Schädliche Verwendung
Eine
schädliche Verwendung Ihres Riester-Kapitals liegt immer dann vor, wenn das angesparte Kapital anders verwendet wird als es gesetzlich vorgesehen ist. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie eine Kapitalauszahlung aus dem geförderten Altersvorsorgevertrag beantragen, die außerhalb der gesetzlichen Regelung liegt, wenn das Kapital im Todesfall an die Erben ausgezahlt wird oder Sie als Riester-Sparer endgültig ins Ausland ziehen. Bei einer
schädlichen Verwendung müssen Sie die erhaltene Altersvorsorgezulage und die gewährten Steuervorteile zurückzahlen und außerdem Erträge und Wertsteigerungen versteuern.
Möglich ohne die Folgen einer schädlichen Verwendung sind dagegen eine Kapitalzahlung von 30 % des Vermögens, eine Abfindung von Kleinbetragsrenten, eine Auszahlung von mehreren Monatsrenten in einem Gesamtbetrag und eine Übertagung des Vermögens an den Ex-Ehegatten im Scheidungsfall.
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