Dienstag, 22.05.2012 11:08 Uhr
Im Fokus:

Versicherungspflichtgrenze (Private Krankenversicherung)

Die Versicherungspflichtgrenze bschreibt die Einkommensgrenze, bei der ein Wechsel in die private Krankenversicherugn möglich ist. Überschreiten Sie die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 49.500 Euro Jahresgehalt, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Und seit 1.1.2011 müssen Sie diese Versicherungspflichtgrenze auch nur in 1 statt wie früher in 3 aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Verwechselt wird die Versicherungspflichtgrenze  oft mit der Beitragsbemessungsgrenze, bei der es darum geht, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge für die gesetzlichen Kassen und Versicherungen erheoben werden.

Tipp: Mehr zum Thema Versicherungspflichtgrenze erfahren Sie hier.
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