Dienstag, 22.05.2012 11:02 Uhr
Im Fokus:

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung springt ein, wenn ein Versicherter wegen eines Unfalls Invalide wird oder stirbt. Wer sich privat gegen das Risiko Unfall absichert, ist auch in seiner Freizeit geschützt, denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen im beruflichen Umfeld. Die Entschädigung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Deckungssumme. Die Versicherung soll die wirtschaftlichen Folgen auffangen, die mit einer Invalidität verbunden sind. Das Problem an dieser Police ist, dass sie tatsächlich nur bei Unfällen zahlt und nicht bei Krankheiten, die viel häufiger der Grund für finanzielle Probleme sind. Eine Police, die beide Risiken abdeckt, ist die Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung.
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