen zu finanziellen Engpässen führt.
  • wenn durch Krankheit häusliche Pflege notwendig wird.
Nur in seltenen Fällen wäre ein Verbot der Untervermietung rechtmäßig – wenn zum Beispiel durch einen (weiteren) Untermieter eine Überbelegung der Wohnung eintreten würde. 

Tipp: Untervermietung genehmigen lassen 

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht eindeutig hervor, dass der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen kann, wenn der Mieter eine Mietsache unbefugt einer dritten Person überlässt. Eine Untervermietung muss also immer genehmigt werden, sonst kann der Vermieter Ihnen kündigen.  

Recht auf Untervermietung? Streit kann schnell eskalieren!

Auch wenn die meisten Vermieter zustimmen, ein Streit um das Recht zur Untervermietung kann schnell eskalieren: Das gilt für die Genehmigung genauso wie für einen ggf. erhobenen Untermieterzuschlag. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn Mietrechtsschutz für den Hauptmieter besteht. Er kann dann die Zustimmung zur Untervermietung einklagen und vor Gericht sein berechtigtes Interesse an der Untervermietung darlegen, ohne Angst zu haben, auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben.

Gleichzeitig deckt der Mietrechtsschutz in Ergänzung mit einer privaten Rechtsschutzversicherung auch viele andere Streitigkeiten mit dem Vermieter ab: So greift der Mietrechtsschutz auch bei Kündigungen, fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen. Nicht helfen kann der Mietrechtsschutz allerdings bei Auseinandersetzungen mit dem Untermieter, wenn der etwas nicht zahlt – denn in diesem Fall sind Sie ja quasi zum Vermieter aufgestiegen und nicht über den Rechtsschutz für Mieter abgesichert.

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com