Jeden Monat mehr Geld vom Chef Mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung

Alles wird ständig teurer – nur das Gehalt wächst meist nicht mir. Deshalb starten wir hier die Initiative: Mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung. Hier finden Sie Tipps, die Ihnen im Jahr bis zu einigen hundert Euro mehr Nettogehalt bescheren. Fangen Sie jetzt mit dem Steuersparen an!

Altersvorsorge mit dem Chef

Ihr Chef kann Ihnen beim Aufbau einer Altersvorsorge behilflich sein. Schließt er zum Beispiel für Sie eine Direktversicherung ab, bleiben Beiträge bis zu 6.240 Euro (Wert 2018) steuer- und bis zu 3.120 Euro sozialabgabenfrei. Das heißt, dass Sie bis zu dieser Höhe aus Ihrem Bruttogehalt in eine Altersvorsorge einzahlen können, während die meisten Menschen aus Ihrem Nettoeinkommen vorsorgen müssen. Ein weiterer Vorteil: Sie können als Direktversicherung auch eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung wählen. Für viele ist das die Möglichkeit, günstig und steuergefördert an eine Absicherung gegen Invalidität zu kommen.

Ihr Vorteil: Wenn Sie den vollen Rahmen ausschöpfen, sparen Sie jährlich mit der Betriebsrente in der Steuererklärung bis zu 3.500 Euro Steuern und weitere 1.500 Euro Sozialabgaben.

Billigkredit vom Chef

In vielen Firmen können Sie als Mitarbeiter von Ihrem Arbeitgeber zinslose oder zinsverbilligte Darlehen erhalten, deren Konditionen weit unter denen auf dem freien Markt liegen. Und ein solches Billigdarlehen bringt hohe Vorteile mit sich: Denn Sie müssen prinzipiell zwar mit einem Abschlag die Differenz zwischen dem Marktzins und dem tatsächlichen Zins, den Ihr Arbeitgeber Ihnen gewährt, versteuern. Allerdings gibt es großzügige Ausnahmen: Bis zu einer Darlehenssumme von 2.600 Euro gibt es eine Bagatellregelung. Ein Zinsvorteil bis zu dieser Darlehenshöhe ist steuer- und sozialabgabenfrei. Bankenmitarbeiter kommen zudem in den Genuss der Personalrabatt-Regelung: Ein Zinsvorteil von bis zu 1.080 Euro im Jahr wird nicht versteuert und mit Sozialabgaben belegt.

Ihr Vorteil: Sparen Sie bei einem Darlehen über 10.000 Euro durch den Chef rund 1.000 Euro Zinsen, behalten Sie davon netto je nach Steuersatz einen Zinsvorteil zwischen 500 und 750 Euro. Bei einem Darlehen bis maximal 2.600 Euro, kassieren Sie den gesamten Zinsvorteil steuer- und sozialabgabenfrei. 

Vorsicht, Falle!

Bei den meisten Gehaltsextras ist Voraussetzung, dass die Extras zusätzlich zum regulären Lohn gezahlt werden – und nicht bestehende Lohnansprüche in Extras umgewandelt wird. Es ist also nicht möglich, eine kürzlich erfolgte Lohnerhöhung nachträglich "umzuwandeln", um Steuern zu sparen.

Gut versichert

Schließt Ihr Arbeitgeber für Sie als Vorsorge für den "Fall der Fälle" eine private Unfallversicherung ab, können Sie den Schutz zum Nulltarif erhalten. Die Voraussetzung dafür: Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen dem Arbeitgeber zu, der die Versicherungsleistung dann an Sie weitergibt. In diesem Fall sind die gezahlten Beiträge für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ihr Vorteil:
Sie sparen die Kosten einer Unfallversicherung. Die Kosten dürften jährlich zwischen 150 und 300 Euro liegen.

PC zum Nulltarif!

Ihr Chef darf großzügig sein und Ihnen einen Computer schenken oder zu einem verbilligten Preis überlassen – das Finanzamt darf diesen Vorteil nur mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent belegen, und die kann Ihr Arbeitgeber auch noch übernehmen. Sie bekommen also einen funkelnagelneuen Computer zum Nulltarif, denn auf den pauschal versteuerten Preis werden auch keine Sozialabgaben fällig. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den PC mitsamt Zubehör: Der Arbeitgeber darf Ihnen auch – zusätzlich zum Gehalt – einen Zuschuss zu den Kosten der Internetnutzung geben und ebenfalls nach der gleichen Methode pauschal versteuern.

Ihr Vorteil: Sie erhalten einen neuen Computer samt Internetnutzung im besten Fall komplett gratis!

"Kindergeld" vom Chef

Kindergärten- oder Krippenplätze kosten heute ein Vermögen: Schön, wenn der Chef diese Kosten übernimmt. Besonders schön für Sie: Leistungen Ihres Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Steuerfrei sind folgende Arbeitgeberleistungen:

  • Kostenerstattung für Kindergarten, Hort und ähnliche Einrichtungen
  • Zuschüsse zu diesen Kosten
  • Kostenlose oder verbilligte Unterbringung in einem betriebseigenen Kindergarten
Sie müssen also nicht wie andere Eltern die Kosten aus versteuertem Einkommen bezahlen und sich mit mickrigen Steuervorteilen zufrieden geben, sondern können diesen Kosten-Posten von Ihrer Liste streichen, wenn der Chef mitspielt.

Ihr Vorteil:
Sie sparen sich die Kindergartenkosten (monatlich im Schnitt zwischen 200 und 400 Euro!) und müssen für diesen Vorteil weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen!

Welche Vorteile haben die Gehalts-Extras?

Wenn Sie mit dem Chef über steuerfreie Gehaltsextras verhandeln wollen, dann ist das viel mehr als „nur“ ein Gespräch über Geld. Denn die Gehaltsextras haben viele Funktionen und Auswirkungen. Gute Argumente für Sie (und den Chef) ...

1. Sie sind eine Alternative

Gehaltsextras stellen immer eine clevere Alternative zur Gehaltserhöhung dar, die ganz anders wahrgenommen werden.  200 Euro mehr Gehalt „verpuffen“ oft auf der monatlichen Abrechnung. Aber wenn der Chef die Kita zahlt, ist dieser Kostenblock für die Eltern „vom Tisch“ und das wird jeden Monat aufs Neue bemerkt. Die Wirkung von Gehaltsextras ist damit viel nachhaltiger als bei einer Gehaltserhöhung. 

2. Sie sparen Abgaben

Wenn Gehaltsextras komplett steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden können, bieten sie immenses Sparpotenzial - für beide Seiten. Mitarbeiter sparen oft mehr als 50 Prozent, weil sie Steuern und Sozialabgaben komplett sparen. Auf Seiten des Unternehmenswerden oft die Sozialabgaben eingespart, sodass die Lohnkosten entsprechend um rund 20 Prozent sinken.

3. Sie motivieren

Gehaltsextras werden nicht nur als Gehaltserhöhung wahrgenommen, die man sich selbst verdient hat. Sie werden oft als Belohnung wahrgenommen, mehr als ein finanzielles Schulterklopfen des Chefs für die guten Leistungen als nur eine schnöde Anhebung der Bezüge.

4. Gehaltsextras binden

Ein Argument für die Chefs: Mitarbeiter, die steuer- und sozialabgabenfreie Gehaltsextras beziehen, sind ihren Unternehmen treuer als Angestellte mit einem klassischen Gehalt. Das ist vor allem Ausdruck der besonderen Wertschätzung, die durch die Zusatzleistungen des Unternehmens zum Ausdruck gebracht werden.

Chef zahlt Auto

In vielen Firmen bekommen Mitarbeiter Firmenwagen, die sie auch privat nutzen können. Ein Modell, das sich lohnt. Denn auch wenn Sie für die private Nutzung Steuern zahlen müssen, sparen Sie sich auf der anderen Seite die nicht selten horrenden Kosten für ein eigenes Fahrzeug. Ein Mittelklassewagen wie der Golf kostet Sie pro Jahr im Schnitt 1.200 Euro zusätzliche Steuern – fahren Sie täglich damit 20 Kilometer zur Arbeit, werden im Jahr noch einmal bis zu 700 Euro Steuern fällig, die aber durch die Pendlerpauschale ausgeglichen werden. Den 1.200 Euro Steuerlast stehen aber satte Ersparnisse gegenüber: Für einen Golf IV müssen Sie bei 20.000 Kilometer Fahrleistung im Jahr mit Kosten bis zu 6.000 Euro für Unterhalt, Benzin, Wertverlust, Inspektionen und Reparaturen rechnen.

Ihr Vorteil:
4.800 Euro, denn 1.200 Euro höhere Steuern dürften bei 6.000 Euro Ersparnis zu verkraften sein!

Chef zahlt Tanken

Ihr Chef darf Ihnen einmal im Monat etwas Gutes tun und Ihnen einen Benzingutschein im Wert von maximal 44 Euro zukommen lassen – auf dieses kleine "Geschenk" müssen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Und das Beste daran: Der Wert der Benzingutscheine muss in der Steuererklärung auf die Entfernungspauschale nicht angerechnet werden.

Ihr Vorteil: Sie erhalten vom Chef im Jahr 528 Euro ohne Abzüge zusätzlich!

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Arbeitgeber dürfen steuer- und sozialabgabenbegünstigt etwas für die Gesundheitsvorsore ihrer Mitarbeiter tun, um Krankenstände zu vermeiden oder zu reduzieren. Als Grundsatz gilt: Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei – das gilt für unternehmensinterne wie -externe Maßnahmen. Ganz wichtig: Der Steuerfreibetrag gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Lohn zahlt – bestehendes Gehalt darf also nicht "umgewidmet" werden.

 Ihr Vorteil: Je nach Steuerklasse bis zu 250 Euro jährlich. 

Beispiele für steuerbegünstigte Gesundheitsförderung

Förderbar sind unter anderem solche Maßnahmen:
  • Vorbeugung von Be- und Überlastungen des Bewegungsapparates z. B. durch Rückenschul-Kursangebote
  • Ernährungsberatung
  • Gruppenkurse zur Gewichtsreduktion
  • Maßnahmen zur Entspannung am Arbeitsplatz
  • Informationen zum Stressabbau am Arbeitsplatz
  • Informationen zur Raucherentwöhnung
Nicht möglich ist es leider, die Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder allgemeine Sportkurse als Gesundheitsförderung anerkennen zu lassen. Hier haben Unternehmen nur die Möglichkeit, analog zu den Benzingutscheinen einen entsprechenden Zugang für die Mitarbeiter zu ermöglichen, indem Sie einen Vertrag mit einem Fitnessstudiobetreiber abschließen und die Kosten von maximal 44 Euro übernehmen. Vorsicht aber: Eine solche Sachzuwendung ist insgesamt nur bis 44 Euro monatlich möglich. Das Unternehmen kann also nicht das Fitnessstudio zahlen und zusätzlich das Job-Ticket als Sachzuwendung überlassen.

Erholungsbeihilfen vom Arbeitgeber

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmern mit Erholungsbeihilfen unter die Arme greifen. Darunter versteht man Einmalzahlungen, die bis zu 156 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 104 Euro (Ehegatte) und 52 Euro (Kinder) pauschal mit 25 Prozent versteuert werden und sozialversicherungsfrei bleiben.

 Ihr Vorteil: Je nach Steuerklasse und Familienstand von 80 Euro (Alleinstehende) bis zu 180 Euro (vierköpfige Familie). 

Fahrtkostenzuschuss

Sie können sich vom Chef mit Fahrtkostenzuschüssen den Weg zur Arbeit finanziell erleichtern, egal, ob die mit dem eigenen Wagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen. Die gewährten Zuschüsse unterstützt dann auch der Fiskus: Die Arbeitgeber können die Zuschüsse pauschal mit 15 Prozent versteuern, die dann auch sozialversicherungsfrei bleiben. Der Höhe nach begrenzt sind die Zuschüsse auf den Betrag, der als Werbungskosten absetzbar ist.

Ihr Vorteil: Sie fahren jeden Tag 20 Kilometer zur Arbeit. Sie erhalten pro Kilometer 0,30 Euro, im Monat damit 120 Euro als Fahrtkostenzuschuss. Bei einer Pauschalversteuerung zahlen Sie weder Steuern noch Sozialabgaben und sparen rund 60 Euro Abgaben monatlich.

Job-Ticket

Kommen Sie mit Bus und Bahn in die Firma, werden sie eine Monats- oder Jahreskarte für den Nahverkehr haben. Die Kosten dafür kann der Arbeitgeber mit dem sogenannten Job-Ticket übernehmen: In der Regel wird die Fahrkarte dann verbilligt angeboten und der Arbeitgeber kann einen Teil der Kosten übernehmen. Diese Kostenübernahme ist ein geldwerter Vorteil, der steuerlich erfasst werden muss. Wie beim Fahrtkostenzuschuss kann auch dieser Steuervorteil vom Arbeitgeber pauschal mit 15 Prozent versteuert werden.

Liegt der Vorteil unter 44 Euro monatlich, besteht noch eine andere Möglichkeit für den Arbeitgeber, auch die ansonsten fällige Pauschalsteuer zu umgehen. Denn das Überlassen des Job-Tickets stellt eine Sachzuwendung dar, die bis zu 44 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfreibleibt. Damit kann eine finanzielle Unterstützung für das Job-Ticket komplett abgabenfrei bleiben. 

Ihr Vorteil: Sie erhalten jetzt zum Jahresbeginn ein ÖPNV-Jahresticket für 2017im Wert von 480 Euro. Bei einer monatlichen Zahlweise könnte der Arbeitgeber die jeweils 40 Euro im Monat als Sachzuwendung steuer- und sozialabgabenfrei stellen, sodass keine Abgaben anfallen. 

Aber Vorsicht: Wird das Ticket als Jahresticket ausgestellt, können die 44 Euro nur im Monat der Ausstellung genutzt werden. Die Kosten des Jahrestickets können dann aber nicht monatlich umgelegt werden. Insgesamt ein 100 Prozent-Sparmodell, wenn das Job-Ticket als Sachzuwendung und monatlich angelegt wird: Weder der Arbeitgeber noch der Mitarbeiter zahlt dann Abgaben. 
 

Sachgeschenke

Ihr Chef darf auch einmal richtig nett sein. Und das nicht nur mit Worten und Lob, sondern auch finanziell. Denn er darf Ihnen als Mitarbeiter Sachgeschenke aus einem persönlichen Anlass oder Ereignis heraus machen, wenn das Geschenk sich nicht auf die Arbeitsleistung bezieht. Das Geschenk ist dann zusätzlich zu den bereits erwähnten Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ihr Vorteil: Solche persönlichen Ereignisse können beispielsweise der Geburtstag, eine Hochzeit, die Silberhochzeit oder die Geburt eines Kindes sein. Sachgeschenke dürfen mehrmals im Jahr überreicht werden, pro Anlass sollte eine Grenze von 40 Euro jedoch nicht überschritten werden. Was Sie dabei geschenkt bekommen, ist egal: Ein Buch ist genauso denkbar wie eine Flasche Wein, ein Buch oder eine DVD.

16.02.2020

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Modell-Foto: colourbox.com