Mietwagen und grobe Fahrlässigkeit Volle Haftung unzulässig

Viele Mietwagen-Verträge sehen vor, dass Sie als Mieter bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt für Schäden an dem gemieteten Fahrzeug haften, bei Mittelklassewagen können das schon mal 30.000 Euro sein. Eine solche Regelung im Vertrag für Ihren Mietwagen ist jedoch unwirksam.
Das hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 11 U 159/09) entschieden. Denn eine solche Regelung widerspricht dem Sinn des neuen Versicherungsvertragsgesetzes. In dem Fall hatte ein Mann einen Mietwagen angemietet. In dem Vertrag war vorgesehen, dass der Mieter auch bei selbstverschuldeten Unfällen von der Haftung freigestellt wird und nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 770 Euro pro Schadensfall tragen muss. Bei Unfällen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sollte der Mieter jedoch für den Schaden voll haften. Der Mieter verursachte dann während der Mietzeit infolge Trunkenheit sowie überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Unfall, nach dem der Mietwagen nur noch Schrottwert hatte. Der Schaden belief sich auf 16.000 Euro, die der Mann wegen der groben Fahrlässigkeit voll zahlen sollte.

Gesetz lässt solche Haftung nicht zu!

Der Unfallfahrer berief sich jedoch darauf, dass die Klausel unwirksam sei, nach der er den Schaden wegen der groben Fahrlässigkeit voll übernehmen sollte. Denn als Mieter durfte er davon ausgehen, dass er mit der Mietwagenversicherung nicht schlechter gestellt wird als mit einer Fahrzeugvollkasko-Versicherung, die er glaubt, mit abgeschlossen zu haben. In der Fahrzeugvollkasko-Versicherung ist es aber nicht möglich, bei grober Fahrlässigkeit die Haftung komplett auf den Halter zu übertragen – bei grober Fahrlässigkeit ist es nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz lediglich möglich, die Leistung entsprechend dem Verschulden zu kürzen. Die Klausel in dem Mietvertrag geht darüber jedoch weit hinaus und ist deswegen unwirksam. Der Unfallfahrer kam hier mit einem blauen Auge davon und musste nur die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 770 Euro zahlen.

25.01.2020

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Modell-Foto: colourbox.com