Schlussgewinnanteil
Unter dem
Schlussgewinnanteil versteht man den Überschussanteil, der zum Ablauf der Vertragslaufzeit, bei Rückkauf und bei Eintritt des Versicherungsfalls bei Kapital bildenden Versicherungen fällig wird und der die Ablaufleistung bzw. die fällige Rente erhöht.
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