Streit mit dem Finanzamt So setzen Sie Ihr Recht durch

Geltend machen können Sie in der Steuererklärung viel. Was aber, wenn das Finanzamt Kosten nicht anerkennen will oder Steuern erhebt, wo Ihrer Meinung nach keine erhoben werden dürfen? Und was, wenn das Finanzamt schlicht einen Fehler gemacht hat?
Daten können falsch im PC gelandet sein, oder vielleicht wendet der zuständige Sachbearbeiter auch einfach nur das Steuerrecht falsch an. Lesen Sie hier, wie Sie sich wehren, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten.

Steuerbescheid prüfen

Um überhaupt Fehler festzustellen, müssen Sie Ihren Steuerbescheid ganz genau kontrollieren. Denn viele Steuerbescheide enthalten Fehler, die Sie zumindest ein mittelgroßes Vermögen kosten können, wenn sie unentdeckt bleiben. Hier sehen Sie, was Sie auf jeden Fall überprüfen sollten:
  • Sind alle Daten korrekt aus Ihrer Erklärung übernommen worden?
  • Stimmen Name und Anschrift?
  • Sind die Geburtsdaten richtig übertragen? Sind alle Angaben zu Einkommen und Ausgaben richtig übernommen worden? Stimmt der Familienstand, stimmen alle sonstigen Angaben?
  • Wurden Einnahmen richtig angesetzt?
  • Wurden alle Werbungskosten berücksichtigt, die Sie geltend gemacht haben? Wurden besondere steuerliche Vergünstigungen, die Ihnen zustehen (zum Beispiel Pauschbetrag für Behinderte oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende), eingeräumt?
  • Sind alle Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen und Altersvorsorge) steuerlich berücksichtigt worden?
  • Stimmt die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder bzw. Kinderfreibeträge?
  • Wurden bei der Berechnung der Erstattung/Nachzahlung die Vorauszahlungen bzw. die einbehaltene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag richtig angesetzt?
  • Wurden die einbehaltene Lohnsteuer sowie ggf. vorausgezahlte Beträge richtig berücksichtigt?
  • Wurde einbehaltener Zinsabschlag angerechnet?

Ihre Waffe: der Einspruch

Wenn Sie sich gegen Fehler im Steuerbescheid wehren wollen, brauchen Sie dafür den Einspruch. Damit machen Sie dem Finanzamt deutlich, dass Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, und schildern Ihre eigene Auffassung – möglichst mit einer guten, rechtlich fundierten Begründung. Denken Sie daran: Der Einspruch muss rechtzeitig eingelegt werden. Sie haben genau einen Monat Zeit, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.

Fristen beachten

Die genaue Berechnung dieser Frist ist eine Wissenschaft für sich und kann zur echten Stolperfalle werden: Legen Sie zu spät Einspruch ein, gilt Ihr Bescheid als bestandskräftig und muss oft nicht mehr geändert werden – selbst, wenn Sie im Recht sind. Deshalb gilt als Faustregel: Schauen Sie auf das Datum des Steuerbescheids, und legen Sie spätestens 25 Tage später Einspruch ein. Ist der Bescheid am 31.08. erlassen worden, sollte Ihr Einspruch am 25.09. in der Post sein, damit er rechtzeitig beim Finanzamt eingeht. Sie können auch erst einmal einen Einspruch zur Fristwahrung ohne weitere Begründung einlegen und die später nachholen.

Tipp: Frist versäumt? Es gibt Hilfe!

Haben Sie die Monatsfrist unverschuldet verpasst (weil Sie zum Beispiel überraschend ins Krankenhaus mussten), dann können Sie die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen. Machen Sie dem Finanzamt klar, warum Sie die Monatsfrist verpasst haben, und bitten Sie, dass der Einspruch dennoch angenommen wird.

Vorsicht, Zinsfalle!

Grundsätzlich müssen die vom Finanzamt geforderten Steuern bezahlt werden, auch wenn Sie Einspruch einlegen. Allerdings kann das Finanzamt auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung festlegen. In dem Fall wird die Steuerzahlung gestundet, bis klar ist, ob Sie tatsächlich zahlen müssen. Was sich auf den ersten Blick wie ein echter Finanzamts-Service anhört, kann in Wirklichkeit aber teuer für Sie werden. Denn die offenen Beträge werden verzinst, wenn Ihr Einspruch keinen Erfolg hat und Sie am Ende doch zahlen müssen. Und fällig werden 0,5 Prozent Zinsen – pro Monat, den das Geld gestundet war. Deshalb kann es vor allem bei höheren Beträgen sinnvoll sein, tatsächlich erst einmal zu zahlen und das Geld dann vom Finanzamt zurückzubekommen – mit Zinsen, versteht sich!

Einspruch und dann?

Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht stattgibt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum einen klagen. Das ist natürlich mit einem Risiko verbunden, denn in aller Regel brauchen Sie einen Anwalt und müssen neben dem auch noch die Gerichtskosten zahlen.

Was viele übrigens nicht wissen: Oft unterstützen Rechtsschutzversicherungen Sie, wenn Sie gerichtlich oder außergerichtloich gegen Entscheidungen Ihres Finanzamtes vorgehen wollen. Sprechen Sie uns zu diesem Thema gerne unter 04126 5329890 an. 

Tipp: Springen Sie auf vergleichbare Verfahren auf

Vor den obersten Gerichten wie dem Bundesfinanzhof sind zu vielen klassischen Streitigkeiten bereits Verfahren anhängig. Ist das der Fall, können Sie sich quasi an das entsprechende Verfahren anhängen und auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten, statt selbst das Prozessrisiko zu tragen. In diesen Fällen legen Sie Einspruch aufgrund einer Musterklage ein beantragen Sie ein Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO – damit bleibt Ihr Fall erst einmal liegen, bis höchstrichterlich eine Entscheidung getroffen wurde.

Streitpunkte vorher klären

Es gibt übrigens die Möglichkeit, potenzielle Streitpunkte bereits vor der Abgabe der Steuererklärung und dem Erhalt des Bescheides zu prüfen. Sie können vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft verlangen. Die kostet allerdings – und das nicht zu knapp: Für die Gebühr wird ein Gegenstandswert von mindestens 5.000 Euro und maximal 30 Millionen Euro zugrunde gelegt. Somit beträgt die Mindestgebühr 121 Euro, die dann bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro auf 196 Euro steigt und bei 100.000 Euro 856 Euro beträgt. Trotz der Gebühren können Sie so natürlich auf Nummer sicher gehen und wissen bereits vor dem Einspruch, ob sich der Streit mit dem Finanzamt lohnt oder nicht.

26.10.2020

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Modell-Foto: colourbox.com